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Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714825
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714825
Persistenter Identifier:
BV044722112
Titel:
Reichs-Telefonbuch
Untertitel:
Telephon-Adressbuch für das Deutsche Reich
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Hoffmann
Erscheinungsjahr:
1934
Lizenz:
Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712114
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-712114
Persistenter Identifier:
1530089175578
Titel:
Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1
Erscheinungsjahr:
1938
Signatur:
Fn 54000:F4
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Fernsprechgebühren im Inland
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Reichs-Telefonbuch
    -
  • Reichs-Telefonbuch, 42.1938,1
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Werbung
    -
  • Vorwort: Adreß- und Telefonbuch als Auskunftsmittel und Werbeträger
    -
  • Einleitung: 50 Jahre "Reichs-Telefonbuch"
    -
  • Zeitschriftenartikel: Fernsprechgebühren im Inland
    -
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis: Gliederung des Werkes und Anweisung zu seiner Benutzung!
    -
  • Ortsindex: Ortsregister - das Verzeichnis sämtlicher deutschen Orte mit Fernsprechverkehr
    [1]
  • Zeitschriftenartikel: Verzeichnis sämtlicher Fernsprechteilnehmer der Orte Aach - Dyhernfurth
    [1]
  • Werbung
    -
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

Fernsprechgebühren im Inland: 
I. Laufende Gebühren: 
Die monatliche Grundgebühr für einen Hauptanschluß beträgt 
in Ortsnetzen mit nicht mehr als 50 Hauptanschlüssen...............................................................RM 3.— 
„ „ mit 51 bis einschl. 100 ,, RM 3.50 
n ii i) 101 „ „ 200 „ RM 4.— 
ii „„ 201 „ „ 500 „ ...............................................................RM 4.50 
n ii ii 501 || 1000 ii RM 5. 
„ „ „ 1001 „ „ 10000 „ RM 5.50 
,, „ ,, 10001 und mehr ,, ................................................................RM 6.— 
II. Gesprächsgebühren: 
a) Jedes Ortsgespräch kostet..................................................................................................RM —.10 
Von den gezählten Gesprächen werden für nicht anzurechnende Verbindungen abgesetzt: 
In Ortsnetzen mit nicht mehr als 1000 Hauptanschlüssen............................................................. 3 v. H. 
,, „ mit mehr als 1000 bis einschl. 10000 Hauptanschlüssen........................................ 4 v. H- 
„ ,, mit mehr als 10000 Hauptanschlüssen.................................................................... 5 v. H. 
Nicht angerechnet werden: 
1. Verbindungen, die nicht zustande kommen (z. B. weil die angerufene Sprechstelle nicht antwortet, besetzt, gestört, 
gesperrt ist), 
2. Anmeldungen von Ferngesprächen, 
3. Gespräche mit den besonderen Dienststellen des Fernsprechbetriebs (z. B. Aufsicht, Auskunft, Beschwerdestelle, 
Störungsstelle), der Orts-, Schnell- und Fernämter in Angelegenheiten des Fernsprechbetriebsdienstes. 
b) Jedes gewöhnliche Ferngespräch im Inland bis zu 3 Minuten Dauer kostet 
bei einer Entfernungbis 5 km 
vonmehr als 5u15ii 
iiii„ 15ii25ii 
1!n„ 25ii50ii 
IIii50ii75■i IIii„ 75ii100n 
IIn„ 100ii200ii 
IIii„ 200ti300ii 
IIii„ 300ii400n 
IIii„ 400ii500ii 
IIii„ 500ii600ii 
IIii„ 600iiin der Zeit von 
8-19 Uhr19-8 Uhr 
RMRM 
0.200.20 0.300.20 0.400.30 0.600.40 0.900.60 1.200.80 1.501__ 
1.801.20 
2,101.40 
2.401.60 2.701.80 
3 —2___ 
Im Fernsprechverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Reich wird die Gebühr nach der nächstniedrigeren 
Stufe berechnet; die Gebühr beträgt in der Zeit von 8 bis 19 Uhr bei Entfernungen von mehr als 600 bis 700 km 
RM 2.70, über 700 km RM 3.—. 
Dauern die Gespräche länger als 3 Minuten, so wird für jede weitere Minute ein Drittel der Dreiminutengebühr erhoben. 
Dringendes Gespräch........................................................................................................................... 
Blitzgespräch ......................................................................................................................................... 
Festzeitgespräch, mit vorheriger Übermittlung des Namens der verlangten Person und der Aus­ 
führungszeit ............................................................................................................................................doppelte Gebühr 
zehnfache Gebühr 
doppelte Gesprächs­ 
gebühr und ein Drittel 
der Gebühr für ein 
gewöhnliches Drei­ 
minutengespräch, mindestens RM 0.40
	        

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