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Anthropos, 18/19.1923/24

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Objekt: Anthropos, 18/19.1923/24

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-713695
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-713695
Persistenter Identifier:
BV046651715
Titel:
Popular rhymes, fireside stories, and amusements, of Scotland
Herausgeber:
Chambers, Robert
Erscheinungsort:
Edinburgh
Verlag:
published by William and Robert Chambers
Erscheinungsjahr:
1842
Umfang:
76 Seiten
Signatur:
Za 50201:F4
Zusätzliche Information:
Verfasser ermittelt
Lizenz:
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > Jacob und Wilhelm Grimm > Märchen-Handbibliothek
Wissensgebiet:
Literatur und Sprachen > Verschiedene Sprachen
Historische Gattungen > Volksschrifttum

Hinterer Buchspiegel

Strukturtyp:
Hinterer Buchspiegel
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > Jacob und Wilhelm Grimm > Märchen-Handbibliothek

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Anthropos
    -
  • Anthropos, 18/19.1923/24
    -

Volltext

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P. Al. Kayser, M. S. C., 
zuschleudern, so steht auch nur der ynimen müijira das Recht zu, diese 
Matten zu flechten. Es sind dieselben, die sie fertigstellt, so lange sie beim 
a in käbo ist. Nach Verlegen des“ Feuers ins große Haus haben die Matten, 
die sie noch weiter anfertigt, vor denen der anderen keinen Vorzug. 
Eine jede Frau stellt 30 Matten her, die öffentlich zur Besichtigung aus 
gehängt werden; sie werden jedoch bei dem eöror der Er aha nicht entäußert, 
sondern eine jede Frau nimmt ihre Matten mit nach Hause. Bevor man aus 
einandergeht, veranstaltet man einen Zug um die Insel. Ein allgemeines kä- 
taro (Essen) beschließt das eöror. 
Das eöror der Erana heißt Babaijebaij und kann zu jeder Zeit, je nach 
Gutdünken der Eigentümerin, veranstaltet werden. 
Die Erana erbte das eöror von ihrer Mutter Edagdrawa ; diese von ihrer 
Mutter Ebameter und diese wieder von ihrer Mutter Tereiböbae\ es besteht 
also in der Familie bestimmt schon während vier Generationen, ein Zeichen, 
daß es schon alt und daß die Maßnahmen anläßlich des Fregattvogelfanges 
auf Nauru bodenständig geworden sind und Heimatsrecht erworben haben. 
2. Fang des digidüba: Strepsilas (Regenpfeifer). 
Zum Fange des digidüba errichtet man am Strande ein primitiv gebautes 
Hüttchen mit flachem Dache aus lose übereinandergelegten grünen Kokos 
blättern. Auch die Seitenwände bestehen aus senkrecht in den Sand gedrückten 
und mittels Längshölzchen an den Hauspfosten befestigten Kokosblättern. In 
diese Hütte stellt man Vogelkörbe mit bereits gezähmten Vögeln. 
Kurz vor Sonnenaufgang werden auf etwa 1 m Abstand von der Hütte 
nach der Seeseite hin die Fangschlingen (itema) in den Sand gelegt. Die 
Schlingen sind auf eine sehr dünne, etwa 2 m lange Schnur gereiht und be 
stehen aus zwirnfeinen Hibiscusbaststreifchen. An beiden Enden der Schlingen- 
schnur ist je ein Stein befestigt, der dem gefangenen Vogel das Entrinnen 
erschweren oder unmöglich machen soll. Steine und Schnur werden ganz in 
den Sand eingegraben. Darüber wird der Sand glattgestrichen, um beim äußerst 
scheuen Vogel keinen Verdacht zu erregen. Nur die eigentlichen Schlingen 
ragen aus dem Sande hervor. Zu jeder einzelnen Schlinge bahnt man im Sande 
eine kleine Furche als medenat digidüba (Weg des digidüba). 
Manche legen mehrere Schlingen zugleich; besonders gute Erfolge sollen 
erzielt werden, wenn sie im Viereck liegen. Ist nur eine Schlingenreihe ge 
legt, dann streut man das Futter zum Anködern, junge Kokosnuß (awäwa) 
oder Krabben (eddöm) vor den Schlingen entlang; beim Schlingenviereck 
jedoch liegt der Köder in der Mitte, so daß der sehr behend dahinhuschende 
Vogel über die Schlingen hinweglaufen muß, um zum Futter zu kommen. 
Neben den Schlingen sitzt ein am Fuße festgelegter, zahmer digidüba, der in 
einem fort, infolge der langen Dressur, durch starke Pfiffe fremde Vögel 
herbeilockt und recht eindringlich und laut ruft, wenn er einen fremden Vogel
	        

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