Erstes Kapitel
Einleitung
I. Geschichtliches
Die Vergangenheit und die Erinnerung
haben eine unendliche Kraft.
W. v. Humboldt.
Die Denkmälerwelt hat manchen Sturm erfahren,
und die Windsbraut der französischen Revolution, deren
Zersiörungsziele durch die drei Wörter: Königtum, Kirche,
Adel angedeutet sind, war nicht der letzte Sturm der
neuern Zeit. Über die kirchlichen Denkmäler im Süden
und Westen unseres Vaterlandes ist noch zu Anfang des
iy. Jahrhunderts eine Sturmflut hereingebrochen, der
zahllose unersetzliche Gegenstände der Geschichte und der
Kunst zum Opfer gefallen sind. Und der Wind, der
diesen Sturm entfacht hatte, war ein Gesetz: der das
Werk der Säkularisation bekrönende Reichs-
deputationshauptschluß vom 25. Februar 1803, allerdings
ein Gesetz, von dem unbefangene Geschichtsschreiber
urteilen, daß man bei dieser Verwandlung des kirch
lichen Gutes in weltliches nach Rechtsgründen vergeblich
forsche. Die gesetzliche Bestimmung, die den von amtlichen
Stellen wie von Privatpersonen verübten Vandalismus
heraufbeschwor, war im besondern der Art. 35 des Reichs
deputationshauptschlusses, der bestimmte: „Alle Güter
der fundierten Stifter, Abteien und Klöster, in den alten
sowohl als in den neuen Besitzungen, .... werden der
K n «e r, Denkmalpflege
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