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Der gebildete Bürger

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Bibliographische Daten

fullscreen: Der gebildete Bürger

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-710079
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-710079
Persistenter Identifier:
BV042558084
Titel:
Institutionen des römisch. Rechts
Untertitel:
[S.S.] 1886
Autor:
Eck, Ernst
Blanck, Friedrich
Erscheinungsort:
[Berlin]
Erscheinungsjahr:
1886
Umfang:
[ca. 210] Bl.
Beschreibung:
Rechtswissenschaft
Zusätzliche Information:
Enth. außerdem: Institutionen des römischen Rechts
Signatur:
Hdschr. Koll. 266
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte
Wissensgebiet:
Rechtswissenschaft

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Buch I: Allgemeine Lehren
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
[Vierter Abschnitt: Die Rechtsschutzmittel]
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Der gebildete Bürger
    [I]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel: Aus der Büchersammlung des Leopold Hirschberg 1913
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    [I]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
    [III]
  • Kapitel: Verständigung an der Schwelle
    [1]
  • Kapitel: Drei Grundregeln
    3
  • Kapitel: Innere Möglichkeit der Selbstbildung
    5
  • Kapitel: Zweiter Abschnitt: Mittel zur Selbstbildung
    52
  • Kapitel: Dritter Abschnitt: Eröterungen über die praktische Ausführbarkeit der Bildung
    91
  • Kapitel: Schluß
    107
  • Hinterer Einband
    -

Volltext

selbst kennt und schätzt. Somit ist die eigentliche Ausgabe dieses 
Büchleins zur Selbstbildung anzuleiten und sie zu erleichtern. 
Innere Möglichkeit der 
Selbstbildung. Selbstkenntniß. 
Die menschliche Seele hat zwei Kräfte, welche Selbstbildung 
möglich machen, die eine ist die selbstprüfende und die andere 
die selbsttätige Kraft. Wir haben die Fähigkeit, den Geist auf 
sich selbst zu richten, seine vergangenen wie seine gegenwärtigen 
Thätigkeiten genau zu beobachten, seine verschiedenen Wirksam- 
keiten wie seine Bildsamkeit in Erfahrung zu bringen, was die 
menschliche Seele thun und aufnehmen, was sie genießen und 
leiden kann. Hiermit lernen wir die Gesammtheit unserer Natur 
kennen, sowie den Endzweck ihrer Bestimmung. 
Hiebei ist besonders zu beachten, daß wir nicht nur das, was 
wir sind, sondern auch das, wozu die Fähigkeit in uns liegt, 
was wir noch zu werden im Stande sind, auffinden können; wir 
können Keime und ein Wachsthum in uns entdecken, das keine 
Grenzen hat, wir können ein höheres Ziel erkennen, als das, 
wozu wir bereits den Anlauf genommen haben. 
Die selbsterkennende Kraft ist es, was uns von den Thieren 
unterscheidet, die Thiere zeigen in keinerlei. Weise, daß sie sich 
selbst beobachten. Wer daher als Mensch leben will, muß vor 
Allem seinen Blick auf sich selber richten, sich selbst beobachten 
und kennenlernen. — Verglichen mit den Dingen der Außenwelt
	        

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