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Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 2.1887

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 2.1887

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714816
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714816
Persistenter Identifier:
BV042724883
Titel:
Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Springer
Erscheinungsjahr:
1886
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-711622
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-711622
Persistenter Identifier:
1504259728814
Titel:
Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 2.1887
Erscheinungsjahr:
1887
Signatur:
Kn 7700'a':F4
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Technische Erläuterungen zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwendung gesundheits­schädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Ge­nussmittein und Gebrauchsgegenständen
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
    -
  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 2.1887
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Leerseite
    -
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis
    -
  • Leerseite
    -
  • Zeitschriftenartikel: Ueber Mikroorganismen im künstlichen Selterwasser nebst einigen vergleichenden Untersuchungen über ihr Verhalten im Berliner Leitungswasser und im destillirten Wasser / Hochstetter, Max
    [1]
  • Zeitschriftenartikel: Die Cholera in Gonsenheim und Finthen im Herbst 1886 / Gaffky, Georg Theodor August
    [39]
  • Zeitschriftenartikel: Ergebnisse des Impfgeschäftes im Deutschen Reiche für das Jahr 1883
    [67]
  • Zeitschriftenartikel: Ergebnisse der Prüfung von Wasserproben aus Rudolstad / Wolffhügel, Gustav
    [106]
  • Zeitschriftenartikel: Ueber blei- und zinkhaltige Gebrauchsgegenstände / Wolffhügel, Gustav
    [112]
  • Zeitschriftenartikel: Die Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche während der Jahre 1875 bis 1877 / Würzburg, Arthur
    [208]
  • Zeitschriftenartikel: Ergebnisse einer Statistik der Pockentodesfälle im Deutschen Reiche für das Jahr 1886 / Raths
    [223]
  • Zeitschriftenartikel: Technische Erläuterungen zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwendung gesundheits­schädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Ge­nussmittein und Gebrauchsgegenständen / Sell, Eugen
    [232]
  • Zeitschriftenartikel: Ergebnisse des Impfgeschäftes im Deutschen Reiche im Jahre 1884
    [298]
  • Zeitschriftenartikel: Die Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche während der Jahre 1875 bis 1877 / Würzburg, Arthur
    [343]
  • Zeitschriftenartikel: Thätigkeit der Impfinstitute des Königreichs Sachsen im Jahre 1886
    [447]
  • Zeitschriftenartikel: Versuche über die desinfizirenden und antiseptischen Eigenschaften des Jodtrichlorids, wie über dessen Giftigkeit / Riedel, Otto
    [466]
  • Zeitschriftenartikel: Wasserversorgung und Bleivergiftung. GrutaclitGii über die zu Dessau im Jahre 1886 vor gekommenen Vergiftungsfälle / Wolffhügel, Gustav
    [484]
  • Leerseite
    -
  • Tafel: Finthen und Gonsenheim. Todesfälle überhaupt
    Tafel 1
  • Tafel: Mainz und Umgebung
    Tafel 2
  • Tafel: Darstellung der mit Thier-Lymphe ausgeführten Impfungen im Deutschen Reiche im Jahr 1883
    Tafel 3
  • Tafel: Graphische Darstellung der Kindersterblichkeit im ersten Lebensjahre (Verhältniss zu den Lebendgeborenen) im deutschen Reiche im 3-jährigen Durchschintte der Jahre 1875/1877
    Tafel 4
  • Tafel: Graphische Darstellung der Kindersterblichkeit im ersten Lebensjahre (Verhältniss zu den Lebendgeborenen) im deutschen Reiche im 3-jährigen Durchschintte der Jahre 1875/1877
    Tafel 5
  • Tafel: Darstellung der mit Thier-Lymphe ausgeführten Impfungen im Deutschen Reiche im Jahr 1884
    Tafel 6
  • Leerseite
    -
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

264 Sonnenkalb schreibt (Deutsche Zeitschrift für Staatsarzeneikunde, Neue Folge XIII 2. S. 1860, mitgetheilt durch Schmidts Jahrb. 1861 Abth. 2 Bd. 110 S. 97): Im Königreich Sachsen ist bis auf die neueste Zeit zum Bemalen von Spielwaren noch häufig Arsen­ grün verwandt worden. Bei amtlichen Revisionen fanden sich nicht nur kleine Häuser vor, an welchen das Arsengrün ohne jeglichen schützenden Ueberzug als Wasser­ farbe aufgetragen und daher mit nassem Finger abzuwischen war, sondern sogar kleine Tassen und Teller von Holz, auf welchen sich je ein Tupf von als Wasserfarbe auf­ getragenem Arsengrün befand. Kommen säuerliche Flüssigkeiten, Fruchtsaft oder Milch­ kaffee mit diesen Holzspielwaren in Berührung, so muss die schlecht fixirte Farbe noth- wendig wenigstens zum Theil losgelöst und von den Kindern verschluckt werden. von Linprun meldet (Schmidts Jahrb. 1870 Abth. 1 Bd. 145 S. 146) folgenden Fall: Ein 2'/2 Jahre alter, früher gesunder Knabe war unter Fieber, Durst, Leib­ schmerzen und grosser Unruhe plötzlich erkrankt. Es erfolgte Würgen, Schleim­ erbrechen und Diarrhöe. Das Kind hatte Tags zuvor mit einem grün gestrichenen Ziehbrunnen gespielt und aus demselben Wasser getrunken. Die Farbe bestand aus arsenigsaurem Kupfer. Bergmann berichtet (Dragendorffs Jahresb. 1872 S. 553): Ein Kind von D/a Jahren verschluckte ein Stück grüne Farbe aus einem in der Schweiz gekauften Tuschkasten und ging daran in sechs Stunden zu Grunde. Chevallier (Note sur des cas d’empoisonnement dus aux matieres colorantes toxiques de jouets d’enfants, Ann. d’hygiene 1874 janv. S. 92, mitgetheilt durch Virchow- Hirsch, Jahresb. 1874 Bd. 1 S. 615) illustrirt die sehr giftigen Wirkungen des Schwein­ furter Grüns durch neue Belege. Die Kinder starben meist unter Erscheinungen akuter Intoxikation, nachdem sie an mit Schweinfurter Grün bestrichenem Spiel­ zeug geleckt oder Wasser daraus getrunken hatten. Die Schwere der giftigen Wirkung hängt auch von der Art und Weise der Befestigung des Farbstoffes ab. Am sichersten ist ein Gel- und Firnissüberstrich. Dem Spielzeug sind die Malkasten für Kinder gleich zu achten. Chevallier warnt (Dragendorffs Jahresb. 1874 S. 508) vor Benutzung giftiger Farben, einschliesslich des Chromgelbs, zum Bemalen des Kinderspielzeugs. Die Vergiftung eines dreijährigen Knaben, welcher an einem mit arsenhaltigem Fuchsin gefärbten kleinen Kautschuckballon gekaut hatte, findet sich in Dragendorffs Jahresb. 1875 S. 423 erwähnt. Erläuterungen zu § 5. Farben, welche zur Herstellung von Buch- und Steindruck auf Umhüllungen für Nahrungs- und Genussmittel, auf kosmetischen Mitteln oder auf Spielwaren benutzt werden, hätten streng genommen denselben Vorschriften zu unterliegen, wie die übrigen bei der Anfertigung jener Gegenstände verwendeten Farben. Da jedoch nach der Art, wie die Farben zu solchen Zwecken vorbereitet und verwendet werden (vergl. S. 242) eine Gefahr für ihren Uebergang in den Organismus nicht besteht, so ist hier die Verwendung aller Farben, mit Ausnahme derjenigen, welche Arsen enthalten (vergl. jedoch § 10), für unbedenklich zu erachten. Der Ausschluss der arsenhaltigen Farben ist, nach dem Dafür­ halten der gehörten Sachverständigen mit Rücksicht auf die intensiv giftige Wirkung dieses Stoffes, zu empfehlen, namentlich ist es erwünscht, der Verbreitung des Schwein­ furter Grüns auch in dieser Hinsicht möglichst entgegen zu wirken. Besondere Erfahrungen über Gesundheitsschädigungen, welche durch giftige Buch- und Steindruckfarben verursacht worden sind, waren aus der Litteratur nicht zu ermitteln.

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