Mittel. Der Wert der Bestimmung des Begriffes „Gesetzestechnik“
wird also darin liegen, daß der Zweck der Schaffung von Ge
setzen näher geprüft, als durchaus eigenartiger — von allen ähn
lichen Zwecken verschiedener — dargestellt wird, und daß daraus
Schlüsse auf das Wesen und die Eigenart der für die Schaffung
von Gesetzen tauglichen Mittel gezogen werden.