Das Eherecht in Ruanda 1 .
Von P. P. Schumacher, von den Weißen Vätern, Kabgayi, Ruanda.
V orbemerkung.
Zur Aufstellung des Schemas für folgende Abhandlung dienten mir die Fragebogen:
1. v. Luschan, aus „Anleitung zu wissenschaftlichen Beobachtungen auf Reisen“, von G. V. Neu-
mayer; 2. die „ethnographische Fragesammlung“ von Dr. Steinmetz und Dr. Thurnwald;
3. endlich der „Fragebogen über die Rechte der Eingebornen in den deutschen Kolonien“, im
Druck erschienen bei J. Sittenfeld, Berlin.
So weit sich nun aber die systematischen Voraussichten der Theoretiker auch erstrecken
mögen, so können sie doch nicht alle Einzelfälle erreichen, die der direkten Beobachtung unter
liegen. Folglich kam des weiteren ein ziemlich bedeutendes Material zur Behandlung, das in
den Fragebogen nicht vorgesehen werden konnte.
Durch P. W. Schmidt’s freundliche Aufmerksamkeit kam ich in den Besitz seiner so
gründlichen Abhandlung über „Die Sprachlaute und ihre Darstellung“, ln diesem Teile meiner
Arbeit habe ich denn das „Anthropos-Alphabet“ in seinem ganzen Umfange adoptiert. Sollten
sich in der Anwendung desselben spezielle oder allgemeine Mängel zeigen, so werde ich wohl
wollenden Ratschlägen mit dem größten Danke zugänglich sein: „Übung macht den Meister“
das gilt wohl besonders in Fragen der phonetischen Anatomie, wo man mit der strengsten
Kritik nie nachlassen soll. Ich bin denn nunmehr in der glücklichen Lage, einige meiner früher
gemachten Vorbemerkungen 8 genauer zu präzisieren und ein Weiteres hinzuzufügen:
1. Das zwischen b und w gelegene b wird im folgenden durch das enttonte b bezeichnet
werden; in allen anderen Fällen behält es die natürliche Explosion.
2. Der mehr oder weniger mouillierte 6-Laut ist ein solcher nur vor e und i, nicht vor
a, o, u\ wo k in der Mundart der Eingebornen als g erscheint, wird es auch g geschrieben
werden.
4. Die Endvokale sind verschwommen, für einen Europäer ohne spezielles Befragen nicht
einmal unterscheidbar; bei Bindung mit folgendem Worte fällt der Endvokal weg oder ver
schmilzt mit dem anlautenden in einen neuen Vokal, z. B. a zu i wird e (cf. allgemeine gram
matische Regeln).
5. Das Wort Batutsi, ob mit diakritischen Zeichen oder ohne solche geschrieben, sei ein
für allemal als batiitsi phonetisiert (oft batütsi) *.
6. Ziemliches Kopfzerbrechen macht mir ein Laut, den ich versuchsweise i schreibe, z. B.
kuiäna. Kuiäna wäre wohl irreführend in dem Sinne, „daß der Charakter des postdentalen |
eine Beeinflussung durch die Zähne nahelegt, während es doch eine rein palatale Frikative sein
muß. Einfaches y ist wiederum zu stimmhaft, dazu guttural; x zu tonlos, dazu bloß präguttural;
g wäre prägutturale Palatalisation, während in i nicht einmal ein entfernter Anklang zur Affri-
kation vorhanden ist. Das deutsche j („jung“) kommt dem Laut in etwa nahe, aber es ist erstens
bloß präguttural (nicht palatal) und zweitens noch zu stimmhaft.
Bezüglich meiner Quellen dürfte ich im wesentlichen auf meine früheren Ausführungen 4
hinweisen.
' v g'- »Anthropos“, V (1910), SS. 870-906.
* ” Ant hropos“, V (1910), S. 870.
So auch ein für allemal: abahütu, abätwq.
4 „Anthropos“, V, S. 870.
Anthropos VII. 1912.
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