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Rosengarten im deutschen Lied, Land und Brauch

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Rosengarten im deutschen Lied, Land und Brauch

Mehrbändiges Werk

Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714916
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714916
Persistenter Identifier:
BV041397957
Titel:
Pandecten
Untertitel:
nach dem Vortrage des ... ; Wintersemester [18]52/53
Autor:
Keller, Friedrich Ludwig von
Hinschius, Paul
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
[s.n.]
Zusätzliche Information:
Enth. außerdem: Grundriß zu Vorlesungen über Pandekten und Erbrecht
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte
Wissensgebiet:
Rechtswissenschaft

Band

Strukturtyp:
Band
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-708354
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-708354
Persistenter Identifier:
BV041397968
Titel:
Pandecten, 1, Allgemeine Lehren & Sachenrecht
Erscheinungsjahr:
1853
Umfang:
20, 499 S.
Signatur:
Hdschr. Koll. 132:1
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Beilage

Strukturtyp:
Beilage
Titel:
Grundriss zu Vorlesungen über Pandekten und Erbrecht
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Anthropos
    -
  • Anthropos, 24.1929
    [I]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    [I]
  • Inhaltsverzeichnis: Index
    [III]
  • Leerseite
    -
  • Zeitschriftenheft: Bd. 24, 1929, Heft 1, 2 / Schmidt, W.
    -
  • Zeitschriftenheft: Bd. 24, 1929, Heft 3, 4 / Schmidt, W.
    [379]
  • Zeitschriftenartikel: Shintô auf Sado / Schwientek
    [379]
  • Zeitschriftenartikel: On the diffusion of Central American culture to Coastal British Columbia and Alaska / MacLeod, William Christie
    417
  • Zeitschriftenartikel: Zu den vorkolumbischen Verbindungen der Südsee-Völker mit Amerika / Friederici, Georg
    441
  • Zeitschriftenartikel: Les dialectes Pano du haut Juruá et du haut Purús / Rivet
    489
  • Zeitschriftenartikel: Neue Daten über die Ethnographie der kleinen Völkerschaften des Nordens. Gesammelt am Institut der Nord-Fakultät der Leningrader Ost-Universität Im Winter 1927/1928 / Bogoras-Tan, V.
    517
  • Zeitschriftenartikel: Contributions à l'étude des Populations Dioy du Lang Long (Prov. Koui Tcheou méridional, Chine). (Suite.) / Doutreligne, Denis
    523
  • Zeitschriftenartikel: Die ethnographische Forschung in Finnland / Sirelius, U. T.
    539
  • Zeitschriftenartikel: Sumerisches Sprachgut im Zulu und Ntu / Wanger, Benefiz. W.
    551
  • Zeitschriftenartikel: Proverbes et contes Haya. (Fin.) / Césard, R. P.
    565
  • Nachruf: Eduard Hahn und seine Stellung in der Geschichte der Ethnologie und Soziologie. Ein Wort zum Gedächtnis / Honigsheim, Paul
    587
  • Zeitschriftenartikel: Die viertägige Marktwoche in Afrika / Hirschberg, Walter
    613
  • Zeitschriftenartikel: Das Recht der Polarvölker. (Schluß) / König, Herbert
    621
  • Zeitschriftenartikel: Analecta et Additamenta / Rühl, Theod.
    665
  • Zeitschriftenartikel: Miscellanea
    673
  • Literaturverzeichnis: Bibliographie
    695
  • Werbung
    [735]
  • Literaturverzeichnis: Avis
    737
  • Literaturverzeichnis: Zeitschriftenschau - Revue des Revues
    747
  • Werbung
    753
  • Zeitschriftenheft: Bd. 24, 1929, Heft 5, 6 / Schmidt, W.
    [755]
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

638 
Dr. Herbert König, 
dieser bei Samojeden vor 13 °, und es wäre zur Vergleichung mit eskimoischen 
Gebräuchen von unschätzbarem Werte, über die dabei beobachteten Rechts 
vorschriften etwas zu wissen. Leider erfahren wir aber hierüber nichts. Bei 
den Viehzüchtern tritt, wie verständlich, die Jagd etwas hinter der Viehzucht 
zurück, wenngleich alle Rentiernomaden auch die Jagd des Rentiers betreiben, 
wozu sie gerade die gezähmten Tiere als Lockmittel benutzen 130 131 . So haben 
wir immerhin doch einige Nachrichten. 
Von den Samojeden sagt Middendorf ganz allgemein, daß jeder, der 
vor der erfolgten Zerlegung der Jagdbeute zum Jäger komme, mitessen dürfe 
und einen Anteil am Fell erhalte 132 . Diese Angabe bezieht sich auf die Land 
jagd; sie schließt sich den Gebräuchen der Eskimo und Küsten-Tschuktschen 
bei der Walroßjagd oder noch mehr bei der Bartrobbenjagd auf dem Eise 
an, insofern, als nicht nur der an der Erlegung Mitwirkende, sondern auch 
jeder Hinzueilende teilnimmt, und zwar am Fleisch und Fell. Bei den Süd- 
Tungusen bekam in einem von Middendorf erlebten Falle bei der Elenjagd 
der Schütze die eine Hälfte des der Länge nach geteilten Tieres, die andere 
wurde einem Mitgliede der Jagdgesellschaft gegeben, weil dieses der Älteste 
der Gesellschaft war und Vater einer großen Familie. Die Beine und die 
Rückenwirbel des Tieres wurden jedoch unter alle Jagdgenossen verteilt 133 . 
Bei dieser Art der Verteilung dürfte die Seltenheit und die Größe der Jagd 
beute mitsprechen. Interessant ist die Berücksichtigung des Ältesten der 
Jagdgesellschaft, da sie ihre Parallele in der Sitte der Tschuktschen hat, bei 
der Verteilung des Fleisches des auf dem Eise erlegten Walrosses die Güte 
der Stücke nach dem Alter der Empfänger zu bestimmen, ein Gesichtspunkt, 
den ich bei den Eskimo nirgends erwähnt fand. Wird das Elentier durch 
einen Selbstschuß 134 verwundet, so gehört es dem Anleger dieses, auch wenn 
ein anderer es erst später tötet 135 . Hiebei scheint die Rücksicht mitzusprechen, 
daß man den Selbstschuß nicht so einrichten kann, daß er eine unbedingt 
tödliche Wirkung ausübt. Das Entweichen des Tieres hat also seinen Grund 
nicht in einer Mangelhaftigkeit des Fangwerkzeuges. Dies ähnelt der Vor 
schrift der Eskimo, daß der Jäger das Recht auf den von ihm verwundeten 
Seehund nur dann verliert, wenn seine Harpunleine reißt. 
Damit sind die Nachrichten über den Eigentumserwerb an jagdbaren 
Tieren bei den Polarvölkern erschöpft, und es bleibt nur noch übrig, einige 
weitere Fälle der Aneignung zu besprechen. 
Da handelt es sich zunächst um das für die im waldlosen Gebiete 
siedelnden Stämme so wichtige Treibholz. Dieses gehört bei den Eskimo 
— nur von diesem Volke haben wir hierüber Nachrichten — dem Finder. 
Nur muß dieser auch Besitz davon ergreifen. Das schwimmende Treibholz 
ist res nullius. Die Besitzergreifung geschieht, wenn der Finder es nicht 
130 Schrenk, S. 644. 
131 Hatt, Reindeer Nomadism., S. 108 ff. 
132 Middendorf, S. 1456. 
133 Ders., S. 1491. 
134 Byhan, S. 53. 
135 Middendorf, S. 1491.
	        

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