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Atlantropa ABC

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Nutzungslizenz

CC BY-NC-SA: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Atlantropa ABC

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712602
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-712602
Persistenter Identifier:
BV046152420
Titel:
Atlantropa ABC
Untertitel:
eine Fibel in Wort und Bild
Autor:
Sörgel, Herman
Erscheinungsort:
[München]
Verlag:
[Verlag nicht ermittelbar]
Erscheinungsjahr:
1952
Beschreibung:
Soziologie
Signatur:
2019 B 654
Zusätzliche Information:
Erweiterte Ausgabe der Ausgabe 1942, Leipzig, Privatdruck des Arndverlages
Lizenz:
Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Soziologie

Farbkeil

Strukturtyp:
Farbkeil
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Globus
    -
  • Globus, 75.1899
    [III]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Vorblatt
    [I]
  • Titelseite
    [III]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis des LXXV. Bandes
    [V]
  • Korrekturen: Druckfehler im LXXV. Bande
    X
  • Zeitschriftenheft: Nr. 1. 1. Januar 1899 / Andree, Richard
    [1]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 2. 7. Januar 1899 / Andree, Richard
    [21]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 3. 14. Januar 1899 / Andree, Richard
    [37]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 4. 21. Januar 1899 / Andree, Richard
    [53]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 5. 28. Januar 1899 / Andree, Richard
    [69]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 6. 4. Februar 1899 / Andree, Richard
    [85]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 7. 18. Februar 1899 / Andree, Richard
    [101]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 8. 25. Februar 1899 / Andree, Richard
    [121]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 9. 4. März 1899 / Andree, Richard
    [137]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 10. 11. März 1899 / Andree, Richard
    [153]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 11. 18. März 1899 / Andree, Richard
    [169]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 12. 25. März 1899 / Andree, Richard
    [185]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 13. 1. April 1899 / Andree, Richard
    [201]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 14. 8. April 1899 / Andree, Richard
    [217]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 15. 15. April 1899 / Andree, Richard
    [233]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 16. 22. April 1899 / Andree, Richard
    [249]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 17. 29. April 1899 / Andree, Richard
    [265]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 18. 6. Mai 1899 / Andree, Richard
    [281]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 19. 20. Mai 1899 / Andree, Richard
    [297]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 20. 27. Mai 1899 / Andree, Richard
    [313]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 21. 3. Juni 1899 / Andree, Richard
    [329]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 22. 10. Juni 1899 / Andree, Richard
    [345]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 23. 17. Juni 1899 / Andree, Richard
    [361]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 24. 24. Juni 1899 / Andree, Richard
    [377]
  • Nachsatzblatt
    489
  • Hinterer Buchspiegel
    491
  • Hinterer Einband
    492
  • Farbkeil
    493

Volltext

GLOBUS. 
ILLUSTRIERTE ZEITSCHRIFT für LÄNDER- UND VÖLKERKUNDE. 
VEREINIGT MIT DEN ZEITSCHRIFTEN: „DAS AUSLAND“ UND „AUS ALLEN WELTTEILEN“. 
HERAUSGEBER: Dr. RICHARD ANDREE. VERLAG von FRIEDR. VIEWEG & SOHN. 
Bd. LXXV. Nr. I. BRAUNSCHWEIG. i. Januar 1899. 
Nachdruck nur nach Übereinkunft mit der Verlagshandlung gestattet. 
Der Abschlufs von Blutsfreu 11 dscliaft und Verträgen bei den Negern 
des Graslandes in Nordkamernn. 
Von Hauptmann Hutter, 1. bayerisches Fufs-Art.-Regt. 
Ich habe in meinem Aufsatze in Nr. 13, Band 74 des 
Globus über die „Zeichensprache“ der Blutsbruderschaft 
Erwähnung gethan und möchte mich —diesmal dieAb- 
schliefsung solcher aus der zahlreichen Fülle von Bildern, 
die eine eingehendere Schilderung der Sitten, Gebräuche 
u. s. w. der Eingeborenen Nordkameruns bieten, heraus 
greifend — im nachstehenden näher darüber verbreiten, 
und zwar über die Gebräuche hierbei, wie sie der Gras 
landsstamm der Bali (siehe oben erwähnten Aufsatz) 
beobachtet. Ich wähle diesen Stamm, einmal, weil ich 
infolge fast 1V 2 jährigen Aufenthaltes bei ihm ziemlichen 
Einblick in sein religiöses und sociales Leben gewonnen 
habe, dann aber auch, weil gerade er, so unzuverlässig 
und hinterlistig er sonst ist, so wenig er dem von dem 
Fremden oder einem anderen Stamme gegebenen Worte 
traut oder das eigene zu halten gesonnen ist, die einmal 
geschlossene Blutsfreundschaft und die auf ihr basieren 
den Verträge peinlich und heilig hält, im Gegensätze 
zu vielen anderen Stämmen an der Westküste Afrikas, 
namentlich am Kongo, die in dieser Ceremonie nichts 
sehen und suchen, als die officielle Form, Geschenke zu 
erpressen. Barum sind sie auch mit dem Anerbieten, 
„Blut zu trinken“, meist sehr rasch bei der Hand, drän 
gen dem Reisenden diese Formalität geradezu auf. 
Anders der Bali. Nicht nur, dafs er erst nach langer 
Bekanntschaft mit dem Weifsen, bezw. dem Angehörigen 
eines anderen Stammes ein Wort von seiner Geneigtheit 
zu diesem engsten Bündnis verlauten läfst; einer dies 
bezüglichen Andeutung des anderen gegenüber, auch 
wenn es der Weifse ist, der ihm dafür begehrenswerte 
Geschenke in Aussicht stellt, verhält er sich vollkommen 
ablehnend. Er thut den ersten Schritt hierzu. Bas und 
der beim Neger gewifs sehr ins Gewicht fallende Um 
stand, dafs jegliches Gegengeschenk für die von ihm 
angebotene Blutsfreundschaft verpönt ist, macht die 
hohe Bedeutung dieser Ceremonie klar. Sie hat sich 
hier im Hinterlande von Nordkamerun zu einer religiö 
sen Einrichtung ausgebildet, wodurch, soweit dies eben 
überhaupt unter menschlichen \ erhältnissen möglich ist, 
die Heiligkeit der einmal abgeschlossenen Bündnisse 
und Verträge unbedingt gesichert wird. Aus der ängst 
lichen und peinlichen Vorsicht, womit die verschiedenen 
Punkte eines Vertrages besprochen und immer wieder 
besprochen werden, aus den mannigfachen Erwägungen 
und Überlegungen, wovon der Neger sonst im gewöhn 
lichen Palaver durchaus kein Freund ist, sondern stets 
den Mund voll Versprechungen und Beteuerungen hat, 
an die er nicht im geringsten glaubt, kann jeder, der 
den Charakter des Negers kennt, ersehen, wie ernst es 
die Graslandstämme mit der Blutsfreundschaft nehmen. 
Unser Bolmetscher Muyenga, der in Kamerun län 
gere Zeit eine Missionsschule (Basler Mission) besucht 
hatte, allerdings ohne Neophyt zu werden, suchte uns 
die Heiligkeit der Blutsfreundschaft hier oben im Gras 
lande damit zu veranschaulichen, dafs er uns erklärte, 
„die Blutsfreundschaft hier sei das Abendmahl des 
schwarzen Mannes“. 
Bie Blutsfreundschaft wird sowohl ihrer selbstwillen, 
also als reiner Freundschaftsbund, als Schutz-und Trutz 
bündnis , sei es nun zwischen einzelnen oder ganzen 
Stämmen, oder z. B. zwischen dem Weifsen und einem 
Stamme, geschlossen, als auch dient sie als feierliche 
Grundlage für einen einzugehenden Vertrag, einen 
Friedensschlufs u. dergl. Es kann also der Fall ein- 
treten, dafs zwei Kontrahenten, die bereits einmal ihr 
Blut aus dem erstbezeichneten Grunde gemischt haben, 
aus letztangeführter Veranlassung zum zweiten-, über 
haupt des öfteren mal Blutsfreundschaft trinken. 
Bie Form ist nicht immer die gleiche. Selbst an ein 
und demselben Orte unterliegt sie manchen Abweichun 
gen. Bas wesentliche und sich stets gleich bleibende 
Merkmal aber ist das gegenseitige Trinken des Blutes 
und die damit sinnbildlich ausgedrückte Leibes- und 
Wiilenseinigung, sowie die Verwünschungsformel für 
Bruch des Blutsbundes : „dafs dessen Bauch anschwellen 
und derjenige in neun Tagen eines qualvollen Todes 
sterben solle, der nach diesem Bunde treulos und un 
wahr handeln würde“. 
Ich glaube meinem Thema am besten gerecht zu 
werden, wenn ich einen dieser Akte ausführlich schildere, 
wie er auf der Station Baliburg statthatte und der uns 
die Bundesgenossenschaft zweier Graslandstämme sicherte. 
Ich habe ihn — bei seiner Wichtigkeit in politischer 
und ethnographischer Beziehung — ausführlich in mei 
nem Tagebuche niedergelegt und citiere dieses wörtlich. 
Er mag als Beispiel für den oben erstbezeichneten Zweck 
einer Blutsfreundschaft dienen: Selbstzweck; auch den 
zweiten Grund für Abschlufs einer Blutsfreundschaft: 
Basis für einen Vertrag, wo also der Abschlufs Mittel 
zum Zweck ist, möchte ich in gleicher Weise durch 
ein Beispiel — aus meinem Tagebuche — anschaulich 
machen. 
Globus LXXV. Nr. 1. 
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