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Ambom: Von der Stadt zur sakralen Landschaft
Abbildung 2: Blick vom kilico-Platz über den Stadtrand von Burji
Tal (1600 m) absenkt. Der Barka ist der wichtigste ganzjährig wasserführende Fluß
dieser Region.«
Die Stadt bildet das topographische Zentrum eines optimal genutzten landwirt
schaftlichen Raumes. »Burji-Stadt liegt inmitten kultivierten Landes, das sich in drei
Anbauzonen gliedert, die unterschiedliche Boden- und Klimabedingungen aufwei
sen und sich nahezu ringfömig um den Stadthügel legen. Nur im Nordwesten des
Stadtgaues von Burji ist die Zonenstruktur nicht gewahrt, da sich hier die Gemar
kungen anderer Burji-Dörfer in die konzentrischen Anbauringe einschieben. In jeder
Zone werden andere, den jeweiligen Bedingungen entsprechende Kulturpflanzen
angebaut. Die Felder des inneren und mittleren Anbauringes werden permanent
genutzt und intensiv bewirtschaftet und stellen übertragbares Individualeigentum
dar. [...] Das Land des äußeren Anbauringes wird dagegen in Form der Wechsel
wirtschaft extensiv genutzt und befindet sich im Besitz der einzelnen Stadtquartiere.
Alle Bewohner eines Stadtquartieres geere haben einen Nutzungsanspruch an dem
Landanteil ihrer geere in der äußeren Anbauzone. Die zonale Gliederung der Wirt
schaftsflächen ermöglicht den Anbau einer Vielzahl von Feldfrüchten mit unter
schiedlichen Ansprüchen an Boden, Klima und Betreuung und damit eine optimale
Nutzung des zur Verfügung stehenden Kulturlandes. Darüberhinaus sorgt sie für
einen ausgeglichenen Arbeitskalender, der die Arbeitsproduktivität steigert, da die in
den einzelnen Zonen kultivierten Pflanzen unterschiedliche Vegetationszeiten besit
zen und sich die Feldarbeit daher nicht an einem Termin zusammendrängt, sondern
sich über einen längeren Zeitraum verteilt« (Straube 1975, cf. Sasse und Straube
1977: 241 f.).
»Neben der Gliederung in Anbauzonen teilen die Burji ihr Territorium in zwei
Gebietshälften. Die Scheidelinie geht durch Burji-Stadt. Das Gebiet westlich des
Stadthügels von Burji in Richtung Sagan-Tal ist die sogenannte hitäa-Se'iie (bitäa =
links), zur mirga-Seite (mirga = rechts) gehört alles Land ostwärts des Dorfhügels bis
zum Höhenzug von Bargudda. 4 Diese Einteilung des ursprünglichen Territoriums in
eine linke (westliche) und eine rechte (ostwärtige) Gebietshälfte wurde von meinen
Gewährsleuten mit dem Hinweis auf die Einwanderungsrichtung der Burji begrün-