digi-hub Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
  • enterFullscreen
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Sämtliche Werke

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Bibliographische Daten: Sämtliche Werke

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-709919
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709919
Persistenter Identifier:
BV042476106
Titel:
Die Trichinen-Krankheit in Bezug auf das öffentliche Gesundheitswohl
Untertitel:
ein Gutachten
Erscheinungsort:
Magdeburg
Verlag:
Baensch, Königliches Medicinal-Collegium der Provinz Sachsen
Erscheinungsjahr:
1864
Umfang:
23 S.
Beschreibung:
Medizingeschichte
Zusätzliche Information:
In Fraktur
Signatur:
Med Sb 2(3)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Leerseite

Strukturtyp:
Leerseite
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Sämtliche Werke
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Leerseite
    -
  • Titelseite
    -
  • Vorwort
    -
  • Inhaltsverzeichnis
    -
  • Einleitung
    [I]
  • Abkürzungsverzeichnis: Verzeichnis der abgekürzt citierten Werke und sonstiger Abkürzungen
    [CXIX]
  • Kapitel: Chronica pontificum et imperatorum Romanorum
    [1]
  • Kapitel: Concilium Constantiense
    [159]
  • Kapitel: Concilium provinciale
    [287]
  • Kapitel: Diarium sexennale
    [301]
  • Kapitel: Chronica Husitarum
    [343]
  • Kapitel: Fortsetzung der Chronica pontificum et imperatorum Romanorum
    [461]
  • Kapitel: Chronica de principibus terrae Bavarorum
    [503]
  • Kapitel: Fortsetzung der Chronica de principibus terrae Bavarorum
    [565]
  • Kapitel: Chronik von den Fürsten zu Bayern
    [589]
  • Kapitel: Dialogus de haeresi bohemica
    [657]
  • Kapitel: Compendium de condicione civitatis Ratisponensis et de diversis hereticis
    [693]
  • Anhang
    [700]
  • Spezialregister: Glossar
    [716]
  • Register: Orts- und Personen-Verzeichnis
    [724]
  • Korrekturen: Nachträge und Berichtigungen
    -
  • Leerseite
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

— LX 5 XVIII — 
entstellt. Des Andreas Auszug entspricht folgenden Tersen 
des Rolandslieds (Zählung nach der Ausgabe von Bartsch): 
381; 412: thaz ne mah ili niht erwenden (vgl. S. 519,36: quod 
potencie imperatoris resistere non valeret); 443 ff.; (525 ff.; 709ff.; 
891 ff. (die vier Helden, die im Rolandslied den Kaiser warnen 
[V. 911, 937, 969, 1011], führt Andreas mit den bei Yincentius 
gefundenen Titeln an); 1093 0“; 1364 ff.; 1382 ff; 1936 ff.; 
2490 ff.; 2771 ff.; 2775: Naimes, thu bist ein getriuwer herre, 
und 2924: ther wäre there kuonisten einer (vgl. S. 520,11: 
veluti fidissimo defensore); 3241 ff. (dass Naimes vorauszog — 
Naaman precedente — schliesst Andreas wohl daraus, dass 
jener nicht unter den 12 Roland beigegebenen Helden ist und 
dass er dann beim Kaiser sich befindet); 3149 ff.; 3192; 3370; 
5970 ff.; 6081 ff.; 6101 ff.; 6108: er wolte in gerne haben er- 
slagen — S. 520,18: ipsum Ganalonum trucidare nitebatur; 
6109: ther keiser hiez in enthaben = S. 520,19: Sed im­ 
perator eum liberans (hier, wo Herzog Naimes besonders hervor­ 
tritt, scheint Andreas den deutschen Text geradezu übersetzt 
zu haben); 6114ff.; 6972: viele gröz wart thie klage sin — 
S. 520, 21: nimium doleret; 6983 ff. (Naimes tröstet den Kaiser; 
die von Andreas nun aus Yincentius übernommenen Worte be­ 
treffen eine Thatsache, die im Rolandslied schon vorausgeht; 
bei Andreas ist dadurch eine gewisse Verwirrung in der Dar­ 
stellung entstanden); 6990 ff.; 7000: ther engel vone himele 
gestarhte in thö = S. 520,29: ab angelo confortatur; 7787 ff. 
(die bekannte Steile mit dem Lobe der Bayern; vgl. S. 520,28: 
ob fidelitatem suam laudans Bavaris prefecit). Da die neuere 
Forschung (Schröder, Die Heimat des deutschen Rolandsliedes, 
in Zeitschrift f. deutsches Altertum 27, 70 ff.) nicht mehr daran 
zweifelt, dass des Pfaffen Konrad Gedicht in Regensburg ent­ 
standen ist, erscheint es nicht verwunderlich, dass der spätere 
Regensburger Chronist es kannte und benützte. 
Zu den in der 2. Redaktion der B. Chr. neu hinzutreten­ 
den Quellen gehört auch die in dem Kap. De Ernesto duce et 
eius filio (S. 530) von Andreas angeführte und exzerpierte 
hystoria latine conscripta splendore rhetorice eloquentie quam 
plurimum diffusa des „Herzog Ernst“. Von Herzog Ernst 
hatte Andreas in der 1. Bearbeitung der B. Chr. schon nach 
der Kastler Reimchronik berichtet. Später kam ihm dann die 
eigentliche Geschichte des „Herzog Ernst“ zur Hand, und zwar 
jene lateinische Prosabearbeitung, die Haupt in Zeitschrift für 
deutsches Altertum 7, 193 herausgegeben hat. Schon Haupt 
hat nach der Übereinstimmung einzelner Ausdrücke jenes Textes
	        

Download

Downloads

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk)
TOC
Mirador

Diese Seite

Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Zu einigen Fragen der Beschulung des körperbehinderten Kindes
10 / 11
Fürsorge für Körperbehinderte in England und ihre gesetzlichen Grundlagen
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.