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Globus, 97.1910

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Globus, 97.1910

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-708827
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-708827
Persistenter Identifier:
BV041456708
Titel:
Der alte hannoversche Corporal in englischen Diensten
Untertitel:
ein plattdeutsches Gedicht
Autor:
Ruperti, Friederich
Erscheinungsort:
Celle
Verlag:
Schulze
Erscheinungsjahr:
1832
Umfang:
102 S.
Beschreibung:
Literatur und Sprachen#Deutsche Sprache und Literatur
Zusätzliche Information:
In Fraktur
Signatur:
Yd 65731'2':F8
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > Jacob und Wilhelm Grimm
Wissensgebiet:
Literatur und Sprachen > Deutsche Sprache und Literatur

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > Jacob und Wilhelm Grimm

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Globus
    -
  • Globus, 97.1910
    [III]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Vorblatt
    [I]
  • Titelseite
    [III]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis des XCVII. Bandes
    V
  • Korrekturen: Berichtigungen zum XCVII. Bande
    XII
  • Zeitschriftenheft: Nr. 1. 6. Januar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    1
  • Zeitschriftenheft: Nr. 2. 13. Januar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [21]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 3. 20. Januar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [37]
  • Zeitschriftenartikel: Von kirgisischer Hochzeit und Ehe auf Mangyschlak / Karutz, R.
    [37]
  • Zeitschriftenartikel: Das Ende der Cookschen Nordpolfabel / Singer
    43
  • Zeitschriftenartikel: Sagen und Sitten der Dieri und Nachbarstämme in Zentral-Australien / Siebert, Otto
    44
  • Zeitschriftenartikel: Anir oder Feni / Friederici, Georg
    50
  • Zeitschriftenartikel: Kleine Nachrichten
    51
  • Zeitschriftenheft: Nr. 4. 27. Januar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [53]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 5. 3. Februar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [69]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 6. 10. Februar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [85]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 7. 24. Februar 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [101]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 8. 3. März 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [117]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 9. 10. März 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [133]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 10. 17. März 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [149]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 11. 24. März 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [165]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 12. 31. März 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [181]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 13. 7. April 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [197]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 14. 14. April. 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [213]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 15. 21. April 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [229]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 16. 28. April 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [245]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 17. 5. Mai 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [261]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 18. 12. Mai 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [277]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 19. 26. Mai 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [293]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 20. 2. Juni 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [309]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 21. 9. Juni 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [325]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 22. 16. Juni 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [341]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 23. 23. Juni 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [357]
  • Zeitschriftenheft: Nr. 24. 30. Juni 1910 / Andree, H. Singer; Richard
    [373]
  • Sonstiges: [Inhalt; Eingesendete Neuigkeiten; Werbung]
    -
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

GLOBUS. 
ILLUSTRIERTE ZEITSCHRIFT FÜR LÄNDER- UND VÖLKERKUNDE. 
VEREINIGT MIT DEN ZEITSCHRIFTEN: „DAS AUSLAND“ UND „AUS ALLEN WELTTEILEN“. 
HERAUSGEGEBEN VON H. SINGER UNTER BESONDERER MITWIRKUNG VON Prof. Dr. RICHARD ANDREE. 
VERLAG von FRIEDR. VIEWEG & SOHN. 
BcL XCVII. Nr. 3. BRAUNSCHWEIG. 20. Januar 1910. 
Nachdruck nur nach Übereinkunft mit der Verlagshandlung gestattet. 
Von kirgisischer Hochzeit und Ehe auf Mangyschlak. 
Von Dr. R. Karutz. Lübeck. 
Über Eliesitten und Hoclizeitsf este der Kirgisen haben 
Pallas 1 ), Radloff 2 ), Schwarz 3 )> Lansdell 4 ) und andere 
berichtet. Ich fand indessen auf Mangyschlak so viele 
ursprüngliche Verschiedenheiten und so viele neue Wand 
lungen, daß es mir wünschenswert erschien, eine Dai- 
stellung der heute hier üblichen Gebräuche zu geben. 
Meine Information 6 ) entstammt den Erzählungen des 
Kirgisen Uras, der nicht nur durch seinen vortrefflichen 
Kumys in Alexanderfort beliebt, sondern auch durch seine 
Intelligenz und seine Kenntnisse von Land und Leuten 
bei Turkmenen wie Kirgisen gleich weit und gut bekannt 
ist; er hat früher bereits einige russische Geologen und 
Zoologen auf ihren Steppenfahrten begleitet und ist auch 
mir ein vortrefflicher Führer gewesen. Außerdem bot 
sich mir zweimal die Gelegenheit, einer kirgisischen 
Hochzeit wenigstens teilweise beizuwohnen und einzelne 
der charakteristischen Szenen im Bilde festzuhalten. 
Die Brautschau geht vom Vater des Bräutigams 
aus, geschieht durch einen Vermittler und beginnt sehr 
früh, zuweilen schon im ersten, meistens zwischen dem 
dritten und achten Lebensjahre. Bei der Auswahl des 
Mädchens sieht man nicht so sehr auf passendes Lebens 
alter — der Unterschied kann sechs und mehr Jahre 
auf der einen oder anderen Seite betragen als auf 
Reichtum und Stand, wobei Reichtum nicht im Sinne 
einer guten Partie zwecks Aufbesserung des eigenen 
Vermögens steht, sondern nur so viel bedeutet wie Eben 
bürtigkeit. Denn der Bräutigamsvater hat an den Braut 
vater eine bestimmte Zahlung zu leisten, den Kalym, 
dessen Höhe sich nach dem Vermögen richtet, so daß der 
Reichere auch mehr zu zahlen hat; allerdings erhält er 
eine Gegenleistung, die sich ebenfalls nach der Kapital 
kräftigkeit richtet, aber sie bleibt immer hinter dem 
Kalym zurück, so daß eine Bereicherung des Bräutigams 
unmöglich ist. In der Regel wenigstens; es kommt 
nämlich, wenn auch selten, vor, daß Armut durch gute 
Familie ausgeglichen wird, daß z. B. jemand, dessen 
Familie früher reich gewesen und verarmt ist, aber ihren 
guten Namen behalten hat, bei einem Reichen mit Erfolg 
anhält und dann nur einen schwachen Kalym zu zahlen 
hat, wie er seinem Vermögensstand entspricht. Aber das 
ist, wie gesagt, selten, in der Regel bleibt Reich bei Reich, 
‘) Reise durch verschiedene Provinzen des russischen 
Reiches. 
*) Aus Sibirien, Bd. I, S. 476. 
) Turkestan, S. 55. 
*) Russisch-Zentralasien. 
) Ich war im Jahre 1909 zum zweiten Male in der 
Kirgisensteppe. 
Globus XCVII. Nr. 3. 
da für den reichen Kalym auch eine reiche Gegengabe 
zu erwarten steht, Arm bei Arm, da der Arme den von 
dem Reichen geforderten Kalym nicht zahlen kann. 
Eine weitere Schranke ist der Brautschau durch die 
Familienverwandtschaft gezogen, da nach alter Sitte 
verboten ist, eine Frau aus derselben Sippe zu nehmen. 
Die Sippenzugehörigkeit reicht sehr weit, sie umfaßt heute 
zehn Generationen, d. h. alle Kirgisen auf Mangyschlak 
stammen von einem aus Norden, der Gegend von Uralsk 
eingewanderten Manne Adai ab. Dieser hatte zwei Söhne, 
Kudaike und Kelembede. Von letzterem stammte z. B. 
in zehnter Generation mein Führer Uras ab, bis zu ihm 
hinauf führt seine Sippe und die Forderung der Exogamie, 
er durfte also nur eine Frau heiraten, deren Stammbaum 
auf den ältesten Sohn Adais zurückführt. Bei diesem 
Namen Adai sei nebenbei bemerkt, daß ich zuerst an 
Adam dachte und demgemäß in dem Stammbaum das 
willkürliche Resume einer sagenhaften Tradition sah, 
aber die ausdrückliche Versicherung erhielt, daß es sich 
um echte Familienüberlieferung handle. 
Die Kirgisen unterscheiden genau die Forderungen 
der alten Volkssitte von den Vorschriften des Korans. 
Dieser verbietet nur allgemein die Ehe zwischen Bluts 
verwandten, und da er für das Rechtsleben maßgebend 
ist, so kann die Sitte nur auf seiner Grundlage gewahrt, 
die Verletzung des weitergehenden traditionellen Brauches 
nicht bestraft werden, und so fängt man tatsächlich an, 
sich von dem letzteren zu emanzipieren. 
Der Vater des Bräutigams schickt nun also seinen 
Mittelsmann zum Vater der Braut, läßt ihm einen Kalym 
in bestimmter Höhe, Geld, Vieh, Teppiche, Clialate, an 
bieten und ihn nach der Höhe der beabsichtigten Gegen 
leistung, des sogenannten Kiit fragen. Auf Grund dieser 
Angebote sucht man sich zu einigen, es kommt aber auch 
vor, daß der erstere auf den bekannt rechtlichen Charakter 
eines Brautvaters vertraut und seinen Kalym anbietet, 
ohne nach der Gegengabe zu fragen. Er muß sich dann 
mit dem zufrieden geben, was er bekommt, und kann 
nicht reklamieren, falls er in seinen Erwartungen ge 
täuscht wird. Man sieht, daß es im Grunde falsch ist, 
bei den Kirgisen von einem Kauf der Braut zu sprechen, 
denn beide Parteien zahlen; sie ersetzen sich gegenseitig 
die Ausgaben für den Lebensunterhalt der Kinder bis 
zu deren Heirat, wie den Ausfall von deren Arbeitswert 
nach der Heirat und legen gemeinsam den Grundstock 
der späteren Aussteuer an, die allerdings dank dem pa 
triarchalischen Familiensystem in den Besitz der Väter 
übergeht, die den Kindern davon geben, was ihnen be 
liebt. Daß der Bräutigam mehr zahlt, als er wieder- 
6
	        

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