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Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 41.1912

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 41.1912

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714816
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714816
Persistenter Identifier:
BV042724883
Titel:
Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Springer
Erscheinungsjahr:
1886
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-711999
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-711999
Persistenter Identifier:
1519202132228
Titel:
Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 41.1912
Erscheinungsjahr:
1912
Signatur:
Kn 7700:F4
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
III. Teil. Die eigentliche Typhusbekämpfung. (Schilderung der von den Stationen gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erfahrungen.)
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Medizingeschichte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
    -
  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 41.1912
    [II]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Leerseite
    [I]
  • Titelseite
    [II]
  • Titelseite
    [III]
  • Inhaltsverzeichnis
    [V]
  • Zeitschriftenartikel: I. Teil. Die wissenschaftlichen Grundlagen für den Versuch einer Typhus­ bekämpfung nach Analogie der Cholerabekämpfung
    [3]
  • Zeitschriftenartikel: II. Teil. Die Typhusbekämpfung als Verwaltungsmaßnahme
    [34]
  • Zeitschriftenartikel: III. Teil. Die eigentliche Typhusbekämpfung. (Schilderung der von den Stationen gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erfahrungen.)
    [70]
  • Zeitschriftenartikel: IV. Teil. Bazilläre Ruhr bei der systematischen Typhusbekämpfung
    [503]
  • Zeitschriftenartikel: V. Teil. Anderweitige bakteriologische Untersuchungen
    [578]
  • Zeitschriftenartikel: VI. Teil. Die Ergebnisse der Typhusbekämpfung im Südwesten des Reichs
    [592]
  • Karte: Anlage I. gGebiet der unter Mit­wirkung des Reichs stattfindenden Typhusbekämpfung im Südwesten des Deutschen Reichs.
    -
  • Anhang: Anlage II. Entwurf von allgemeinen Leitsätzen für die Verwaltungs­behörden bei der Bekämpfung des Typhus (Unterleibstyphus)
    1*
  • Anhang: Anlage III. Entwurf einer Dienstanweisung für die zur Typhusbekäinpfung eingerichteten Untersuchungsämter
    16*
  • Anhang: Anlage IV. Wochenübersicht
    23*
  • Anhang: Anlage V. Vierteljahresbericht
    24*
  • Anhang: Anlage VI. Verzeichnis der veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten der organisierten Typhusbekämpfung
    25*
  • Anhang: Anlage VII. Fragebogen über örtliche Ermittelungen bei Erkrankungen an Typhus
    38*
  • Anhang: Anlage VIII. Statuten der Desinfektionsgemeinschaft des Kreises Diedenhofen Ost
    44*
  • Anhang: Anlage IX. Ergebnisse der Untersuchung der Wasserversorgung
    46*
  • Anhang: Anlage X. Todesfälle (absolut und %oo d. Einw.) an Typhus (bis 1909 einschl. in den Jahren 1904 bezw. 1905 bis 1911 festgestellt worden sind
    49*
  • Anhang: Anlage XII. Wolf a. d. Mosel
    49*
  • Anhang: Anlage XI. Erkrankugen an Typhus im Bekämpfungsgebiete, berechnet auf je 10000 Einwohner
    uncounted*
  • Anhang: Anhang XI. Todesfälle an Typuhs im Bekämpfungsgebiete, berechnet auf je 100000 Einwohner
    uncounted*
  • Anhang: Anlage XIII. Cröv a. d. Mosel
    53*
  • Anhang: Anlage XIV. Verzeichnis der Beamten und Ärzte, die bei der Typhus­bekämpfung im Südwesten des Reichs unmittelbar tätig gewesen oder jetzt noch dabei beschäftigt sind
    58*
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

/— 203 ratsam und wurde bei der systematischen Typhusbekämpfung regelmäßig gelegentlich Sogenannter Nachermittelungen von den Mitgliedern der Typhusstationen angewandt. Dabei wurden stets Thermometer mitgeführt und bei verdächtigen Personen Messungen der Körperwärme vorgenommen. Gar manchmal gelang es, auf diese Weise Typhus­ kranke herauszufinden, die sich noch ganz gesund fühlten und trotz nicht unerheb­ licher Temperaturerhöhungen noch ihrer Beschäftigung nachgingen. Auch sind der­ artige Temperaturmessungen zur Entdeckung verheimlichter Typhusfälle geeignet. Mit ganz besonderer Sorgfalt ist nachzuforschen, ob etwa in der Behausung eines Typhus­ kranken ein Handel mit Nahrungsmitteln betrieben wird. Beim Verbleiben des Typhus­ kranken im Hause ist solcher Handel wegen der Gefahr einer entstehenden Epidemie durch den Verkehr mit infizierten Nahrungsmitteln unverzüglich zu verbieten. Bäckereien, Metzgereien, Milchhandlungen, Gastwirtschaften, Kost- und Quartierhäuser sind in der- dltigen Fällen unbedingt zu schließen. In der Regel wird allerdings die Androhung dieser Maßregel genügen, um den Widerstand gegen Überführung in ein Krankenhaus 211 überwinden. Besonders ist auf den Milch verkauf im kleinen zu achten. Die Ab- ^abe geringer Mengen Milch wird von den Angehörigen des Typhuskranken häufig Veischwiegen. Wenn infizierte Milch an Sammelmolkereien abgegeben wird, kann ein explosionsartiger Ausbruch mit zahlreichen Krankheitsfällen die Folge sein. Ist Milch aus dem Hause des Kranken an eine Sammelmolkerei abgegeben worden, so müssen die Vorkehrungsmaßnahmen unverzüglich auf die Sammelmolkerei ausgedehnt und Mir eine Desinfektion sämtlicher Apparate und Gefäße daselbst Sorge getragen werden. Bezirke der Anstalt Idar sind in den letzten Jahren wiederholt derartige Massen- rkiankungen beobachtet worden. Im Kreise Saarlouis kam eine Milchepidemie da- ürch zustande, daß ein Milchhändler von einem lothringischen Gehöfte Milch bezog, diesem Bauernhöfe wrar eine Erkrankung bei einem nicht unmittelbar mit dem 1 chversande beschäftigten Manne vorgekommen, die von dem behandelnden Arzte für üenza gehalten, nachträglich aber durch die Blutuntersuchung als Typhus erkannt vUrde. Nicht nur wenn ein Nahrungsmittel verkauf in der Behausung des Tvphus- kranken Ha stattfindet, sondern auch wenn Angehörige eines Typhuskranken außer dem aUse in Nahrungsmittelbetrieben tätig sind, ist besondere Vorsicht geboten. Es er- _ t hieraus die Notwendigkeit, die Personal Verhältnisse sämtlicher im Hause des Ranken wohnenden Leute einschließlich ihrer Berufstätigkeit und der Stelle ihrer eschäftigung aufzunehmen. Auch solchen Personen aus der Behausung eines Typhuskranken, die infolge es Berufs mit zahlreichen Menschen Zusammenkommen oder viele Häuser betreten _üüss611) sind Verkehrsbeschränkungen aufzuerlegen. Die staatlichen Bergwerksbehörden q Gebiete der systematischen Typhusbekämpfung handeln seit Jahren nach diesem Undsatz; sie halten die gesunden Angehörigen Typhuskranker von den Bergwerken und zahlen ihnen für die Zeit der Arbeitslosigkeit Krankengeld. Eine regel- ^ Benachrichtigung der Arbeitgeber in dem Falle, daß in der Familie eines ihrer eÜer die Anordnungen der Gesundheitsbehörde nicht befolgt werden, ist nicht nur eUie P-a. , uicnt gegen die Allgemeinheit, sondern dürfte auch ein wirksames Druckmittel 6n W iderspenstigkeit und Unverstand sein. Findet man aber Entgegenkommen, so

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