Monika Firla; Anton Wilhelm Amo (Nzema, heute Republik Ghana)
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darauf hingewiesen, daß sich Amo ursprünglich zwar als Student der
Philosophischen Fakultät eingeschrieben hatte, dann aber „die collegis iuris priuati
und publici“ besuchte (zit. nach ibid.: 38), seine Disputation offenkundig in der
Juristischen Fakultät stattfand, er sich deshalb auch als „Kandidat beider Rechte“
(ibid.: 87) bezeichnen und somit einen juristischen Abschluß vorweisen konnte.
Martins (1993: 309; Nachdr. 2001: 309) Klage, Amo habe „wenig praktisch
Verwertbares gelernt“ und lediglich als Versuchsobjekt zeigen sollen, wieweit „ein
Schwarzer intellektuell bildbar“ sei, ist deshalb nicht haltbar.
Wie in jener Zeit allgemein üblich, war das Arbeitsthema von universitärer Seite
„mit besonderer Beziehung auf die Person des Kandidaten gewählt worden“
(Suchier 1916:444), damit „das argument der disputation seinem Stande gemäß seyn
möchte“ 35 . Abraham (1965: 38) und Hountondji (1993: 130) vertreten dagegen die
Ansicht, Arnos Disputation dokumentiere dessen entschiedenes Engagement für die
Sache der Schwarzen auf dem europäischen Kontinent. Jedenfalls untersuchte er in
seiner Arbeit (a) offensichtlich das Abhängigkeitsverhältnis mauretanischer
Klientelstaaten zu den römischen Kaisern seit der Mitte des 1. Jh. v. Chr. (vermutlich
mit einem Exkurs über die Rückeroberung des Vandalenreiches durch Justinian im
Jahr 53), vor allem jedoch (b) die Rechtsstellung der Angehörigen der afrikanischen
Diaspora in Europa 36 . Die Tatsache, daß die Disputation nicht erhalten ist, veranlaßte
Sephocle (1992:185) zu der völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung, es existiere
„a great deal of mystery“ im Zusammenhang mit dieser Arbeit 37 . Des Rätsels Lösung
lieferte dagegen bereits Brentjes (1976: 37), der zweifellos richtig annimmt, die
Disputation sei nie zum Druck gekommen. Und wir können hinzufügen, daß sie
dieses Los dann mit den meisten Schriften ihrer Kategorie teilte.
Bisher wurde nie darauf hingewiesen, daß Amo bereits in seiner Hallenser
Studienzeit Johann Ernst Philippi kennengelernt haben muß. Dieser veröffentlichte,
wie Brentjes (ibid. 69f.) entdeckte, 1747 unter einem Pseudonym jene
diskriminierenden Gedichte gegen Amo, auf die wir unten noch zu sprechen
kommen. 1727 nun promovierte Philippi bei von Ludewig, der ja auch Arnos
Disputation betreut hatte, mit einer juristischen Dissertation, in der von Ludewig
eine ganzseitige Glückwunschadresse an seinen Schüler Philippi plazierte (von
Ludewig in Philippi 1727: 21). Ob bereits in jener Zeit der Grund zu Philippis
literarischem Angriff auf Amo gelegt wurde, etwa durch ein Konkurrenzverhältnis
beider im Hinblick auf ihren gemeinsamen Lehrer, bleibt allerdings im Dunkeln.
In der Folge verließ Amo das preußische Halle, wo von Ludewig weiterhin lehrte,
und schrieb sich am 2. September 1730 an der sächsischen Universität Wittenberg
ein. die ihn schon am 17. Oktober desselben Jahres zum Magister der Philosophie
und der Freien Künste machte (Brentjes 1976: 42), und wo er bis 1734 blieb. Den
mehrfachen Wechsel von Studienort bzw. Universität (1727-29/30: Halle; 1730—35/6:
Wittenberg; 1736-38/9: Halle; 1739f.: Jena) deutet Brentjes (ibid.: 33ff.) als
vermutliche Reaktion auf die universitären Kämpfe zwischen Wolffianismus und
Pietismus und dem jeweiligen Erstarken des letzteren, denen sich Amo als
Wolffianer 38 - wie so viele andere seiner Gesinnungsgenossen - zu entziehen suchte.
Seine soziale Wertschätzung ging nichtsdestoweniger soweit, daß er beim Empfang
des sächsischen Kurfürsten am 24. Mai 1733 die studentische Abordnung der
Universität Wittenberg anführte (ausführliches Zitat ibid.: 43f.). Bald darauf lernte
er dort zweifellos auch Christiane Mariane von Ziegler kennen, die im
Zusammenhang mit den 1747 erschienenen Spottgedichten auf Amo im weiteren
Verlauf dieses Aufsatzes noch einmal erwähnt wird. Die Philosophische Fakultät
kürte sie in der Person des Dekans Johann Gottlieb Krause am 16. Oktober 1733 auf
Veranlassung Gottscheds zur „kaiserlich gekrönten Poetin“ 39 .
3.2.2. Die Dissertation „De humanae mentis apatheia“ (1734)
Wie Arnos Dissertation „De humanae mentis apatheia“ („Die Apatheia der
menschlichen Seele“; Übers, nach Brentjes 1976 : 87) von 1734 zeigt, beschäftigte er