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Berlin im neunzehnten Jahrhundert, 1

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Volltext: Berlin im neunzehnten Jahrhundert, 1

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-707603
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-707603
Persistenter Identifier:
BV040721406
Titel:
Französisches Civilrecht
Untertitel:
nach den Vorträgen ... im Wintersemester 1845/46 ; [Kollegheft]
Autor:
Bauerband, Johann Joseph
Klocke, I.
Erscheinungsort:
Bonn
Verlag:
[s.n.]
Erscheinungsjahr:
1846
Umfang:
[ca. 110] Bl.
Beschreibung:
Rechtswissenschaft
Signatur:
Hdschr. Koll. 39
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte
Wissensgebiet:
Rechtswissenschaft

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Erstes Buch: Vom Personenrechte
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Erster Titel: Genuß u. Verlust der Civilrechte
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Berlin im neunzehnten Jahrhundert
    -
  • Berlin im neunzehnten Jahrhundert, 1
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    -
  • Vorwort: Vorrede
    [3]
  • Kapitel: Erstes Kapitel: Eine Wanderung durch Berlin im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts...
    [5]
  • Kapitel: Zweites Kapitel: Die werdende Weltstadt Berlin...
    15
  • Kapitel: Drittes Kapitel: Der Hof und die bürgerliche Gesellschaft...
    [30]
  • Kapitel: Viertes Kapitel: Die Neutralitätspolitik des Königs...
    [51]
  • Kapitel: Fünftes Kapitel: Der Frieden ein Waffenstillstand...
    [70]
  • Kapitel: Sechstes Kapitel: Der Krieg des Jahres 1809...
    [84]
  • Kapitel: Siebentes Kapitel: Die Städteordnung vom 19. November 1809...
    [96]
  • Kapitel: Achtes Kapitel: Die Jugend Friedrich Wilhelm III...
    [115]
  • Kapitel: Neuntes Kapitel: Friedrich Wilhelm III. als König...
    [128]
  • Kapitel: Zehntes Kapitel: Friedrich Wilhelm III. und die Lichtenau...
    [140]
  • Kapitel: Elftes Kapitel: Die Königin Louise während des Krieges...
    [162]
  • Kapitel: Zwölftes Kapitel: Das größte Unglück das größte Glück...
    [178]
  • Kapitel: Dreizehntes Kapitel: Scharnhorst und die Heeresreform...
    [195]
  • Kapitel: Vierzehntes Kapitel: Dreifache Aufgabe Stein's...
    [203]
  • Kapitel: Fünfzehntes Kapitel: Stein's treulose Politik...
    [213]
  • Kapitel: Sechszehntes Kapitel: Stein's Reform...
    [234]
  • Kapitel: Siebzehntes Kapitel: Die Juden im Anfange des 19. Jahrhunderts...
    [247]
  • Kapitel: Achtzehntes Kapitel: Friedrich Wilhelm's III. Schreiben an den Berliner Magistrat...
    [254]
  • Kapitel: Neunzehntes Kapitel: Der Umzug des Hofes von Königsberg nach Berlin...
    [264]
  • Kapitel: Zwanzigstes Kapitel: Die Königin Louise...
    [273]
  • Kapitel: Einundzwanzrgstes Kapitel: Der Freiherr von Altenstein durch Hardenberg empfohlen...
    [290]
  • Kapitel: Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Persönlichkeit Hardenbergs nach Eylert...
    [304]
  • Kapitel: Dreiundzwanzigstes Kapitel: Hardenbergs Reformen...
    [318]
  • Kapitel: Vierundzwanzigstes Kapitel: Vergnügungslust der Berliner...
    [336]
  • Kapitel: Fünfundzwanzigstes Kapitel: Die wissenschaftlichen Institute Berlins...
    [345]
  • Kapitel: Sechsundzwanzigstes Kapitel: Ludwig Jahn...
    [355]
  • Kapitel: Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die Continentalsperre; ihre Einwirkung auf den Handel Berlins...
    [364]
  • Kapitel: Achtundzwanzigstes Kapitel: Unzufriedenheit der Berliner über den Vertrag mit Frankreich...
    [385]
  • Kapitel: Neunundzwanzigstes Kapitel: Schüler in Dorpat und Petersburg...
    [409]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichniß des ersten Bandes
    [425]
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

100 
schaft die Verpflichtung auflegt , nicht wieder erwählte besoldete städtische Offizianten zu Pensioniren . 
Die Städteordnung giebt der Bürgerschaft das Recht , meinlasten unter sich selbst zu vertheilen , und die Gelder , welche zu städtischen Anstalten bestimmt sind , selbst zu verwalten . kür und Begünstigungen , Verschwendung der städtischen Gefälle , eigennützige Verwendungen der schwer erübrigten Abgaben sind fortan vernichtet . 
Auch der Uebergang zum Bessern hat große ten : wer des Gehens lange entwöhnt ist , taumelt bei den ersten Schritten , aber er kann nur Kraft und Uebung gewinnen durch wiederholte Versuche . Menschen , deren Eigennutz verliert , deren Eitelkeit verletzt wird durch die Herstellung der Rechte des gerstandes , oder die große Menge derjenigen , welche die heit verblendet , welche unfähig sind zu begreifen , daß gen , die längst in den gebildetsten und blühendsten Ländern bestehen , die sonst bei uns selbst einheimisch waren , mit großem Vortheil an die Stelle des Mechanismus gesetzt werden können , in welchem sie bisher , unbekümmert um das mögliche Bessere , bequem in den Tag hineinlebten— diese und nur diese allein sehen tausend Schwierigkeiten bei der neuen Städteordnung . 
Die Bürger , wähnen sie , werden nicht verstehen , ihr esse wahrzunehmen . Aber sie verkennen , daß eine sehr große Fülle gesunden Menschenverstandes in den Männern liegt , die keine künstliche Bildung erhalten haben , und welchen gemeinhin nur die Kunst fehlt , das , was sie sehr richtig denken und sehr gut auszuführen wissen , auch angenehm vorzutragen . Die bende Klasse , welche sich sehr groß dünkt in ihrem Formenwesen , steht oft an gründlichen Kenntnissen dem Gewerbemann sehr weit nach . 
Die Kunst , Aufsätze im gewohnten Geschäftsstyle zu gen ist weit untergeordnet der Kunst , überall das Zweckmäßige zu rathen und zu thun . Die Bürger , welche das öffentliche Vertrauen zu den ehrenvollen Stellen von Distriktsvorstehern , Stadtverordneten und Magistratspersonen beruft , werden sehr wohl thun , sich durch Witzeleien über ihre Unkunde in allem sem Formwesen gar nicht irre machen zu lassen und höchstens davon Veranlassung zu nehmen , ihren zu gleichen Stellen bestimmten
	        

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