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Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

Volltext: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-714784
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714784
Persistenter Identifier:
BV041217508
Titel:
Globus
Untertitel:
illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde
Weitere Titel:
Globus
Erscheinungsort:
Braunschweig
Verlag:
Vieweg
Erscheinungsjahr:
1862
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:kobv:11-709562
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709562
Persistenter Identifier:
DE-11-001876975
Titel:
Globus, 47.1885
Erscheinungsjahr:
1885
Signatur:
3851 bb:47
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
No. 22. 1885
Sonstige Person:
Kiepert, Richard
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
G. Révoil's Reise im Lande der Benadir, Somali und Bajun 1882 bis 1883. IV.
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813
    -
  • Vorderer Einband
    -
  • Vorderer Buchspiegel
    -
  • Leerseite
    -
  • Titelseite
    -
  • Vorwort
    -
  • Kapitel: I. Reglement, wegen derer Land-Messer. De dato Cölln an der Spree, den 28. Decembr. 1702
    1
  • Kapitel: II. Reglement, wie es mit Ausmessung derer Aecker zu halten. De dato Cölln an der Spree, den 19. Febr. 1704
    2
  • Kapitel: III. Der Land-Messer Instruction. Vom 25. Februarii 1704
    7
  • Kapitel: IV. Renovirte und verbesserte Holtz- Mast- und Jagdordnung, wie es hinführo in der Mittel- Alte- Neu- und Ucker-Marck, ... Vom 20. Maii 1720
    9
  • Kapitel: V. Reglement, was für Justitz-Sachen denen Krieges- und Domainen-Cammern verbleiben ... de dato Potsdam, den 19. Jun. 1749
    11
  • Kapitel: VI. Instruction für die Land-Messer des Königreichs Preussen. de dato Berlin den 20. Nov. 1755
    13
  • Kapitel: VII. Wegereglement in dem Königreich Preußen. De dato Berlin den 24ten Jun. 1764
    21
  • Kapitel: VIII. Instruktion für die Land-Messer, welche zu denen, von Sr. Königl. Majestät allerhöchst verordneten Speciellen Vermessungen ...
    22
  • Kapitel: IX. Reglement für die Ingenieurs und Feldmesser bey der Königl. Churmärkischen Krieges- und Domainen-Cammer, ... De Dato Berlin, den 25. Sept. 1772
    29
  • Kapitel: X. Circulare an sämmtliche Cammern, auch Cammer-Deputationes, wegen eines bey allen Feld-Vermessungen ... De dato Berlin den 28. October 1773
    38
  • Kapitel: XI. Auszug aus: Rescript an das Cammer-Gericht, über die schicklichste Verfahrungs-Art, ... De Dato Berlin, den 5. Febr. 1774
    39
  • Kapitel: XII. Reglement für die Ingenieurs und Feld-Messer bey der Krieges- und Domainen-Cammer des Herzogthums Magdeburg, ... De Dato Berlin, den 9. Aug. 1776
    42
  • Tabelle: Lit. A. Schema zu einem Vermessungs-Register von denen König. Amts-Pertinentzien zu N. ...
    49
  • Tabelle: Lit. B. Schema zu Neues Vermessungs-Register von denen sämtlichen Pertinentzien des Dorfes und der Gemeinde zu N. ...
    55
  • Tabelle: Lit. C. Schema zu Neues Vermessungs-Register und Fluhr-Buch von denen sämtlichen Pertinentzien so zu der Stadt oder Dorf- und Feld-Fluhr N. ...
    61
  • Leerseite
    -
  • Hinterer Buchspiegel
    -
  • Hinterer Einband
    -

Volltext

? 42 
Scheffel-Zahl, die G?te und Gr??e bemerkende Beschreibung von de? Aecker?, 
Wiesen und Grundst?cken zuzustellen, die er abtreten und die er wieder bekommen 
soll. Ich lasse jeglichen Theilhaber, in.Gesellschaft des Feldmessers, den abzu- 
tretenden Grund und Boden, und denjenigen welchen er daf?r wieder erhalten 
soll, an Ort und Stelle auf dem Felde besehen, und stelle ihm frey, beydes f?r 
sich zu ?berschlagen, und gegen einander zu sch?tzen. Dies habe ich sehr dienlich 
gefunden, um dem Entstehen der Uebereilungs-Klagen zuvor zu kommen, und um 
jeglichen Theilhaber in den Stand zu setzen, sich von der Ausgleichung sinnlich zu 
?berzeugen, und sich zur Erkl?rung in geh?rige Bereitschaft zu setzen. 
XII. 
K?glemknt f?r die Ingenieurs und Feld-Messer 
bey der Krieges- und Domainen-Cammer des Herzogthums Magdeburg, auch denen 
Krieges- und Domainen-Cammer-Deputationen des F?rstenthums Halberstadt und 
der Grafschaft Hohenstein, und was dieselben bey Vermessung der Aemter-Pertinen- 
tien, Forsten, Str?hmen, Strassen und Grenzen, auch bey Auseinandersetzung der 
Gemeinheiten zu beobachten Haben. Ds Dato Berlin, den 9. Aug. 1776. 
Nachdem Seine K?nigl. Majest?t von Preussen, Unser allergn?digster Herr, 
zum tauglichen Betrieb und Bestimmung der Feld-Vermessungs-Arbeiten ein Regle- 
ment zu entwerfen, und darinnen das n?thige zur k?nftigen genauesten Beobachtung 
festzusetzen Allerh?chst besohlen haben; So wird folgendes hiermit verordnet. 
/Vit. I. 
Ein jeder angehender Feldmesser, wenn er in K?nigl. Dienste treten und 
Vermessungs-Arbeiten ?bernehmen will, mu? alle diejenige vorl?ufige und gr?ndliche 
sowohl theoretische als pracktische Kenntnisse haben, die zu diesem Metier n?thig 
sind und wor?ber er auch, ehe er sich bey den Krieges- und Domainen-Cammern, 
der Arbeit wegen, meldet, bey dem Ober-Bau-Departement des General-Ober- 
Finantz-Krieges- und Domainen-Directorii bereits examiniret, und mit desselben 
Attestat versehen seyn mu?. Zu diesen Kenntnissen geh?ret 
?>) Die Rechen-Kunst, von welcher er unter andern Rechnungs-Arten die 
Decimal-Rechnung, die Ausziehung der Quadrat- und Cubic-Wurtzelu, die 
Lehre von den Proportionen, die zur gr?ndlichen Kenntni? der Logarithmen 
dienende Lehre der Progressionen, alle Arthen der Regul Detri, die be- 
sonders bey Separations-Gesch?fften vorkommende Distributions-Regeln 
wohl verstehen mu?.
	        

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