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Feuerbachs Straftheorie und ihr Verhältnis zur Kantischen Philosophie

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Feuerbachs Straftheorie und ihr Verhältnis zur Kantischen Philosophie

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-711279
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-711279
Persistenter Identifier:
BV044293002
Titel:
Methode Analytique Des Fossiles
Untertitel:
Fondée Sur Leurs Caractères exterieurs
Autor:
Struve, Henri
Sonstige Person:
Werner, Abraham Gottlob
Erscheinungsort:
A Lausanne
Verlag:
Aux dépens de l'Auteur, & se vend chez Lacombe & Compagnie, Libraires au Café Littéraire
Erscheinungsjahr:
1797
Umfang:
XII, 1 ungezähltes Blatt, 166, das heißt 168 Seiten, 2 ungezählte Blätter Bildtafeln : Illustrationen
Beschreibung:
Geologie und Geographie
Zusätzliche Information:
Die Bildtafeln sind handkoloriert und bilden die auf den Seiten 3-10 aufgelistenten Farbtöne ab
Signatur:
4579
VD 18:
VD18 13975684
Sammlung:
Historische Drucke > Verzeichnis der deutschen Drucke des 18. Jhs.
Naturgeschichte > Naturgeschichte allgemein
Wissensgebiet:
Geologie und Geographie

Titelseite

Strukturtyp:
Titelseite
Sammlung:
Historische Drucke > Verzeichnis der deutschen Drucke des 18. Jhs.
Naturgeschichte > Naturgeschichte allgemein

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Feuerbachs Straftheorie und ihr Verhältnis zur Kantischen Philosophie
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis
    -
  • Einleitung: I. Einleitung
    [1]
  • Kapitel: II. Kants Lehre
    5
  • Kapitel: III. Feuerbachs Lehre
    16
  • Kapitel: IV. Das Verhältnis der Feuerbachschen Straftheorie zur Kantischen Philosophie
    34
  • Kapitel: V. Schlussbetrachtung
    48
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    Hinterer Einband
    -

Volltext

Feuerbachs Verhältnis zur Philosophie im allgemeinen. 3 
Vernunft verkrüppelt und die Einfälle einer gährenden Phantasie 
für Philosopheme verkauft. Als Phantasiephilosophie hat sie aller- 
dings etwas Gefälliges und Anziehendes, aber nicht für den, den 
der Kantische Geist genährt hat, und der es weiss, 
dass mit leeren Begriffen spielen noch nicht philosophieren heisst. 
Wenn Du Müsse hast, so nehme dieLeibnize, Locke und 
Kante zur Hand. Hier weht ein unsterblicher, echt philoso- 
phischer Geist." Zur Entwicklung seiner Straftheorie hat freilich 
Leibniz kaum etwas beigetragen. Von ihm, den er in seiner 
Schrift „Über die Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnisse 
zur positiven Rechtswissenschaft" aus dem Jahre 1804 den „er- 
habensten Genius, welchen Deutschland hervorgebracht", nennt, 
übernimmt er vielmehr seine positiven metaphysischen Anschauungen, 
deren sein künstlerisch veranlagter Geist dringend bedurfte, und 
die namentlich in seiner optimistischen Geschichtsauffassung zu 
Tage treten (cf. die zahlreichen Briefe an Elise von der Recke). 
Da hingegen wird uns der Einfluss Lockes bei der näheren Be- 
trachtung der Anschauung Feuerbachs über die menschliche Willens- 
freiheit begegnen, die in seiner Straftheorie eine bedeutsame Rolle 
spielt. Wenn es übrigens scheint, als habe Feuerbach in seinen 
späteren Jahren sein Verhältnis zu Kant geändert („ich ging ,in 
den Ketten der Kantischen .Philosophie" im.Briefe vom 18. Januar 
1820 an Elise von der Recke), so sind alle einschlagenden Stellen 
nur auf die schon erwähnte Thatsache zu beziehen, dass er sich 
später (unter Beibehaltung der kritischen Methode) über Kant 
hinaus eine positive (Leibnizische) Weltanschauung gebildet hat, 
die aber auf die Gestaltung seiner Straftheorie in keiner Weise 
influierte. Dazu kommt noch die bei seiner Veranlagung („Ehrgeiz 
und Ruhmbegierde machen einen hervorstechenden Zug in meinem 
Charakter aus" 16. April 1795) nur zu leicht verständliche Tendenz, 
den tiefgreifenden Einfluss Kants auf [seine wissenschaftlichen 
Überzeugungen nicht unumwunden eingestehen zu wollen. So 
schreibt er schon 1796 in der Vorrede zu seiner „Kritik des 
natürlichen Rechts als Propädeutik zu einer Wissenschaft der 
natürlichen Rechte": „Niemand kann den Königsbergischen Weisen 
inniger verehren, niemand mit tieferer Dankbarkeit die Verdienste 
erkennen, die sich dieser grosse Denker um Philosophie und 
Menschheit, um Welt und Nachwelt erworben hat, als ich. Aber 
so gross auch die Hochachtung gegen diesen Philosophen ist, so 
X*
	        

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