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es, und das Mitgeteilte wird genügen, um auf die reiche Quelle für Trachten- und
Sittengeschichte in diesen Krakauer Bildern aufmerksam zu machen.
Aus dem Anhange, der grösstenteils aus dem Kodeks dyplomaticzny miasta
Krakowa von Piek o siri ski geschöpft ist, seien einige interessante Dinge hervor¬
gehoben.
Durch eine (lateinische) Ratsverfügung von 1336 wird eine Hochzeits-
0l'dnung gegeben, welche für die damalige Wohlhäbigkeit der Krakauer Bürger¬
schaft zeugt. Der Bürger soll nicht mehr als 90 Personen, je drei auf dreissig
Schüsseln gerechnet, zur Hochzeit laden. In diese 90 werden aber Jungfrauen,
Priester, alle Gäste, welche nicht das Stadtrecht haben, und die Diener nicht ein¬
gerechnet, Jeder eingeladene Stadtbürger zahlt an den Bräutigam oder den Braut¬
bitter (nuntio sponsi) für sich zwei Groschen, ebenso jede Frau; die Mädchen
zahlen einen Groschen. Es dürfen nicht mehr als fünf Gerichte aufgetragen
werden.
Ferner wird bestimmt, dass nicht mehr als acht Spielleute (joculatores) bei
(^er Hochzeit sein dürfen, welche Lieder singen und sagen, sogenannte Reimer
ivi marii). Wer von ihnen Unflätereien vorbringt (vendentibus vnroth) wird hinaus¬
geworfen.
Wenn die Braut zum Brautbade geht, dürfen nicht mehr als zwanzig Personen
sie begleiten.
Bei Strafe von fünf Mark wird verboten, vor der Vermählung mit einer Jung¬
frau oder einer "Witwe, einen Vorschmaus (prelibationum que vururthen vel ein
genesche vulgariter nuneupatur) zu geben oder durch einen andern geben zu lassen.
Im Jahre 1427 sind die Waffen Vorräte der Zechenrüstkammern gemustert
forden und haben viel vermissen lassen, so dass der Rat eine Verordnung erlässt,
was in communi thesauro ipsius artificii alias Czeche sein soll.
Die Bewaffnung besteht danach aus Platten, Brustblechen, Schurzen, Eisen¬
handschuhen, Panzern, Eisenhüten, Hauben, Lepken (poln. lepka, Helm), Tartschen,
litauischen Schilden, Handbüchsen, Spiessen, Museisen und Flegeln. Letztere sind
stark vertreten.
Im Jahre 1421, am Valerianstage (18. April), erlässt der Rat einen (deutschen)
Brief an die Zechmeister und Meister der Wollenweber wegen ungebührlichen
Verhaltens der Knappen (Gesellen) der Zeche, welche selbst an hohen Feiertagen
in der Nähe der Kirchen beim Biere mit ungestümer Rede und Geschrei die Ruhe
stören, und am letzten Osterfest den Unwillen der Geistlichkeit mit Recht erregten,
indem sie auf der Stephansgasse nahe bei der Kirche sich unter einander aufs
neue getauft und Namen gegeben haben, was eine zur Ketzerei neigende Lästerung
sei. — Da hätten wir wohl die älteste Spur der Fuchstaufe.
Berlin. K. Weinhold.
Kristoffer TSyrop, Navnets Magt; en folkepsykologisk Studie; Kopen¬
hagen, 1887. (Separatabzug aus „Mindre Afhandlinger, udgivue
af det filologisk-historiske Samfund"; Kopenhagen, 1887); 97 S., 8°.
Ausgehend von der Überzeugung, dass unverständlich gewordenen Worten
und Gebräuchen der Gegenwart stets irgend welche ältere Bedeutung oder Übung
Zu Grunde liegen müsse, die zur ihrer Zeit leicht verständlich und erklärbar war,