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Volltext: Arbeiten aus dem Reichsgesundheitsamte, 52.1920

I ' — 34 — I beträchtlich schwanken, so kann ein verläßlicher Faktor zur Ermittelung des mit den Gießdämpfen aufgenommenen Zinks nicht in Rechnung gesetzt werden. Die in der Fachliteratur gezogenen Schlüsse aus einem Gehalt des Harns von Gießarbeitern im Gießfieberanfall von etwa 1 mg Zink auf das Zink als Ursache des Gießfiebers und des Zinkhüttensiechtums sind nicht mehr wissenschaftlich haltbar. Der Kot enthielt noch neun Tage nach dem Gießtag ziffernmäßig bestimmbare Zinkmengen, was dafür spricht, daß das Zink im Kot und Harn hauptsächlich Depot­ zink ist, d. h. größtenteils aus dem in der Leber und in den Muskeln aufgestapelten und in der Galle enthaltenen normalen Zink stammt. Aus den Tierversuchen ergibt sich, daß Zink und Kupfer aus den Gießdämpfen bei abgebundener Schlundröhre von der Lunge aus in den Organismus und von da — das Zink in bestimmbaren Mengen, das Kupfer in Spuren — auf den Darm abgeschieden werden. Die Verhütung des Gießfiebers kann nicht allein durch persönliche Prophylaxe gewährleistet werden. Das Arbeiten in geräumigen, hohen, gut gelüfteten Räumen, möglichst mit energisch wirkender Absaug Vorrichtung der Gießplätze, so daß Gießdämpfe nicht in nennenswerter Menge in den Raum treten und von den Arbeitern eingeatmet werden können, sind als zweckmäßiger Schutz der Arbeiter an­ zusehen. Solche technischen Maßnahmen dürften sich in größeren Betrieben gewiß durchführen lassen. Auch in Berlin konnte in einem der besichtigten Betriebe fest­ gestellt werden, daß in einer solchen modernen Anlage Gießfieber nicht mehr zur Beobachtung gekommen ist. Aber auch die kleineren Betriebe müßten auf die Ein­ richtung ihren Verhältnissen angepaßter Abwehrmaßnahmen bedacht sein. Schlußsätze. 1. An der Bedeutung des Zinks in den Gießdämpfen als alleinige Ursache des Gießfiebers ist nicht mehr zu zweifeln. 2. In welcher Form das Zink einen Gießfieberanfall auslöst und unter welchen Bedingungen diese noch immer der Erforschung Schwierig­ keiten entgegensetzende Erkrankung zustande kommt, hat sich auch durch die Untersuchung der Ausscheidungsverhältnisse — bei Berücksichtigung des normalerweise im Kot und im Harn sich vorfindenden Zinks — nicht einwandfrei feststellen lassen. 3. Eine Gewöhnung an die Gießdämpfe wird mit Sicherheit nicht erreicht. 4. Das gegenüber früher zwar verhältnismäßig seltener auftretende Gießfieber darf nicht in allen Fällen als durchaus gleichgültig in gesund­ heitlicher Hinsicht angesehen werden. 5. Durch geeignete Betriebseinrichtungen, die wohl in den meisten Messinggießereien durchführbar sind, läßt sich ein weitgehender Schutz der Arbeiter gegen die Einatmung größerer Mengen von Gießdämpfen und damit vor der Gießfiebererkrankung erreichen. Berlin, Ende Mai 1919. ■ ! ••
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