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Geschlechts-Umwandlungen

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Bibliographische Daten

fullscreen: Geschlechts-Umwandlungen

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-710046
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-710046
Persistenter Identifier:
BV042530414
Titel:
Geschlechts-Umwandlungen
Untertitel:
(Irrtümer in der Geschlechtsbestimmung) ; sechs Fälle aus der forensischen Praxis
Autor:
Hirschfeld, Magnus
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Adler-Verl.
Erscheinungsjahr:
1912
Umfang:
34 S.
Beschreibung:
Medizingeschichte
Signatur:
Ko 39600:1:2:F8
Sammlung:
Berliner Sexualwissenschaft
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Gutachten I.
Sammlung:
Berliner Sexualwissenschaft

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Geschlechts-Umwandlungen
    [1]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Leerseite
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    [1]
  • Einleitung: Die Begriffe des "absolut Männlichen" und "absolut Weiblichen" existieren nur als Produkte theoretischer Konstruktion. ...
    [3]
  • Kapitel: Gutachten I.
    [5]
  • Kapitel: Gutachten II.
    [9]
  • Kapitel: Gutachten III und IV.
    [15]
  • Kapitel: Gutachten V.
    [19]
  • Kapitel: Gutachten VI.
    [25]
  • Werbung
    -
  • Leerseite
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -

Volltext

— 7 
existiere. Nur dürfe man nicht die einen bestimmten Stand kennzeich­ 
nende Tracht, z. B. eine Uniform, anlegen. Auf dieses Urteil hin kleidete 
sich M. ganz als Dame, weil er dies nun für erlaubt hielt und dann auch 
gehört hatte, daß in Schliersee, Bezirksamt Miesbach, Oberbayern, eine 
Dame, namens Rosina Danner, ohne jede Erlaubnis als Mann gekleidet 
gegangen sei. Es wurde ihm auch 1910 vom Bezirksamt Miesbach bestä­ 
tigt, daß die vor zwei Jahren verstorbene Rosina Danner 30 Jahre lang 
in Männerkleidung gegangen sei. Als daraufhin M. Frauentracht angelegt 
hatte, wurde er 1910 wieder angeklagt, in erster und zweiter Instanz ver­ 
urteilt, jedoch am 24. Dezember 1910 vom Kgl. Oberlandesgericht München 
freigesprochen. Nachdem ihm sein unverschuldeter Zustand schon sehr viel Geld ge­ 
kostet und viel Kummer und Verdruß bereitet, und nachdem er aus Dr. 
Hirschfelds Buch „Die Transvestiten“ die wahre Natur seines Zustandes 
erfahren hatte, hat er uns gegenüber den Wunsch ausgesprochen, durch 
ein von uns erstattetes Gutachten a,uch vor der zuständigen Behörde den 
Beweis führen zu können, daß seiner Natur mehr die Frauenkleidung ent­ 
spricht als die Männertracht, und demgemäß die offizielle Erlaubnis zu 
erhalten, erstere dauernd zu tragen. Status praesens. 
Die Unterzeichneten haben den pp. M. mehrere Wochen beobachtet, 
eingehend seinen körperlichen und seelischen Zustand untersucht und das 
Folgende festgestellt. 
Der Patient ist 1 Meter 66 Zentimeter groß, von schlanker Gestalt, 
die Schulterhöhe beträgt 4-3%' cm, die Beckenbreite 39 cm, der Habitus 
ist im allgemeinen männlich. Die Muskeln sind schwach entwickelt, die 
Brust zeigt weibliche Rundung, Hände und Füße sind klein, so daß Patient 
Damenschuhe und Damenhandschuhe trägt. Farbe der Haut dunkelgelb­ 
lich. Das Haupthaar war lang, weich und blond, ist aber zum großen Teil 
infolge der Meningitis ausgefallen, der Rest ergraut. Er trägt jetzt eine in 
der Mitte geteilte Haarperücke. Der Körper ist fast gar nicht behaart, 
auch der Bartwuchs an Kinn und Oberlippe ist sehr gering. Die Genita­ 
lien sind männlich, jedoch wenig entwickelt, die Hoden leicht atrophisch. 
Der Gang ist mehr weiblich als männlich, die Schritte sind klein und 
leicht, auch das Körpergewicht von 63 Kilogramm ist verhältnismäßig 
gering. M. macht in Männerkleidung einen scheuen, nervösen, sehr wenig 
männlichen Eindruck, errötet leicht, spricht mit allerdings männlicher, 
aber leiser Stimme. 
Sobald er Frauenkleidung angezogen hat, ist sein Verhalten völlig 
verändert. Er scheint erst dadurch sein natürliches Wesen gewonnen zu 
haben un$ macht als Frau einen viel harmonischeren und ausgegliche-
	        

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