brach ein Jubel sondergleichen los, und der Dichter James Thompson (1700—1748), sowie der Komponist Dr. Thomas Augustine Arne (1710—1778) wurden mit Ovationen aller Art überschüttet. Gedruckt wurde „Rule Britannia“ zuerst als Anhang zu der ebenfalls 1740 aufgeführten Masque „The jud- gement of Paris“. Arne’s Melodie braucht einen Vergleich mit den besten Händelschen Melodien nicht zu scheuen, und Richard Wagner, dessen neuerdings wieder: aufgefundene Ouverture „Rule Britannia“ gegenwärtig den Weg durch alle Konzertsäle macht, meinte, die ersten acht Noten seien in musi- kalischer Hinsicht die typischste Äusserung der britischen Rasse, und in ihnen sei der ganze Nationalcharakter konzentriert. Nicht unbeachtet geblieben ist in England, dass der Komponist der Hymne ein Engländer, der Dichter ein Schotte und ihr erster Sänger ein Irländer gewesen ist; man hatte also eine wahrhaft internationale Hymne. — „Rule Britannia“ hat sich bis zum heutigen Tage in England neben „God save the King“ mit Ehren behauptet. — Die Melodie und die erste Textstrophe sind in der Notenbeilage unter Nr. 1b mitgeteilt. Schweden. Schweden und Norwegen haben sich, obschon sie lange Zeit hindurch ein Königreich bildeten, über eine gemeinschaft- liche Nationalhymne nicht einigen können. — In Schweden behalf man sich zunächst mit einer Übersetzung‘ der englischen Königshymne: „Bevare Gud vär Kung! Gör säll vär ädle Kung! Lefve vär Kung“ ete. Später kam die von C. W. A. Strandberg gedichtete und von Otto Lindblad (1809—1864), dem Begründer des schwe- dischen Männergesangs, komponierte Hymne „Ur Svenska hjertans djup en gäng“ in Aufnahme. (Erster Druck in der Sammlung „Songer i Pansar“ 1848.) Allmählich verlor aber auch dies mehr gefällige und leicht sangbare, als charak- teristische Lied (siehe Notenbeilage ILb) beim Volke an Be- liebtheit und seit etwa anderthalb Jahrzehnten ist es nur noch als Königshymne bei offiziellen Anlässen in Gebrauch. Als