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Die durch Aufgabe des übrigen Viehstandes frei 215
werdenden Räume werden als Lager-, Pack- und Ver
kaufsräume für die zum genossenschaftlichen Einkauf und
Verkauf gelangenden Waren benötigt. Ebenso kann
hier ein genossenschaftliches Gesellschaftshaus mit Restau
rant, Bibliothek, Lesezimmer usw. eingerichtet werden.
Auf diese Weise läßt sich der alte Gutshos vollständig
ausnutzen und zu einem praktischen Genossenschaftshof
verwerten, ohne daß der Genossenschaft dadurch wesent-
iche Kosten entstehen.
Die weitere Unterhaltung des Genossenschaftshofes 216
wird dadurch ermöglicht, daß die Genossenschaft für
alle zum An- und Verkauf gelangenden Waren einen
prozentualen Aufschlag erhebt, dessen Höhe sich stets
nach dem Geldbedürfnis der Genossenschaftskasse zu
richten hat. Da aber in absehbarer Zeit die Genossen
schaft über reichliche Mittel aus den industriellen Werken
verfügt, so kann nach dieser Richtung hin besonders in der
ersten Zeit mit sehr niedrigen Zahlen gerechnet werden.
Also auch hier wird den Kleinsarmern Ackerarbeit 217
und Wasser kostenfrei geliefert und trifft in Bezug
auf Vergünstigung alles zu, was wir bereits beim
Projekt 1 erklärt haben. In diesem Falle gestaltet sich
die Sache nur noch in sofern günstiger, als die aus
den industriellen Betrieben erzielten Überschüsse den
Kleinfarmern resp. ihrer Genossenschaft zu Gute kommen.
Gleichzeitig bieten diese industriellen Unternehmungen
Arbeitsgelegenheit innerhalb der eigenen Genossenschaft
für diejenigen Kleinfarmer, welche wegen Mangel an
Mitteln eine so kleine Farm erwerben, die sie nicht als
Erwerbs- sondern nur als Wirtschastsheimstätte be
trachten können (21 und 22).