kräftiger Männer wie der Soldaten, auch die Nachfrage bestimmend für diesen Markt
gewesen sein, als die russischen, deutschen und österreichischen Armeen das Land
durchzogen und das ungewisse Schicksal bei manchem Krieger die sittlichen Hem
mungen lockerte. Endlich mag der Reiz der Neuheit und der Anblick so vieler
schmucker Männergestalten den ohnehin nicht sehr gefestigten moralischen Halt der
weiblichen Bevölkerung, z. B. auch der Reservistenfrauen, ins Wanken gebracht haben.
Insoweit würde man also von Folgen des Krieges zu sprechen haben. Aber schon
vorher war nach unseren Ermittelungen die Prostitution ein kaum absehbarer Schaden,
der an den Kräften des Landes zehrte, zumeist natürlich in den großen Städten, allen
voran in Warschau und in Lodz, der „Stadt der großen Liebe“, weniger in den kleinen
Orten, am seltensten auf dem flachen Lande.
Gegen die unter den feilen Dirnen schon damals sehr verbreitete Lustseuche
schritt die Regierung von Südpreußen im Jahre 1797 mit Kränkenhauszwang und
öfterer Untersuchung ein.
Was später die russischen Behörden taten, um dem Übel abzuhelfen, kam dem
Nichts gleich. Zwar waren gesetzliche Bestimmungen erlassen; die Durchführung aber
unterblieb oder geschah so wenig straff, daß man dem von polnischer Seite oft
gehörten Ausspruche, die zaristische Regierung habe diese Frage absichtlich vernach
lässigt, um das polnische Volk zu verderben, eine gewisse Berechtigung nicht ab
erkennen kann. So zum Beispiel wirkt der § 155 des Russischen Gesetzes über
Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen1) gegenüber der Wirklichkeit lediglich
als Kuriosum.
Eine gewisse Überwachung der gewerbsmäßigen Prostitution hat zwar zur Zeit
der Russenherrschaft bis zum Jahre 1905 stattgefunden. Die ärztliche Untersuchung
der Bordellmädchen war vorgeschrieben. Was wir jedoch von einer peinlichen ärzt
lichen Untersuchung verlangen, war nach unseren Beobachtungen oft nicht gewähr
leistet. Die Aufsicht über die Straßendirnen wurde noch nachlässiger ausgeübt.
* Besonders ungünstig wirkte dabei die Erlaubnis der privaten ärztlichen Untersuchung
und Behandlung, die namentlich die bessere Klasse der Frauenzimmer auf eigene
Kosten in Anspruch nahm und die zweifellos häufig in ganz ungründlicher Weise erfolgte.
Als aber im Revolutionsjahr 1905 viele Bordelle eingingen, da die Revolutionäre gegen
die meistens jüdischen Besitzerinnen der öffentlichen Häuser Gewalttaten verübten,
und ferner auch ein Beschluß der Duma den Grundsatz auf stellte, daß Zwangs
vorführungen zum Zwecke gesundheitlicher Untersuchungen der Freiheit der Person
widersprächen, fiel auch das Wenige, was bisher im Interesse der öffentlichen Ge-
sonen als Grund hierfür bezeichnen. Später aber wurde der Arbeitsmarkt für das weibliche
Geschlecht so günstig wie nie, Und doch sank die Ziffer nicht ab, sondern betrug noch im
Jahr 1918 das doppelte der Friedenszeit. Leichtsinn, Faulheit, Genußsucht und Mangel an Auf
sicht waren da die Ursachen der Zunahme der Prostitution. Kurpjuweit: „Die Gefahr der
Geschlechtskrankheiten bei Beendigung des Krieges“. Veröffentlichungen aus dem Gebiet der
Medizinalverwaltung. 1918, 9. Heft.
0 „Es ist verboten, sein eigenes Haus oder ein Mietshaus am Tage und in der Nacht zu
Unzuchtszwecken offen zu halten, in ein Freudenhaus hineinzugehen und durch eigene oder
fremde Unzucht den Unterhalt zu erwerben.“