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Privat-Dozent Dr. E. Vatter,
5. Achtklassenstämme, und zwar Vierklassenstämme mit unbenannter Unter
teilung.
6. „Blut-“ und „Schattenverwandtschaft“ nach Mathews.
„Blut-“ und „Schattenverwandtschaft“ soll nach Mathews bei einer
Reihe von Stämmen des Südostens bestehen. So gebe es z. B. neben der
Phratrieteilung Mukwara-Kilpara eine solche in Muggulu („langsames Blut“)
undNgipuru („schnelles Blut“). Die Schattenverwandtschaft regle sich darnach,
wie man sich bei der Rast im Schatten der Bäume lagere, ob z. B. im Schatten
des Stammes oder der Zweige usw. Die Beziehungen dieser eigenartigen
Gruppierungen zu Phratrie und Totemgruppe sind noch in völligem Dunkel;
hinsichtlich der „Blutverwandschaft“ liegt es zuweilen nahe, an Verwechs
lungen mit der Phratrieteilung zu glauben.
Karte IX: Die wichtigsten Zwei-, Vier- und Achtklassen-Systeme.
Phratrien der Zweiklassenstämme:
1. Kilpara-Mukwara (Adlerfalke-Krähe).
2. Merung-Yukembruk, Malian-Umbe, Bundjil-Waang (Adlerfalke-Krähe).
3. Gamutch-Krokitch (schwarzer Kakadu-weißer Kakadu).
4. Kararu-Matteri.
Phratrien der Vierklassenstämme:
5. Dilbi-Kupathin.
6. Deeajee-Karpeun (mit 5 identisch?).
7. Yungaru (Yungo-) Wutaru.
8. Pakoota-Wutaru.
Phratrien der Achtklassenstämme:
9. Illitji-Liaritji.
10. Uluuru-Kingilli.
Klassen der wichtigsten Vierklassensysteme:
11. Murri, Kubbi, Kumbo, Ippai und Varianten.
12. Bulkoin, Bunda, Dyerwain, Baring und Varianten.
13. Wungko, Kupuru, Bunburi, Kurgilla und Varianten.
14. Pananka, Paltara, Purula, Kamara und Varianten.
Karte X: Die totemistischen Zonen.
Ausgesprochene Gegensätzlichkeit zweier Zonen: des Südostens (I) und
des Zentralgebietes (III); als dritte und Bindeglied zwischen sie eingelagert
die des Lake Eyre (II). Weniger gut charakterisiert, mit unsicheren Grenzen:
der Nordosten (IV) und der Westen (V).
Im übrigen muß ich mich auf die einfache Aufzählung der einzelnen
Unterzonen beschränken und für die Begründung ihrer Abgrenzung, wie sie
sich aus der kombinatorischen Vergleichung der vorstehenden Karten ergibt,
auf meine Abhandlung S. 145—151 verweisen.