Die Halligwohnstätte .
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Haigenland erstreckt sich in der mathe Meders Mede ( so veel ein Kerll eins Dags kann loss [ mähen ] ) und Notsgresinge — 3436 Demat . " Vom Medeland steht jedem Genossen eine verschieden grosse Fläche zu , jedes Jahr wird diese ihm zugemessen , und zwar jedesmal an wechselnder Stelle , so dass etwa alle 20 Jahr dasselbe Stück auf denselben Inhaber trifft . Die Verteilung geschieht nach dem 'Meedebuch' - , jedes Haus hat ein solches . Die Anteile an der Fenne ( Weide ) sind ebenfalls ungleich ; da diese im ganzen , ohne Abgrenzung , vom Vieh beweidet wird , muss die jährliche Zuweisung nach der Anzahl der Tiere erfolgen . Die Grundlage ist das 'Notsgras' , d . h . soviel eine Kuh vom 12 . Mai bis 24 . August nötig hat ( am 12 . Mai werden die Tiere aus <lem Stall gelassen , mit dem 24 . August steht ihnen auch das ganze Meedeland offen ) . Die Verteilung geschieht nach dem 'Fennbrief' ; jede Werft hat einen solchen ; der jährlich wechselnde 'Fennenmann' steht den Fenn - legenheiten vor , mietet den Hirten usw .
Früher wurde der Schafmist von der Fenne als Brennmaterial gesammelt , deshalb musste jedem Genossen ein bestimmtes Areal , entsprechend der Zahl seines Weideviehs , zu dieser nutzung zugeteilt werden . Jede Werft hat nahe beim Werfthügel eine 'Nachtfenne' , die , durch besonders tiefe Graben abgesperrt , eine Hütung nachts übrig macht . Träger teilt Einzelheiten des Verteilungssystems mit , auf die ich verweise . Ein kurzes Beispiel aus dem Buch der Ocke Lütz - Werft - Hooge , nach Träger :
S . 282 . „ Der Berechnung liegt die Erfahrung zugrunde , dass man für eine Kuh ein Nutzgras , d . h . je 1 ha Land braucht . Einer Kuh gleich gerechnet werden 2 Starken oder jährige Kälber oder 6 junge Kälber oder 4 Schafe oder 8 Lämmer ; für eine Quie oder zweijährige Starke rechnet man 4 Kälber , d . h . also z / s Nutzgras . Im Kaufbrief einer jeden Stelle , im Medebuch und Fennbrief ist genau festgesetzt , wieviel Nutzgräser ihr stehen , wieviel Vieh sie also halten kann . "
S . 284 . „ Verzeichnis , wie die Schaffenne geteilt wird in den Jahren 1853 , 1855 , 1857 , 1859 usw .
1853 sind folgende Schifften in der Schaffenne :
Nr . 1 . Das Schifft nächst der Okkalodswarf : ein Schwesterteil halten diejenigen , die ein Schifft in 8 teilen , nächst an der Warf ; ein Schwesterteil erhalten Verhäuss - Schifft genannt , das zweite Schwesterteil von der Warf [ d . h . das zweite Schwesterteil erhält die schaft , welche 'Verhäuss - Schifft' genannt wird ] .
Nr . 2 . Volkert H . für Hinrich W . ;
Nr . 3 . die Interessenten , die ein Schifft in 8 teilen ;
Nr . 4 . oder Mühlenstockschifft genannt die Interessenten , die ein Schifft in 8 teilen .
X
PI
N
1636
Ipke X J
Riquardsen ^
1668
Abb . 12 . Hausmarken auf Grabsteinen . ( a—c in Oland , d in Langeness ) .