Rieh. Andree: Das zweiherrige Dorf Woltorf u. die preufs.-braunschw. Grenze bei demselben.
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gemeinschaftliche, dem ganzen Dorfe gemeinsam gehörige
Grundstücke, die noch heute unter der gemeinschaftlichen
innerhalb der Gemeinde gehörige grofse Woltorfsche Holz,
welches unter Aufsicht eines preufsisclien Försters steht.
Das Dorf, eine Station an der
Bahn von Braunschweig nach Han
nover, besteht also in der That aus
zwei Gemeinden. Der preufsische
wie der braunschweigische Anteil
hat seinen eigenen Ortsvorsteher;
der preufsische zwei, der braun
schweigische eine eigene Schänke,
jeder Teil hat seine besonderen Haus
nummern nach den verschiedenen
Brandkassen, hier werden für Braun
schweig , dort für Preufsen Steuern
und Rekruten ei’hoben u. s. w. In
den gemeinschaftlich abgehaltenen
Gemeindei’atssitzungen führt bald
der preufsische, bald der braun
schweigische Ortsvorsteher den Vor
sitz; man hat die gemeinschaftlichen
Gemeindeabgaben so geregelt, dafs
3 / 5 auf die preufsischen und 2 /s auf
die braunschweigischen Bewohner
entfallen. Hoheitstafeln am Eingänge
des Dorfes, wie in allen übrigen
Dörfern der Gegend, welche den
Namen der Gemeinde, politische Zu
gehörigkeit, Landwehr- und Rekru
tierungsbezirk melden, giebt es in
Woltorf nicht.
Die Gemeinde besitzt nur eine
Kirche und steht in kirchlicher Be
ziehung unter dem Konsistorium in
Hannover (vor 1814 unter dem Kon
sistorium Augsburgischer Konfession
in Hildesheim). Das Patronatsrecht
über die Kirche, Pfarre und Schule
kam sonst dem Bischöfe von Hildes
heim (bezw. dem Archidiakonate in
Schmedenstedt) zu, so lange dieser
zugleich Landesherr war. Es ging
erst verloren durch den Anfall an
das Königreich Westfalen 1807, von
dem es die Könige von Hannover
übernahmen. (Vergl. H. J. Stegmann,
Einige Bemerkungen über das zwei
herrige Dorf Woltorf. Braunschwei
gisches Magazin, 1. April 1848.)
Auch die Schule ist preufsisch.
Woltorf ist sehr alt; es erscheint
1170 als Waltthorpe, 1226 als Wal-
torp, 1195 als Woltorp. Der Name
geht zurück auf das niederdeutsche
wöld, Wald. Wie das jetzige Ver
hältnis entstanden ist, erscheint noch
unaufgeklärt, schwerlich erst zur
Zeit der hildesheimischen Stiftsfehde
(1519) oder durch Verträge zur Zeit
des 30jährigen Krieges, wie Stegmann
a. a. 0. meint. Wahrscheinlich haben
nicht Verträge, sondern altgeschicht
liche Bedingungen dahin gewirkt, dafs
heute die verschieden!]errigen Höfe
des Ortes und die Acker in der Feld
mark bunt durcheinander liegen, so
dafs von der Ziehung einer Grenz
linie nicht die Rede sein kann.
Bitte hat Herr Staatsarchivar Dr. P.
gehabt, das im
Die Feldmark Woltorf mit der Verteilung der preufsischen und
braunschweigischen Ackerstücke.
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7>rm/7?.<y?nVY7.
gemeinschaftlich
Grundstücke innerhalb Woltoi'fs.
oheit beider Landesregierungen stehen. Dazu kommt
as preufsischen und braunschweigischen Interessenten
Auf meine
Zimmermann in Wolfenbüttel die Güte