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Kleinhaus und Kleinsiedlung

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Kleinhaus und Kleinsiedlung

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714789
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714789
Persistenter Identifier:
BV041701500
Titel:
Anthropos
Untertitel:
internationale Zeitschrift für Völker- u. Sprachenkunde
Weitere Titel:
Anthropos
Erscheinungsort:
Fribourg
Verlag:
Ed. St. Paul, Anthropos-Institut
Erscheinungsjahr:
1906
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-709514
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709514
Persistenter Identifier:
DE-11-001853198
Titel:
Anthropos, 21.1926
Erscheinungsjahr:
1919
Signatur:
LA 1118-21
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
21. Jahrgang 1926, Heft 1
Sonstige Person:
Schmidt, W.
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Das Verbum im Kondjara
Sonstige Person:
Zyhlarz, Ernst
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Kleinhaus und Kleinsiedlung
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Vorsatzblatt
    -
  • Vorblatt
    -
  • Titelseite
    -
  • Sonstiges: Volkswohlstand besteht nicht in einer kleinen Zahl von Großkapitalisten, sondern in einer möglichst großen Zahl leistungsfähiger [...] Staatsbürger, die dem Staat das liefern, was er in allererster Linie braucht: Menschen, gesund an Leib und Seele. Aus einer Verfügung Hindenburgs vom 17. Juni 1918
    -
  • Werbung
    -
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis
    -
  • Abbildungsverzeichnis: Von den Außen- und Innenansichten sind die Abbildungen [...]
    -
  • Kapitel: I. Einleitendes
    [1]
  • Kapitel: II. Der Hausplan
    33
  • Vorblatt
    33
  • Literaturverzeichnis: Quellen
    34
  • Kapitel: 4. Die Arten des Kleinhauses
    35
  • Kapitel: 5. Der Grundriß des kleinen Einfamilienhauses
    39
  • Kapitel: 6. Wohnküche und gute Stube
    65
  • Kapitel: 7. Die übrigen Räume
    81
  • Kapitel: 8. Das kleine Mehrfamilienhaus
    92
  • Kapitel: 9. Das kleine Rentengut
    103
  • Kapitel: 10. Kriegerheimstätten
    118
  • Kapitel: III. Der Siedlungsplan
    129
  • Kapitel: IV. Der Aufbau
    [181]
  • Kapitel: V. Die Möglichkeiten
    [275]
  • Kapitel: Anhang 37. Gartenstädte und Siedlungen ähnlicher Art
    363
  • Korrekturen: Druckfehler
    374
  • Sachregister: Sachwörterverzeichnis
    375
  • Nachsatzblatt
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -
  • Farbkeil
    -

Volltext

Verhältnis- 
mäßige Kost- 
spieligkeit 
des kleinsten 
Hauses 
muß doch zugegeben werden, daß für die ledigen Arbeiter 
unbedingt Unterkunft geschaffen werden muß. Viele von 
ihnen ziehen aber den Anschluß an eine Familie der etwa 
sonst noch offenstehenden Unterkunft in Schlafhäusern 
„der Ledigenheimen vor. Es ist deshalb von Wichtigkeit, 
sich der Frage der Vermietung von Zimmern und Schlaf- 
stellen im Kleinhause wohlwollend gegenüberzustellen. 
Für Erteilung der Erlaubnis spricht noch ein wirtschaft- 
licher Grund sehr stark mit. Gerade das kleinste Haus 
wird dadurch verhältnismäßig teuer, daß gewisse ein- 
malige Räume und ‘Bestandteile, wie Flur, Treppe, Abort, 
Bad, Waschküche, Küchenherd, Speisekammer, Boden- 
raum, ebenso vorhanden sein müssen wie im großen Hause, 
sich also ihre Kosten, auf das Einzelzimmer bezogen, 
für das kleine Haus ungünstig stellen. Es ist berechnet 
worden, daß, wenn eine zweizimmerige Mietwohnung in 
der Stadt den Baupreis von 4000 Mark ausmacht, jedes 
weitere Zimmer nur 800 Mark mehr kostet. Eine drei- 
zimmerige Wohnung würde also 4800 Mark, eine vier- 
zimmerige 5600 Mark kosten. Der Ertrag dieser 
drei Wohnungen zu 6%. Prozent würde also 260 Mark, 
312 Mark und 364 Mark sein. In der Miet- 
bemessung können aber diese nur geringen Unter- 
schiede. nicht aufrecht erhalten werden, vielmehr wird 
für jedes Zimmer in der Regel 100 Mark Mehrmiete ge- 
fordert, so daß künstlich eine Ausgleichung stattfindet. 
Ähnlich liegen. die Verhältnisse aber auch beim Ein- 
familienhause. Jedes Zimmer, das hinzugefügt wird, 
verbilligt den Einheitspreis für das Quadratmeter Wohn- 
fläche. - Es ist daher nur. wirtschaftlich richtig, wenn 
Familien ein Haus bewohnen, das zunächst vielleicht ein 
oder zwei Zimmer über ihren Gebrauch enthält, da sie 
dabei nicht nur die von ihnen selbst bewohnten Zimmer 
billiger haben, sondern auch in der Lage sind, für die ver- 
mieteten Zimmer einen Mehrerlös über die von ihnen 
gezahlte Miete hinaus zu erreichen. Das sächsische 
Kleinwohnungsgesetz vom 10. November 1913 hat daher 
auch auf das Abvermieten Rücksicht genommen, jedoch 
in wirklich vorbildlicher Weise Vorsorge getroffen, daß 
die in Großstädten beobachteten Schäden vermieden wer- 
den, indem es bestimmt, daß das abvermietete Zimmer 
15 cbm Luftraum enthalten muß und daß nur dann ab- 
vermietet werden darf, wenn der Familie selbst noch 
vier Zimmer zur Benutzung dienen... Auf diese Weise 
nr 
“an
	        

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