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Bibliographische Daten: Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte, 2.1887

264 Sonnenkalb schreibt (Deutsche Zeitschrift für Staatsarzeneikunde, Neue Folge XIII 2. S. 1860, mitgetheilt durch Schmidts Jahrb. 1861 Abth. 2 Bd. 110 S. 97): Im Königreich Sachsen ist bis auf die neueste Zeit zum Bemalen von Spielwaren noch häufig Arsen­ grün verwandt worden. Bei amtlichen Revisionen fanden sich nicht nur kleine Häuser vor, an welchen das Arsengrün ohne jeglichen schützenden Ueberzug als Wasser­ farbe aufgetragen und daher mit nassem Finger abzuwischen war, sondern sogar kleine Tassen und Teller von Holz, auf welchen sich je ein Tupf von als Wasserfarbe auf­ getragenem Arsengrün befand. Kommen säuerliche Flüssigkeiten, Fruchtsaft oder Milch­ kaffee mit diesen Holzspielwaren in Berührung, so muss die schlecht fixirte Farbe noth- wendig wenigstens zum Theil losgelöst und von den Kindern verschluckt werden. von Linprun meldet (Schmidts Jahrb. 1870 Abth. 1 Bd. 145 S. 146) folgenden Fall: Ein 2'/2 Jahre alter, früher gesunder Knabe war unter Fieber, Durst, Leib­ schmerzen und grosser Unruhe plötzlich erkrankt. Es erfolgte Würgen, Schleim­ erbrechen und Diarrhöe. Das Kind hatte Tags zuvor mit einem grün gestrichenen Ziehbrunnen gespielt und aus demselben Wasser getrunken. Die Farbe bestand aus arsenigsaurem Kupfer. Bergmann berichtet (Dragendorffs Jahresb. 1872 S. 553): Ein Kind von D/a Jahren verschluckte ein Stück grüne Farbe aus einem in der Schweiz gekauften Tuschkasten und ging daran in sechs Stunden zu Grunde. Chevallier (Note sur des cas d’empoisonnement dus aux matieres colorantes toxiques de jouets d’enfants, Ann. d’hygiene 1874 janv. S. 92, mitgetheilt durch Virchow- Hirsch, Jahresb. 1874 Bd. 1 S. 615) illustrirt die sehr giftigen Wirkungen des Schwein­ furter Grüns durch neue Belege. Die Kinder starben meist unter Erscheinungen akuter Intoxikation, nachdem sie an mit Schweinfurter Grün bestrichenem Spiel­ zeug geleckt oder Wasser daraus getrunken hatten. Die Schwere der giftigen Wirkung hängt auch von der Art und Weise der Befestigung des Farbstoffes ab. Am sichersten ist ein Gel- und Firnissüberstrich. Dem Spielzeug sind die Malkasten für Kinder gleich zu achten. Chevallier warnt (Dragendorffs Jahresb. 1874 S. 508) vor Benutzung giftiger Farben, einschliesslich des Chromgelbs, zum Bemalen des Kinderspielzeugs. Die Vergiftung eines dreijährigen Knaben, welcher an einem mit arsenhaltigem Fuchsin gefärbten kleinen Kautschuckballon gekaut hatte, findet sich in Dragendorffs Jahresb. 1875 S. 423 erwähnt. Erläuterungen zu § 5. Farben, welche zur Herstellung von Buch- und Steindruck auf Umhüllungen für Nahrungs- und Genussmittel, auf kosmetischen Mitteln oder auf Spielwaren benutzt werden, hätten streng genommen denselben Vorschriften zu unterliegen, wie die übrigen bei der Anfertigung jener Gegenstände verwendeten Farben. Da jedoch nach der Art, wie die Farben zu solchen Zwecken vorbereitet und verwendet werden (vergl. S. 242) eine Gefahr für ihren Uebergang in den Organismus nicht besteht, so ist hier die Verwendung aller Farben, mit Ausnahme derjenigen, welche Arsen enthalten (vergl. jedoch § 10), für unbedenklich zu erachten. Der Ausschluss der arsenhaltigen Farben ist, nach dem Dafür­ halten der gehörten Sachverständigen mit Rücksicht auf die intensiv giftige Wirkung dieses Stoffes, zu empfehlen, namentlich ist es erwünscht, der Verbreitung des Schwein­ furter Grüns auch in dieser Hinsicht möglichst entgegen zu wirken. Besondere Erfahrungen über Gesundheitsschädigungen, welche durch giftige Buch- und Steindruckfarben verursacht worden sind, waren aus der Litteratur nicht zu ermitteln.
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