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Globus, 96.1909

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Objekt: Globus, 96.1909

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714803
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714803
Persistenter Identifier:
1436511519845
Titel:
Akzessionsjournal der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Humboldt-Universität, Universitätsbibliothek
Erscheinungsjahr:
1830
Lizenz:
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
Wissensgebiet:
Institutions- und Universitätsgeschichte

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-710378
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-710378
Persistenter Identifier:
1449568672944
Titel:
Akzessionsjournal der Universitätsbibliothek der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1920-1921, Kauf
Untertitel:
Kauf
Autor:
Friedrich-Wilhelms-Universität, Universitätsbibliothek
Erscheinungsjahr:
1920-1921
Lizenz:
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin

Vorderer Buchspiegel

Strukturtyp:
Vorderer Buchspiegel
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Globus
    -
  • Globus, 96.1909
    [III]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Vorblatt
    [I]
  • Titelseite
    [III]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis des XCVI. Bandes
    [V]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 1. 8. Juli 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [1]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 2. 15. Juli 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [21]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 3. 22. Juli 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [37]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 4. 29. Juli 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [53]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 5. 5. August 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [69]
  • Zeitschriftenartikel: Das Familienleben der Kaffitscho / Bieber, Friedrich J.
    [69]
  • Zeitschriftenartikel: Ungarische Kopf- und Haartrachten / Gabnay, Franz v.
    73
  • Zeitschriftenartikel: Die Bevölkerungsschichten Rätiens / Frauer, Emil
    76
  • Zeitschriftenartikel: Wundts "Völkerpsychologie. III. Bd.: Die Kunst" / Goldstein
    79
  • Zeitschriftenrezension: A. Hoffmann-Kutschke, Die altpersischen Keilinschriften des Großkönigs Darajawausch des Ersten am Berge Bagistan / Prásek, J. V.
    81
  • Zeitschriftenrezension: Albert Lemme, Eine neue Vulkantheorie / Spethmann, Hans
    81
  • Zeitschriftenrezension: Henri Maitre, Les régions moi du Sud indo-chinois. Le Plateau du Darlac
    81
  • Zeitschriftenrezension: A. P. Brigham, A Text-book of Geology. Twentieth Century Text-books / Spethmann, Hans
    81
  • Zeitschriftenrezension: Rob. Gradmann, Der Getreidebau im deutschen und römischen Altertum. Beiträge zur Verbreitungsgeschichte der Kulturgewächse / Roth, E.
    81
  • Zeitschriftenrezension: Jahrbuch der Naturwissenschaften 1908/1909. 24. Jahrgang. Herausgegeben von Joseph Plaßmann
    81
  • Zeitschriftenartikel: Kleine Nachrichten
    82
  • Zeitschriftenheft: Nr. 6. 12. August 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [85]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 7. 26. August 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [101]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 8. 2. September 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [117]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 9. 9. September 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [133]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 10. 16. September 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [149]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 11. 23. September 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [165]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 12. 30. September 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [181]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 13. 7. Oktober 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [197]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 14. 14. Oktober / Andree, H. Singer; Richard
    [213]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 15. 21. Oktober 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [229]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 16. 28. Oktober / Andree, H. Singer; Richard
    [245]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 17. 4. November 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [261]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 18. 11. November 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [277]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 19. 25. November 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [293]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 20. 2. Dezember 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [309]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 21. 9. Dezember 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [325]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 22. 16. Dezember 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [341]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 23. 23. Dezember 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [357]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 24. 30. Dezember 1909 / Andree, H. Singer; Richard
    [373]
  • Sonstiges: [Inhalt, Eingesendete Neuigkeiten, Werbung]
    -
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

GLOBUS. 
ILLUSTRIERTE ZEITSCHRIFT FÜR LÄNDER und VÖLKERKUNDE. 
VEREINIGT MIT DEN ZEITSCHRIFTEN: „DAS AUSLAND“ UND „AUS ALLEN WELTTEILEN“. 
HERAUSGEGEBEN VON H. SINGER UNTER BESONDERER MITWIRKUNG VON Prof. Dr. RICHARD ANDREE. 
VERLAG von FRIEDR. VIEWEG & SOHN. 
Bd. XCVI. Nr. 5. BRAUNSCHWEIG. 5- August 1909. 
Nachdruck nur nach Übereinkunft mit der Verlagahandlung gestattet. 
Das Familienleben der Kaffitscho. 
Von Friedrich J. Bieber. 
Vorbemerkung. Das im folgenden mitgeteilte 
Material ist im Verlaufe der von mir im Jahre 1905 
unternommenen Forschungsreise durch das frühere Kaiser¬ 
reich Kaffa gesammelt worden. Es umfaßt das Familien¬ 
leben des gegenwärtig etwa 500 000 Köpfe zählenden 
Volkes der Kaffitscho, und zwar das Familienleben in 
weiterem Sinne, d. li. die aus dem Verhältnis zur Familie 
und Sippe hervorgehenden Einrichtungen und Sitten der 
Kaffitscho: das sind Form der Familie, Ehe, Werbung, 
Hochzeit, Familienleben, Geburt, Beschneidung, Reife, 
Namen, Stände, Kindererziehung, Anstandsregeln, Tod 
und Trauer. 
Form der Familie. Als Familie oder Sippe (tibo; 
Semed der Amhara) bezeichnen die Kaffitscho die aus 
der Vielweiberehe hervorgegangene, durch die gemeinsame 
Abstammung von einem Vater verbundene, in einen ge¬ 
meinsamen Hausstand geeinigte, jedoch zum Teil eine 
gesonderte Wirtschaft führende Lebensgemeinschaft eines 
Gatten oder Hausvaters (genno) mit einer oder mehreren 
rechtmäßigen Frauen (medsche), samt den zum Haus¬ 
stande gehörigen Sklaven (guno), Sklavinnen (gune), 
deren Kindern (gadereto, d. i. Schildträgern, und tombo- 
rate, d. i. Zöfchen), den Dienern oder Reisigen (naho) und 
den Mägden (nahe). 
Familienhaupt. Das Haupt der Familie ist der 
Hausvater oder gemeinsame Gatte (genno; Ballabat der 
Amhara) und Vater (niho) der Kinder (buscho) aller 
rechtmäßigen Frauen. 
Form der Ehe. Die Ehe oder Heirat (scliago; 
Gabitscha der Amhara) ist eine dauernde Lebensgemein¬ 
schaft eines Mannes mit einer oder mehreren Frauen. 
Die Form der Ehe richtet sich nach dem Glauben. Die 
sich zum Hekko-Glauben (hekkitino) bekennenden Kaf¬ 
fitscho leben ausschließlich in Vielweiberehe. Die sich 
als Christen (kritino) bezeichnenden Kaffitscho leben teils 
in Vielweiberehe, teils in Einehe, die sich als Katholiken 
bezeichnenden Kaffitscho ausschließlich in Einehe. Die 
sich als Moslim (nagado) bezeichnenden Kaffitscho leben 
ausschließlich in Vielweiberehe. 
Mischehen. Die sich zum Hekko - Glauben be¬ 
kennenden Kaffitscho nehmen auch die Töchter (husche) 
der sich als Christen bezeichnenden Kaffitscho zu recht¬ 
mäßigen Frauen, jedoch nicht die Töchter der sich als 
Moslim bezeichnenden Kaffitscho. Die sich als Christen 
bezeichnenden Kaffitscho nehmen auch die Töchter der 
sich zum Hekko-Glauben bekennenden Kaffitscho zu recht¬ 
mäßigen Frauen, jedoch nicht die Töchter der sich als 
Moslim bezeichnenden Kaffitscho. Die sich als Moslim 
bezeichnenden Kaffitscho nehmen auch Töchter der sich 
zum Hekko-Glauben bekennenden und der sich als Christen 
bezeichnenden Kaffitscho zu rechtmäßigen Frauen. Zwi¬ 
schen Kaffitscho, d. i. zwischen den Gonga, den Amaro 
und den Nagado, und den Töchtern der Mandscho, oder 
zwischen Mandscho und den Töchtern der Kaffitscho 
werden keine Heiraten geschlossen. 
Zahl der Frauen. Die Zahl der rechtmäßigen 
Gattinnen (genne) oder Frauen (medsche; Mist der Am¬ 
hara, Niti der Galla) ist bei den Kaffitscho je nach dem 
Glauben verschieden und richtet sich weiterhin nach dem 
Vermögen des Gatten. Die sich zum Hekko-Glauben 
bekennenden Kaffitscho ehelichen fünf, sieben oder — 
höchstens — neun Frauen, je nach der Größe ihres Be¬ 
sitzes. Die sich als Christen bezeichnenden Kaffitscho 
ehelichen zumeist nur eine Frau, mitunter aber auch zwei 
und drei Frauen, je nach der Größe ihres Besitzes. Die 
sich als Katholiken bezeichnenden Kaffitscho ehelichen, 
wie erwähnt, stets nur eine Frau. Die sich als Moslim 
bezeichnenden Kaffitscho ehelichen mehrere, und zwar 
zwei, drei oder — höchstens —• vier Frauen, je nach der 
Größe ihres Besitzes. 
Beiweiber und deren Stellung. Viele Kaffitscho, 
und zwar sowohl die sich zum Hekko-Glauben bekennen¬ 
den als auch die sich als Christen und als Moslim be¬ 
zeichnenden, halten in ihren Gehöften (mascliero) außer 
den rechtmäßigen Frauen oder Gattinnen auch eine Anzahl 
von Mägden oder Beiweibern (namedsche; Senjo der Galla, 
Ja Dscliin Gerret der Amhara), mitunter auch eine An¬ 
zahl von Lustweibern (schadetsclie). Ihre Zahl richtet 
sich nach dem Vermögen des Hausvaters. 
Die namedsche oder nahemedsclie (wörtlich „Diener¬ 
frau“ oder „Magd“) sind nicht gekaufte, sondern ent¬ 
lohnte Mädchen, die dem Hausvater zur Verfügung stehen. 
Die schadetsclie sind gekaufte Mädchen, d. h. Sklavinnen, 
die durch ihren geschlechtlichen Verkehr mit dem Haus¬ 
vater zu Frauen erhoben werden, ohne die Rechte der 
rechtmäßig geehelichten Frauen zu besitzen. Nach dem 
Tode des Hausvaters sind weder die namedsche noch die 
schadetsche erbberechtigt. 
Wiederverehelichung des Mannes. Bei den 
Kaffitscho darf der Mann erst zwei Monate nach dem 
Tode seiner Frau mit einem anderen Mädchen die Heirat 
vornehmen. 
Ehen mit Fremden. Eheschließungen zwischen 
Kaffitscho und Fremden waren bei den Kaffitscho sehr 
selten, abgesehen von der Verheiratung der Prinzessinnen 
(tschibete), d. h. Töchter der Kaiser, mit den Königen 
der benachbarten Länder oder Ehelichung von Töchtern 
dieser durch den Kaiser aus politischen Gründen. 
10 
Globus XCVI. Nr. 5.
	        

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