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Verzeichnis der Vorlesungen, WS 1909/10(1909)

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Nutzungslizenz

CC BY: Namensnennung 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Verzeichnis der Vorlesungen, WS 1909/10(1909)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714785
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714785
Persistenter Identifier:
BV041382587
Titel:
Verzeichnis der Vorlesungen
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
[Verlag nicht ermittelbar]
Erscheinungsjahr:
1810/11
Signatur:
PA 6466
Lizenz:
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Personal- und Vorlesungsverzeichnisse
Wissensgebiet:
Institutions- und Universitätsgeschichte

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-709257
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709257
Persistenter Identifier:
DE-11-001812077
Titel:
Verzeichnis der Vorlesungen, WS 1909/10(1909)
Verlag:
[s.n.], Universität Berlin, Friedrich-Wilhelms-Universität
Erscheinungsjahr:
1909
Signatur:
PA 6466:SS 1908 - WS 1909/10(1909)
Lizenz:
Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Personal- und Vorlesungsverzeichnisse

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin im Winter-Semester 1909/10 vom 16. Oktober 1909 bis 15. März 1910
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Personal- und Vorlesungsverzeichnisse

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Mitteilungen für die Studierenden der Universität Berlin
Sammlung:
Universitätsgeschichte > Personal- und Vorlesungsverzeichnisse

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Verzeichnis der Vorlesungen
    -
  • Verzeichnis der Vorlesungen, WS 1909/10(1909)
    [1]
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Leerseite
    -
  • Zeitschriftenheft: Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin im Winter-Semester 1909/10 vom 16. Oktober 1909 bis 15. März 1910
    [1]
  • Titelseite
    [1]
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
    [2]
  • Zeitschriftenartikel: Mitteilungen für die Studierenden der Universität Berlin
    [3]
  • Zeitschriftenartikel: Systematisches Verzeichnis der Vorlesungen
    [7]
  • Zeitschriftenartikel: Alphabetisches Verzeichnis der Dozenten mit ihren Vorlesungen
    [75]
  • Zeitschriftenartikel: Wissenschaftliche Anstalten
    [136]
  • Zeitschriftenartikel: Seminar für Orientalische Sprachen
    [141]
  • Zeitschriftenartikel: Leibes-Übungen
    149
  • Tabelle: Stunden-Übersicht
    [150]
  • Personenindex: Namenverzeichnis
    [171]
  • Zeitschriftenartikel: Lage der Hörsäle, Seminare, Geschäftsräume usw. im Universitätsgebäude
    [176]
  • Leerseite
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -

Volltext

Mitteilungen für die Studierenden der Universität Berlin 
Die Immatrikulation , zu der persönliche Anwesenheit erforderlich ist , erfolgt innerhalb der ersten drei Wochen eines jeden Semesters , d . h . für das Sommer - Semester bis zum 5 . Mai und für das Winter - Semester bis zum 5 . November . Tage und Stunden werden besonders festgesetzt . 
Zulassungskarten zur Immatrikulation sind bei dem Pförtner des Universitätsgebäudes in Empfang zu nehmen . 
Spätere Meldungen ( bis zum 30 . November bzw . 31 . Mai ) werden nur , wenn die Verzögerung durch besonders nachzuweisende Gründe gerechtfertigt wird , ausnahmsweise mit Genehmigung des Kuratoriums zugelassen . Gesuche um nachträgliche Immatrikulation sind auf dem Bureau des Kuratoriums ( Zimmer 12 im Ostfliigel des Universitätsgebäudes ) persönlich einzureichen . 
Inländer ( Angehörige des Deutschen Reichs ) haben zur lation beizubringen : 
1 . dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen höheren anstalt , welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach sprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatsstaate ben ist . 
Frauen , welche sich zur Prüfung tur das höhere Lehramt bereiten , werden zur Immatrikulation zugelassen , wenn sie weisen , daß sie nach erfolgreichem Besuche einer anerkannten höheren Mädchenschule und eines anerkannten höheren Lehrerinneuseminars die volle Lehrbefähigung für mittlere und höhere Mädchenschulen erlangt haben , und ein Zeugnis darüber beibringen , daß sie nach Erlangung der Lehrbefähigung für mittlere und höhere schulen wenigstens zwei Jahre an höheren Mädchenschulen voll beschäftigt waren . 
Bei Lehrerinnen , welche die Unterrichtstäligkeit bereits vor Inkrafttreten der Bestimmungen über die Oberlehrerinnenprüfung vom 3 . April 1909 begonnen haben , genügt es , daß sie mindestens fünf Jahre nach Erlangung der lehramtlichen Befähigung im beruf gestanden haben , und daß sie davon mindestens zwei Jahre an Schulen in Preußen oder in einem der Bundesstaaten , mit denen Preußen ein Abkommen wegen Anerkennung der Prüfungszeugnisse getroffen hat , voll beschäftigt gewesen sind . 
Ausländische Reifezeugnisse g - enügen zur Immatrikulation von Inländern nur dann , wenn daraufhin die Zulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatsstaate gesichert erscheint . 
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