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Zeitschrift des Vereins für Volkskunde, 14.1904

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Objekt: Zeitschrift des Vereins für Volkskunde, 14.1904

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712600
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-712600
Persistenter Identifier:
BV046196824
Titel:
Leitfaden für Samariterinnen
Autor:
Potjans, Heinrich
Erscheinungsort:
München
Verlag:
Seitz & Schauer
Erscheinungsjahr:
1904
Beschreibung:
Medizingeschichte
Signatur:
2018 A 1102
Lizenz:
Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > George Meyer
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Die Ausführung ärztlicher Verordnungen
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > George Meyer

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Zeitschrift des Vereins für Volkskunde
    -
  • Zeitschrift des Vereins für Volkskunde, 14.1904
    [I]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    [I]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
    [III]
  • Leerseite
    VI
  • Zeitschriftenheft
    [1]
  • Zeitschriftenheft
    129
  • Zeitschriftenheft
    257
  • Zeitschriftenartikel: Die Gebäcke des Dreikönigstages / Höfler, Max
    257
  • Zeitschriftenartikel: Gebräuche bei Verlobung und Hochzeit im Herzogtum Koburg / Hermann, Eduard
    279
  • Zeitschriftenartikel: Die iranische Heldensage bei den Armeniern. II. Der Inhalt der Sagen / Chalatianz, Bagrat
    290
  • Zeitschriftenartikel: Zur indischen Witwenverbrennung / Zachariae, Theodor
    302
  • Zeitschriftenartikel: "Er ist zur grossen Armee abgegangen" / Neubauer, Richard
    313
  • Zeitschriftenartikel: Wunderbare Versetzungen unbeweglicher Dinge / Chauvin, Victor
    316
  • Kapitel: I. Der Glaube versetzt Berge
    316
  • Kapitel: 2. Der Stein von Samarkand
    319
  • Kapitel: 3. Die Spur von Omars Reitpeitsche
    319
  • Kapitel: 4. Das Minaret zu Basrah
    319
  • Kapitel: 5. Der Turm zu Berschanah
    320
  • Kapitel: 6. Die sieben Pfiffe
    320
  • Zeitschriftenartikel: Das Gnocchifest in Verona / Lemke, Elisabeth
    320
  • Zeitschriftenartikel: Zur Vampyrsage / Jellinek, Arthur L.
    322
  • Zeitschriftenartikel: Neuere Arbeiten zur slawischen Volkskunde (1903) / Polivka, Alexander Brückner; Georg
    328
  • Zeitschriftenrezension: M. Elizabeth Marriage, Volkslieder aus der Badischen Pfalz, gesammelt / Kopp, Arthur
    347
  • Zeitschriftenrezension: Oskar Ebermann, Blut- und Wundsegen in ihrer Entwicklung dargestellt / Reuschel, Karl
    353
  • Zeitschriftenrezension: Zum französischen Volksliede / B., J.
    356
  • Zeitschriftenrezension: T. J. Bezemer, Volksdichtung aus Indonesien. Sagen, Tierfabeln und Märchen übersetzt. Mit Vorwort von H. Kern / Bolte, J.
    357
  • Zeitschriftenrezension: J. Leite de Vasconcellos, Ensaios ethnographicos, vol. II / B., J.
    358
  • Protokoll: Aus den Sitzungs-Protokollen des Vereins für Volkskunde / Ebermann, Oskar
    358
  • Zeitschriftenheft
    361
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

Gebräuche bei Verlobung und Hochzeit im Herzogtum Xoburg . ggl 
ich in den Eigensdörfern , in Ahlstatt und Elsa noch gefunden . 1 ) zutage tanzt man aber fast dasselbe wie in der Stadt , meist zuerst eine Polonaise durch Haus und Hof , „ den Hochzigsreihen " . Der tanz scheint mir mehr auf die Stadt beschränkt gewesen und geblieben zu sein . Gegen 10 Uhr gibt es noch einmal kalte Küche . Vor nacht wurde in alten Zeiten in der Stadt Koburg der Braut ein band abgenommen und zerrissen , und die Stücke wurden verteilt . Danach wurde der Braut die Krone oder der Kranz abgenommen und „ zerknüllt " , um nie wieder ans Tageslicht zu kommen , denn sein Wiedererscheinen bedeutete Unglück . Das Austanzen des Brautkranzes oder Brautschleiers kannte man früher nicht . Nach Mitternacht hatte die Feier am ersten Tage früher oft ihr Ende , weil man seine Kräfte noch für die späteren Tage brauchte ; heutzutage wird vielfach die Nacht hindurch bis zum frühen Morgen gegessen , getrunken , getanzt und gespielt . Yiele legen sich nicht nieder . Am zweiten Tage werden die Reste verzehrt , bis sich die Gäste allmählich verlieren . 
Früher ging es eine halbe oder eine ganze Woche lang noch hoch her . Da wurde vor allem getanzt , und ein Mahl folgte dem anderen . Am Abend wurden allemal Bündel heimgetragen , am zweiten Tage gab es nur noch drei A7iertel Kuchen , drei Krapfen , am dritten zwei Viertel usw . Am letzten waren die Bündel endlich nur noch von solchem Umfang , dass man sie selbst nach Hause tragen konnte . In der Mitte der Hochzeit wurde regelmässig noch einmal geschlachtet . Da man nun nichts schlechter Vertragen kann als eine Reihe von guten Tagen , war es meist vom dritten Tage ab erlaubt , statt der eigenen Person als Ersatz jemand aus der Verwandtschaft zu schicken . In anderen Fällen wurden säumige Gäste aus dem Bette geholt und auf einer Schiebekarre , dem 'Schubbkarrn' , zum Hochzeitshaus gefahren , wie sie nötigenfalls auch heimgefahren wurden . 
Als allerletzte Speise erschienen vielfach rohe Klösse , die 'Trüllklösse' . 5 ) Jetzt hat die Hochzeit ein Loch " , hiess es da ; „ jetzt können wir nach Hause gehen . " In Meeder nannte man die letzte Speise , nach welcher die Gäste sich abtrollten , 'Tröllsuppn' ; es war aber nicht immer eine Suppe . Manchmal wurden die Gäste am letzten Tage auch hinausgekehrt , kamen aber zur Hoftüre wieder herein . 
An dem Hause , in welchem das junge Paar wohnt , wird ein Kranz aus Taunensrün oder Preisseibeeren mit Blumen und roten Bändern über die Eingangstür gehängt ; das Paar wurde früher , wie schon erwähnt , mit Brot und Salz im neuen Heim empfangen ; ob es auch mit Körnern streut wurde , konnte ich nicht sicher herausbringen . 
In den ersten vier Wochen darf die junge Frau ihre Eltern nicht besuchen , sonst heisst es allgemein „ sie kann sich net eigewöhn " . 
1 ) An anderer Stelle werde ich genauer darüber berichten .
	        

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