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Prof. Friedrich Paulsen's Vorlesungen über Psychologie & Anthropologie

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Prof. Friedrich Paulsen's Vorlesungen über Psychologie & Anthropologie

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-711829
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-711829
Persistenter Identifier:
BV044666504
Titel:
Prof. Friedrich Paulsen's Vorlesungen über Psychologie & Anthropologie
Untertitel:
Sommersemester 1885
Autor:
Paulsen, Friedrich
Sonstige Person:
Blanck, Friedrich
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
[Handschrift]
Erscheinungsjahr:
1885
Beschreibung:
Pädagogik
Signatur:
Hdschr. Koll. 290
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte
Wissensgebiet:
Pädagogik

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
XVI.
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte
    -
  • Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 48.1915
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Sonstiges: Originalumschlag
    -
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalts-Verzeichnis
    -
  • Zeitschriftenheft: Bd. 48, 1915, Heft 1
    [1]
  • Zeitschriftenheft: Bd. 48, 1915, Heft 2
    [165]
  • Zeitschriftenheft: Bd. 48, 1915, Heft 3
    [303]
  • Leerseite
    -
  • Zeitschriftenheft: Bd. 48, 1915, Heft 4
    [461]
  • Zeitschriftenartikel: Das Veterinärwesen einschließlich einiger verwandter Gebiete in Bulgarien / Poppe
    [461]
  • Zeitschriftenartikel: Das Veterinärwesen einschließlich einiger verwandter Gebiete in Rußland / Maaß, C.
    [487]
  • Zeitschriftenartikel: Das Veterinärwesen einschließlich einiger verwandter Gebiete in den Vereinigten Staaten von Amerika / Titze
    [567]
  • Zeitschriftenartikel: Gutachten des Kaiserlichen Gesundheitsamts über die Verwertbarkeit von Kartoffelerzeugnissen zur Brotbereitung
    [595]
  • Tafel
    Tafel I
  • Tafel
    Tafel II
  • Tafel
    Tafel III
  • Tafel
    Tafel IV
  • Tafel
    Tafel V
  • Tafel
    Tafel VI
  • Sonstiges: Originalumschlag
    -
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

463 8. dem Tierzuchtinspektor beim Ackerbauministerium, 9. dem Bezirkstierarzt von Sofia, 10. vier durch den Minister für Ackerbau zu ernennenden Tierärzten. Erforderlichenfalls können Sachverständige für besondere Fragen als beratende Mitglieder in den Obersten Veterinärrat berufen werden. Der Oberste Veterinärrat hat die Aufgabe, tierärztliche Prüfungen abzuhalten und die Erlaubnis zur Ausübung der tierärztlichen Praxis zu erteilen, auf das Veterinärwesen bezügliche Vorschriften in Vorlage zu bringen, das Budget, soweit es Veterinärangelegenheiten und den Vieh­ seuchenfonds betrifft, aufzustellen und sonstige ihm zur Äußerung unterbreitete Fragen, namentlich über die Ausbildung und den Dienst der Tierärzte, über Viehversicherungs angelegenheiten und besondere veterinärpolizeiliche sowie gerichtstierärztliche Fragen zu begutachten. Er gibt seine Meinung ab über die Öffnung und Schließung der Grenzen beim Ausbruch von Viehseuchen im Auslande und über außerordentliche Maßnahmen beim bedrohlichen Auftreten einer Viehseuche im Inlande. Der Oberste Veterinärrat hält wenigstens wöchentlich einmal eine Sitzung ab und faßt seine Be­ schlüsse mit Stimmenmehrheit. Zur Ausführung der für die Seuchenbekämpfung notwendigen Untersuchungen, zur Herstellung und Prüfung von Impfstoffen ist eine tierärztliche bakteriolo­ gische Station in Sofia errichtet. In dieser werden auch zeitweise theoretische und namentlich praktische Kurse für Tierärzte in der Bakteriologie und anderen Zweigen nach einem vom Obersten Veterinärrat besonders ausgearbeiteten Programm abgehalten. Der Leiter der Station ist ein Cheftierarzt, der geschulter Bakteriologe sein muß. Dem Stationsleiter, der durch Königlichen Erlaß aus der Zahl der Tierärzte ernannt wird, die wenigstens 10 Jahre im Staatsdienst stehen und sich in irgend einem bedeutenden bakteriologischen Institut als Bakteriologen spezialistisch ausgebildet haben, steht die nötige Anzahl von bakteriologisch vorgebildeten Tierärzten als Gehilfen zur Seite. B. Tierärztliches Personal. Die Durchführung der veterinärpolizeilichen Vorschriften liegt in den Händen von Bezirkstierärzten, die dem Ministerium für Ackerbau und Staatsgüter unmittelbar unterstehen und für die einzelnen Regierungsbezirke bestellt sind, sowie in den Händen von Kreistierärzten, die den Bezirkstierärzten nachgeordnet sind. Zu Bezirkstierarzten werden solche Tierärzte ernannt, die wenigstens 10 Jahre im Dienste sind und sich durch Tüchtigkeit besonders ausgezeichnet haben, während die Funktion eines Kreis­ tierarztes jedem Tierarzt, der das Recht zur Ausübung der tierärztlichen Praxis im Königreiche besitzt, übertragen werden kann. Außerdem sind denjenigen Zollämtern, bei denen eine bedeutende Ein- oder Ausfuhr von Vieh oder tierischen Erzeugnissen stattfindet, Grenztierärzte zugeteilt. Die Grenztierärzte werden durch Ministenalerlaß angestellt und entlassen und verkehren unmittelbar mit dem Ministerium für Acker­ bau. Sie werden aus denjenigen Tierärzten gewählt, die wenigstens 5 Jahre in Staats­ oder Gemeindediensten gestanden haben. Außer diesen staatlich angestellten Tierärzten versehen noch Gemeindetierärzte und Veterinärfeldschere, die durch den Gemeinderat mit Genehmigung des Ministeriums 31*

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