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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

Bibliographische Daten: error

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-711942
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-711942
Persistenter Identifier:
BV044717303
Titel:
Automorphe Functionen
Autor:
Fuchs, Richard
Sonstige Person:
Lewent, A. H. L
Erscheinungsort:
[Berlin]
Verlag:
[Handschrift]
Erscheinungsjahr:
1900
Umfang:
139 Seiten : Illustrationen
Beschreibung:
Mathematik
Zusätzliche Information:
Kopftitel, Verfasser und Schreiber auf dem Vorsatz genannt. - Mitschrift einer Vorlesung von Richard Fuchs gehalten an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, nachgeschrieben von A.H.L. Lewent
Signatur:
Hdschr. Koll. N 18
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte
Wissensgebiet:
Mathematik

Vorderer Einband

Strukturtyp:
Vorderer Einband
Sammlung:
Handschriften > Kolleghefte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Baessler-Archiv
    -
  • Baessler-Archiv, 4=29.1956
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Zeitschriftenheft: N. F. Bd. 4, 1956, Heft 1
    1
  • Werbung
    -
  • Zeitschriftenheft: N. F. 4, 1956, Heft 2
    -
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
    -
  • Zeitschriftenartikel: Huwer, ein Dorf von Bootsbauten im südlichen Iraq / Westphal-Hellbusch, Sigrid
    129
  • Zeitschriftenrezension: Bossert, Helmuth Th.: Ornamente der Völker. Eine Sammlung angewandter Schmuckformen aus Afrika, Asien und Indonesien, Australien und Ozeanien, Nord-, Mittel- und Südamerika / Kutscher, G.
    146
  • Zeitschriftenartikel: Aus dem sozialen Leben der Afo, Hügelland von Nasarawa, Nigeria / Tschudi, Jolantha
    147
  • Zeitschriftenrezension: Livre de Chilam Balam de Chumayel. — Traduit de l’Espagnol et presenté par Benjamin Péret
    172
  • Zeitschriftenartikel: Das Federball-Spiel in der alten Kultur von Moche (Nord-Peru) / Kutscher, Gerd
    173
  • Zeitschriftenartikel: Die Notation des "Tono" in den aztekischen Cantares / Nowotny, Karl Anton
    185
  • Zeitschriftenrezension: Baldus, Herbert: Bibliografía crítica da Etnología Brasileira. Comissao do IV centenario da cidade de Sao Paulo, Servico de comemoracoes culturais / Zerries, Otto
    190
  • Zeitschriftenartikel: Eine seltene Holzstatue aus Venezuela / Zerries, Otto
    191
  • Zeitschriftenrezension: Moschner, Irmgard: Die Wiener Cook-Sammlung. Südseeteil. Sonderdruck aus "Archiv für Völkerkunde", Band X / Höpfner, Gerd
    196
  • Zeitschriftenrezension: Linné, Sigvald: Treasures of Mexican Art. — Two thousand years of art and art handicraft / Disselhoff, H. D.
    196
  • Zeitschriftenartikel: Geister und Zauberer am Rio Napo / Oberem, Udo
    197
  • Zeitschriftenartikel: Zauberwaffen der Buschgeister in Südamerika / Hye-Kerdal, Käthe
    203
  • Zeitschriftenartikel: Polynesien und Paul Gauguin / Nevermann, Hans
    221
  • Leerseite
    [232]
  • Zeitschriftenartikel: Tonganische Flecht- und Knüpfarbeiten / Koch, G.
    233
  • Leerseite
    [260]
  • Zeitschriftenrezension: Danielsson, Bengt: Work and life on Raroia. An acculturation study from the Tuamotu group, French Oceania / Nevermann, H.
    261
  • Zeitschriftenrezension: Schmidt, Wilhelm, S.V.D.: Das Mutterrecht. Studia Institut! Anthropos, Vol. 10 / Westphal-Hellbusch, S.
    262
  • Titelseite
    -
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt [sortiert nach Autoren]
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Werbung
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

262 
Bücherbesprechungen 
Schmidt, Wilhelm, S.V.D.: Das Mutterrecht. Studia Institut! Anthropos, Vol. 10, Verlag 
der Missionsdruckerei St. Gabriel, Wien-Mödling 1955, 186 S., sFr. 25,—. 
In diesem nach dem Tode des Verfassers herausgegebenen Werk unternimmt es 
W. Schmidt, für einen der von ihm aufgestellten Kulturkreise, nämlich den mutter 
rechtlichen, sowohl Entstehungsort und -zeit festzulegen, wie auch die Entwicklung des 
Mutterrechts und seine Ausbreitung über die Welt zu verfolgen. 
Nach anfänglicher Darlegung verschiedener Theorien über das Mutterrecht (Bachofen, 
ßuckland, Grosse, Cunow, Briffault, Graebner u. a. — Morgan wird nur einmal kurz 
erwähnt) gibt Schmidt seine Ansichten über die mutterrechtliche Kultur wieder: 
Die mutterrechtliche Kultur verändert sich infolge einer ihr innewohnenden Entwick 
lungstendenz. Im sich bildenden Mutterrecht wird die urkundliche Gleichrechtlichkeit 
von Mann und Frau zugunsten der Frau verschoben. Auf Grund ihrer Pflanzertätigkeit 
wird die Frau die individuelle Eigentümerin des Bodens, und diese wirtschaftliche Tat 
sache hat weitgehende soziale Folgen. Die urkulturlich patrilokale Ehe muß in eine 
matrilokale umgewandelt werden. Der erste Schritt dazu, und damit die erste Phase 
des Mutterrechts, ist die Besuchsehe. Die klassische Form des Mutterrechts, und damit 
die zweite Phase, wird mit der Einführung der matrilokalen Ehe erreicht: die Frau ist 
Eigentümerin des Bodens, vererbt diesen an ihre Töchter, regiert in der Familie und im 
öffentlichen Leben. Ein Absinken von diesem vollen Mutterrecht erfolgt in der dritten 
Phase, die das Mutterrecht vermännlicht. „Hier offenbart es sich, daß die Frau zur 
Führung größerer Verwaltungsaufgaben doch nicht die Befähigung und selbst nicht die 
Neigung aufwies, wie der Mann“ (S. 30). Aber nicht der Ehegatte, sondern der Bruder 
der Frau übernimmt die Verwaltung Ihres Besitzes, die Kinder seiner Schwester erben 
durch ihn das Vermögen ihrer Mutter, und zwar im weiteren Verlauf nicht mehr ihre 
Töchter, sondern ihre Söhne. Einen weiteren Anstoß zur Vermännlichung des vollen, 
klassischen Mutterrechts gibt der opponierende Mann, der als Gatte bei matrilokaler 
Ehe ein Fremder und ein „Niemand“ in der Gruppe seiner Frau bleibt (S. 167 ff.). Er 
schließt sich gegen die Frau in Geheimbünden zusammen — die nicht aus urkulturlichen 
Männervereinigungen abzuleiten sind — und kann auf diesem Wege die politische Macht 
an sich reißen. 
Ein anderer Weg zum Niedergang des Mutterrechts wird beschritten, wenn mutter 
rechtliche und vaterrechtliche Kulturen sich mischen; unterschiedliche Kompromisse sind 
die Folge. Von diesen wird die Dienstehe besonders behandelt und zeitlich ans Ende 
der drei mutterrechtlichen Phasen (Besuchsehe, matrilokale Ehe, Mutter-Bruder) gestellt. 
Die Entstehung des Mutterrechts wird im hinterindischen Raum angesetzt. Die geo 
graphischen Gegebenheiten der Flußgebiete des Brahmaputra, des Irawadi, des Salwen 
und des Mekong sind für den Grabstockbau besonders günstig, nach W. Schmidt könnte 
er also hier auch entstanden sein. Die Austroasiaten sind als die ältesten und ersten 
Vertreter der mutterrechtlichen Agrarkultur anzusehen. Aus prähistorischen Funden und 
Mythenmotiven wird der Schluß gezogen, daß die heutigen Sakai einst die Träger der 
ältesten mutterrechtlichen Kultur gewesen sind. 
Auf S. 51—83 wird die Ausbreitung der mutterrechtlichen Primärkultur dargestellt: 
für den asiatisch-europäischen Raum werden historische Daten wiedergegeben; in Afrika 
werden zwei mutter'rechtliche Gebiete unterschieden: ein jüngeres vermännlichtes Mutter 
recht im nordafrikanischen Raum und ein älteres Mutterrecht in der Südhälfte Afrikas; 
die Anbaukulturen Chinas und Japans werden auf ihre Berührung mit austroasiatischen 
Elementen zurückgeführt; in Amerika gibt es nur ein mutterrechtliches Ausstrahlungs 
gebiet: „das Zentrum der amerikanischen mutterrechtlichen Pflanzerkultur befand sich 
in Mittelamerika-Mexiko, und von da aus breitete sie sich in nördlicher Richtung nach 
Nordamerika und in südlicher Richtung nach Südamerika aus“ (S. 79). Sie kam von 
Hinterindien über Austronesien an die Westseite von Mittelamerika-Mexiko, im Zu 
sammenhang damit wurde der asiatische Mais in Amerika eingeführt.
	        

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