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Globus, 37.1880

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Bibliographic Data

fullscreen: Globus, 37.1880

Journal

Structure Type:
Journal
Works URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714784
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714784
Persistent identifier:
BV041217508
Title:
Globus
Other Titles:
Globus
Place of Publication:
Braunschweig
Publisher:
Vieweg
Year of Publication:
1862
Collection:
Journals and Newspapers > Journals of Ethnology
Domain:
Social and cultural anthropology > General overview

Journal Volume

Structure Type:
Journal Volume
Works URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-708839
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-708839
Persistent identifier:
DE-11-001738937
Title:
Globus, 37.1880
Publisher:
Vieweg
Year of Publication:
1880
Call Number:
LA 3252-37
Collection:
Journals and Newspapers > Journals of Ethnology

Journal Issue

Structure Type:
Journal Issue
Title:
No. 2. 1880
Other person:
Kiepert, Richard
Collection:
Journals and Newspapers > Journals of Ethnology

Journal Article

Structure Type:
Journal Article
Title:
Otto Schütt's Reise von Malange zum Luba-Häuptling Mai und zuück. (Juli 1878 bis Mai 1879.) III. Ethnographische Bemerkungen
Collection:
Journals and Newspapers > Journals of Ethnology

Contents

Table of Contents

  • Globus
    -
  • Globus, 37.1880
    [III]
  • Front Cover
    -
  • Front Paste Down
    -
  • Endsheet
    -
  • Prepage
    [I]
  • Title Page
    [III]
  • Table of Contents: Inhaltsverzeichniß
    [V]
  • Journal Issue: No. 1. 1880 / Kiepert, Richard
    [1]
  • Journal Issue: No. 2. 1880 / Kiepert, Richard
    [17]
  • Journal Article: Jules Crevaux' erste Reise im Innern von Guayana (1876 bis 1877). II.
    [17]
  • Journal Article: Verhandlungen des Anthropologischen Instituts von Großbritannien
    23
  • Journal Article: Der Kindermord als Volkssitte. Ethnologische Studie. I. / Haberland, Carl
    25
  • Journal Article: Otto Schütt's Reise von Malange zum Luba-Häuptling Mai und zuück. (Juli 1878 bis Mai 1879.) III. Ethnographische Bemerkungen
    30
  • Journal Article: Aus allen Erdtheilen
    32
  • Journal Issue: No. 3. 1880 / Kiepert, Richard
    [33]
  • Journal Issue: No 4. 1880 / Kiepert, Richard
    [49]
  • Journal Issue: No. 5. 1880 / Kiepert, Richard
    [65]
  • Journal Issue: No. 6. 1880 / Kiepert, Richard
    81
  • Journal Issue: No. 7. 1880 / Kiepert, Richard
    [97]
  • Journal Issue: No. 8. 1880 / Kiepert, Richard
    [113]
  • Journal Issue: No. 9. 1880 / Kiepert, Richard
    [129]
  • Journal Issue: No. 10. 1880 / Kiepert, Richard
    [145]
  • Journal Issue: No. 11. 1880 / Kiepert, Richard
    [161]
  • Journal Issue: No. 12. 1880 / Kiepert, Richard
    [177]
  • Journal Issue: No. 13. 1880 / Kiepert, Richard
    [193]
  • Journal Issue: No. 14. 1880 / Kiepert, Richard
    [209]
  • Journal Issue: No. 15. 1880 / Kiepert, Richard
    [225]
  • Journal Issue: No. 16. 1880 / Kiepert, Richard
    [241]
  • Journal Issue: No. 17. 1880 / Kiepert, Richard
    [257]
  • Journal Issue: No. 18. 1880 / Kiepert, Richard
    [273]
  • Journal Issue: No. 19. 1880 / Kiepert, Richard
    [289]
  • Journal Issue: No. 20. 1880 / Kiepert, Richard
    [305]
  • Journal Issue: No. 21. 1880 / Kiepert, Richard
    [321]
  • Journal Issue: No. 22. 1880 / Kiepert, Richard
    [337]
  • Journal Issue: No. 23. 1880 / Kiepert, Richard
    [353]
  • Journal Issue: No. 24. 1880 / Kiepert, Richard
    [369]
  • Postscript
    -
  • Back Paste Down
    -
  • Back Cover
    -
  • Color Chart
    -

Full Text

Otto Schütt's Reise von Malange zum Luba - Häup 
Hinsetzen von Speise , einem Huhn und Fuba , an einem vom N'gombo bestinnnten Ort , wo derselbe es dann wohl abholen mag , zu versöhnen . 
Hilft dies aber nichts , so muß der Rather , um seinen Ruf nicht zu verlieren , eine lebende Person als den Thäter nennen , wozu unglaublich nichtssagende Gründe schon genügen . 
Das Gottesurtheil , m'bambu , zu welchem dann ge - schritten wird , besteht darin , daß der Beschuldigte den Trank einer gewissen bittern Baumrinde trinken muß , welcher auf die verschiedenen Organismen zweierlei verschiedene Wirkun - gen hat . Der eine bekommt davon Uebelkeit und giebt nach einigem Würgen das Gebräu wieder von sich ; dieser hat dann die Probe bestanden , ist unschuldig an dem ihm zur Last gelegten muloge ititd kehrt im Triumph mit seinen Freunden in seine Hütte zurück , wo ein tüchtiger Schlaf etwaigen weiteren übelen Folgen des Trankes entgegentritt . Der Kläger muß dann eine manchmal recht große , von der Art des Verbrechens abhängige Entschädigung an Sklaven , Vieh oder Zeug an ihn zahlen . Die andere Wirkung des Trankes giebt die Bestätigung der Schuld ; das Gift der Rinde beginnt zu wirken , es treten Zuckungen und Konvul - sioneu ein und der Tod erfolgt bald . In manchen Gegen - den , z . B . im Norden , am Congo , warten die Umstehenden nicht einmal den Tod ab , sondern stürzen bei den ersten Zuckungen des Opfers mit ihren Messern über dasselbe her und schlagen und schneiden es in Stücke . Die von Schutt besuchten Stämme jedoch begnügen sich damit , die Leiche des Gemordeten mit einem spitzen Pfahl ihrer ganzen Länge nach zu durchstechen , sie daran zu einer öden Stelle im Walde zu schleppen und dort zu verbrennen . 
Bei diesen Gerichten spielt eine dritte Gattung von Ma - giern , die niemals etwa in der Person eines der beiden er - wähnten vereint auftritt , der cassange ca m'bambu , die Rolle des Richters , Henkers oder Exekutors , uud wie wichtig diese Rolle ist , geht leicht daraus hervor , daß die Stärke des Trankes oder überhaupt die Zubereitung desselben ihm vollständig überlassen bleibt , sein Geheimniß ist . Dieser Cassange nun , einzig von allen drei Sorten Ma - giern , ist dem Neger eine unheimliche Person , mit der er nicht gern verkehrt , deren es nicht viele giebt und die oft weither von ihren einsamen Wohnungen geholt werden Müs - sen zur Exekution . Dem eigentlichen Schuldigen an der Schlächterei , dem N'gombo oder Rather , der doch den Namen des Opfers genannt und ihn dem Henker überliefert hat , hängt nicht das mindeste Graufeu an , noch besitzt er irgend welchen Nimbus . Schütt selbst hatte eiueu solchen als ger und er war ein recht guter Träger , weshalb der Reisende sich auch um seinen Hokuspokus wenig kümmerte ; ging er aber einmal hin , wenn jener gerade unter Gesang und Ge - klingel feierlichst wahrsagte , so war alles , was die zwischen - geworfenen höhnenden und spottenden Worte des Weißen auf den Akteur und die Zuschauer bewirkten , ein fröhliches Gelächter und eifrige Fortsetzung des Geschäfts , sobald er sich umgedreht . 
Die M'bambn - Beschwörnng ist auch bei den vollständig unterworfenen Negerstämmen , sowie bei den Ambagnistas , den civilifirten portugiesischen Afrikanern , noch in voller Geltung uud sogar die Kinder und Enkel der Weißen hnl - uigen ihr . Trotz strengen Verbotes Seitens der Regierung 
ing Mai und zurück . ( Juli 1878 bis Mai 1879 . ) 31 
ereignen sich Fülle derselben selbst in Loanda und Ambacca noch öfters . 
Durchaus nicht nur großer Angelegenheiten halber , viel - mehr um jede Lappalie bieten sich die armen unwissenden Kerle dies Schiedsgericht gegenseitig an , und kaum einer weigert sich , den Trank zu nehmen , da sie ja wirklich einen Zauber nicht begangen haben und fest glauben , daß nur der Schuldige dabei zu Grunde gehen kann . 
Bei ihren Processen , deren die Neger sich gegen - fettig unzählige machen uud für die sie , theils aus Habgier , theils der Unterhaltung halber , wahrhaft schwärmen , wird jedoch niemals durch Schwur , sondern durch die Volksstimme entschieden . Zu solchen Processen , eben den milongas oder Kabalen , die vorhin erwähnt wurden , mit denen Schütt be - sonders bei den Songo und Onioco recht sehr belästigt wurde , giebt nun der geringste Umstand Veranlassung : Einer züudet sich z . B . die Pfeife am Feuer eines Andern an und ein Stück Kohle fällt diesem auf das Kleid und brennt ein winziges Loch hinein ; gleich ist milonga nnd der Beschädigte verlangt dann nicht etwa sein Kleid , das ein alter Fetzen war , durch ein neues ersetzt , nein , ganze Stücke Zeug muß oft der Thäter zahleu , denn es ist ja ganz klar , daß er die Kohle absichtlich geworfen hat , in der Hoffnung , der andere würde Feuer fangen und daran verbrennen ! 
Mnquengne , der Häuptling der Tnchilangne , jenes Lubastammes im Norden des Mai , hat bei seinem Volke die Gottesgerichte , sowie die Milongas abgeschafft . In seinem Lande giebt es für alle Mißhelligkeiten , für Ver - gehen wie Verbrechen nur eiue Instanz , nur einen Richter , und das ist er selbst . Die Zustände müssen dabei nach der Beschreibung wirklich gar nicht so übel sein , jedenfalls besser als bei den anderen Stämmen . Ihre Religion , ihr einziger Fetisch ist der Hanf , die liamba ; sie haben ihre Giftpfeile zerbrochen und halten sich keine Götzen mehr ; jeder , der zum Stamme gehören will , muß Liamba rauchen und will er das nicht , so wird er ausgestoßen . Wer aber die Pfeife einmal genommen hatte und sich Muquengue's Gesetz ent - ziehen will , dem sendet er eine Anzahl Leute ins Haus , die ihn zwingen , so lange aus ihren Pfeifen zu rauchen , bis er umsinkt , worauf sie ihn verbrennen . Einem Mörder , aus welchen Gründen er immer einen Menschen erschlagen hat , geschieht dasselbe , er muß sterben . Diebe läßt der Häuptling große Bußen an Ziegen : c . zahlen und zwingt sie , mehr Liamba zu rauchen , als ihnen angenehm ist . Verliert oder vergißt irgend Jemand einen Gegenstand , und einer von Muquengue's Volke findet ihn , so darf er ihn nicht berühren , sondern er streut etwas Liamba darauf und läßt ihn liegen ; dadurch wird er für alle unantastbar , jeder , der ihn berührt , außer dem Eigeuthümer , stirbt unbedingt , so daß dieser oft nach langer Zeit seine Sache da wiederfindet , wo er sie verloren hat . Die Cachilangue dürfen nur dauu Krieg anfangen , wenn Muqueugue es ihnen befiehlt ; sie sind dann aber sehr gefürchtet , zumal der Häuptling bereits über 100 Gewehre besitzt . Wer sonst noch ein solches sich verschafft hat , wird dadurch ein geachteter Mann , ein Anführer , und wenn er vorher der Niedrigste und Aermste gewesen wäre . Der Durst nach Gewehren war es darum auch , der so viele von diesen armen Teufeln mit den Quioco hinauf - getrieben hatte in deren Land , nnd damit in Sklaverei , Elend oder Tod ( vergl . „ Globus " XXXVI , S . 361 ) .
	        

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