neren Eindruck, während er in Männertracht befangen, geniert und ver
ängstigt ist. Auch haben wir ihn wiederholt auf die Straße begleitet und
uns überzeugt, daß er keinerlei Aufsehen in der Oeffentlichkeit erregt.
Durch sein ganzes Leben hat er außerdem bestätigt, daß seine ganze Ge
schlechtlichkeit gewissermaßen sich auf diese Neigung zur Frauentracht
konzentriert und beschränkt. Seine Enthaltsamkeit macht beinahe den
Eindruck der Asexualität. Es ist deshalb nicht zu befürchten, daß er seine
Frauenkleidung jemals dazu benutzen wird, um Unrechtes zu tun. Auf
der anderen Seite erscheint es im Interesse seines Gesundheitszustandes
dringend geboten, ihm die Frauentracht, in der er weder auffällt noch
öffentliches Aergernis erregt, zu belassen. Sowohl aus Deutschland als auch
aus dem Auslande liegen bereits eine ganze Reihe von Präzedenzfällen vor,
m denen man, wenn besondere Umstände es erforderten, Personen ge
stattet hat, die Tracht des anderen Geschlechts zu tragen. Im Falle M.
würde ein Verbot dieser Tracht eine außerordentliche Härte sein, die
sehr leicht den Selbstmord eines Menschen zur Folge haben würde, der in
jeder Beziehung, vor allem auch in moralischer Hinsicht, ein ehrenhafter,
harmloser Mensch ist, der still für sich dahin lebt, ohne jemandem etwas
zu Leide zu tun.