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Stammbuch des Arztes

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Nutzungslizenz

CC BY-NC-SA: Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Stammbuch des Arztes

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-712724
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-712724
Persistenter Identifier:
BV046442178
Titel:
Stammbuch des Arztes
Erscheinungsort:
Stuttgart
Verlag:
Verlag von W. Spemann
Erscheinungsjahr:
1878
Beschreibung:
Medizingeschichte
Signatur:
2020 A 49
Lizenz:
Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > George Meyer
Wissensgebiet:
Medizingeschichte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Mittelalter
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > George Meyer

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Stammbuch des Arztes
    [III]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel: Exlibris Dr. med. George Meyer
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Titelseite
    [II]
  • Vorwort
    [V]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
    -
  • Kapitel: Urzeit
    [1]
  • Kapitel: Alterthum
    [4]
  • Kapitel: Mittelalter
    [106]
  • Kapitel: Neue Zeit
    [143]
  • Register
    [289]
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

138 
Mittelalter. 
den Apothekern nehmen." Auf Praktiziren, ohne vereidigt zu 
sein, war eine Buße von 5 Pfd. Heller gesetzt. Ter Meisterarzt 
oder Stadtarzt bezog bereits die später 1424 im Konzil zu Basel 
festgesetzte Besoldung von 100 Gulden. 
Nürnberger Mediztnalordnung aus dem Anfang des 14 Jahrh., mitgeth. 
v. Lochner im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1877. S. 178 f. 
Item unserr Herrn vom rate hetten bestelt zwen ertzt, die 
(im Krieg) die leut punden und heilten, sie Wern edel oder unedel, 
purger oder Fußknecht, so richten unserr Herrn daz artztlon alles 
auß, daz ir keiner nichtz dorft geben, und gaben auch den armen 
gesellen, die geschossen waren, kost und wein, die weil sie kranck 
waren. 
Chroniken der deutschen Städte II. (Nürnberg i. d. I. 1449. 1450.) 339 f. 
In Frankfurt enthält von 1424 an ein besonderer Artikel 
fast aller ärztlichen Dienstbriefe die Bedingung, für das Wasser 
besehen nicht mehr als 12 Heller zu nehmen. Uebrigens hatte 
dieses ärztliche Judicium nachher noch sehr lange eine solche Be 
deutung, daß manche Aerzte an ihrer Wohnung ein Harnglas 
als Aushängeschild gebrauchten. Auf dem Grabstein des 1450 
gestorbenen Stadtarztes Konrad von Sachsenhausen findet sich 
als Abzeichen seines irdischen Berufes ein Uringlas abgebildet. 
Kriegt, Deutsches Bürgerthum im Mittelalter 1868. S. 18. 525. 
Augenärzte kommen in Deutschland schon in den Jahren 
1366 (in Speier) und 1372 (in Eßlingen) vor. In Frankfurt 
gab es im 15. Jahrhundert weibliche Augenärzte. 1473 bezeugt 
Hederich von Dernbach dem Meister Hans Rose von Pudlein in 
der Zipser Gefpannschaft, daß er „in der Stadt Marburg ein 
Zeit lang gewesen ist und einer Frauen von Schlierbach an ihren 
Augen treulichen geholfen hat, die da 14 Jahre an dem rechten 
Auge starnblindt und an dem linken Auge ein Jahr blindt ge 
wesen ist, derselben Frauen er mit der Hilf des allmächtigen 
Gottes, auch seiner Kunst und Meiste.rschaft treulichen geholfen 
hat, deß sie ihm hochen Lob und Dank sagen ist." 
Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1877. S. 262 f. und Krieg!, 
Teutsches Bürgerthum im Mittelalter 1868. S. 13.
	        

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