IV.
Die Bruderschaft.
Altkniécht
Hôâlt Rischt
Tritt schliöcht!
Altknecht,
Halt' Recht,
Tritt schsecht!
Wahlspruch des Altknechts.
Die sächsische Bruderschaft ist eine uralte, ihrem Wesen nach
kirchliche Einrichtung, und vereinigt, wie schon der Name sagt, alle
confirmierten Burschen („Knechte“) bis zur Verheiratung zu einem
Bruderbund mit genau begrenzter selbständiger Gerichtsbarkeit
unter freigewählten Beamten, die das gesammte Leben der Brüder
außer dem Hause beaufsichtigen und entweder nach althergebrachtem
Gewohnheitsrecht, oder nach bestimmt formulierten Gesetzen (Bruderschafts—
Artikeln) an festgesetzten Gerichtstagen („Zugang“) Streite schlichten,
Recht sprechen und strafen.
1. Der Eintritt in die Lruderschaft.
Jeder confirmierte sächsische Bursche muss in die Bruderschaft
eintreten. Die vollzogene Confirmation verleiht ihm dazu das Recht.
Die Aufnahme in den Bruderbund geschieht durch einen feierlichen Act,
dem bald eine Anzahl althergebrachter lustiger Bräuche und Possen folgt.
Acht Tage nach Quasi modo geniti „schreit“ der Altknecht vor
der Kirchenthüre in Gegenwart der versammelten Bruderschaft „den
Zugang aus“ und lässt die neu confirmierten „Jungen“ dazu einladen.
Diese erscheinen, vom „Wortknecht“ oder „Gelassenaltknecht“ geführt,
vor der versammelten Bruderschaft und werden mit folgenden Worten