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Volltext: Zeitschrift für Ethnologie, 69/70.1937/38

  
Das Gottesgericht bei den Ewe. 71 
schauenden Menge der schadenfrohe Ruf: ,Etsi aka, elsi aka!“ Er ist 
im aka stecken geblieben! 
4. Akadakpo- auch yikpo- oder gadedzomeka (HeiBeisenprobe). 
Bei der Anwendung dieser Art von Gottesgericht wird ein Busch- 
messer oder ein anderes passendes Stück Eisen ins Feuer gelegt und rot- 
glühend gemacht oder ein Holzpfahl tüchtig angebrannt und damit dem 
Missetäter über die FuBsohle gestrichen. Hat der Betreffende das, wessen 
man ihn bezichtigt, nicht getan, so leidet er keinen Schaden, wührend 
er im andern Fall schwere Brandwunden davontrügt. Daß das nicht 
geschieht, bestreicht der aka-Priester die FuBsohle mit dem klebrigen 
Saft der Kaschokel und der Betreffende geht heil aus dem aka hervor 
(siehe auch Spieth S. 160). 
5. Amidzodzo- oder amifiefieka (HeiBolprobe). 
. Bei der Anwendung dieser Art von Gottesgericht wird siedendes 
Öl angewendet. In diesem Fall muß der Beschuldigte seine Hand in sieden- 
des Palmöl stecken oder solches wird ihm in die hohle Hand geschöpft. 
Wieder wird dabei der zähe Saft der Kaschokel angewendet, mit dem er 
seine Hand bestreicht, welche er dann in die Schüssel hält und wenn das 
Öl hell brennt, so schlägt er mit seiner Hand ins Öl hinein. Dann wirft 
der aka-Priester zwei Salzkörner in das Öl. Ist jemand im Recht, so platzen 
die Salzkörner nicht; hat er aber die Sachen, deren er beschuldigt wird, 
getan, so zerplatzen sie. Das rührt daher, daß der aka-Priester vorher die 
Salzkörner, ehe er sie in das Öl wirft, mit seinem Speichel benetzt hat 
(siehe auch Spieth S. 720). Denjenigen, welchem das Öl die Hand nicht 
verbrannt hat, führt er bei den Anwesenden herum, um ihnen dessen Hand 
zu zeigen. Dagegen derjenige, welchem das Öl die Hand verbrannt hat, 
wird von den Anwesenden verhöhnt, was für diesen selbst, wie für seine 
Angehörigen, eine große Schande ist. 
Das, was dem Gottesgericht bei den Ewe sein Ansehen und seine 
Macht gegeben hat, ist, daß der aka-Priester verschiedene Narkotika 
und Gifte kennt und weiß, welche Wirkung sie haben: Entweder, daß 
sie den Menschen krank und siech werden lassen, oder ihm den Verstand 
rauben, oder gar nach einer bestimmten Zeit seinen Tod herbeiführen. 
Darum schon die Vorsicht beim Trinken! Wenn ein Neger z. B. einem 
andern einen Trunk Palmwein anbietet, oder um einen Schluck Wasser 
gebeten wird, so wird er diesen nicht reichen, ehe er selbst einen Schluck 
davon genommen hat, zum Beweis dafür, daß kein Gift darinnen ist. Die 
Kenntnisse dieser Gifte benützen die aka-Priester bei Anwendung des 
Gottesgerichts. Da sind zu nennen der Rotwasserbaum. Der Absud 
seiner Rinde getrunken, wirkt brechreizend oder betäubend. Ferner der 
milchweiße Saft des tredzo-Baumes und des Pfeffers; auch der Saft des 
kakle und gbato, auch des le und dza u. a., welch letztere auch zum betäuben 
der Fische angewendet werden. Je nach der Pflanze wird der Saft aus der 
Rinde, den Blüttern, dem Stengel oder der Frucht gewonnen und ange- 
wendet, oder auch ein Absud davon hergestellt. Aber der aka-Priester 
kennt auch die Gegenmittel, womit er die Giftwirkung aufheben oder gar 
unschädlich machen kann. Freilich, wenn das nicht rasch geschieht, so 
nimmt der im aka stecken Gebliebene Schaden nicht blo an seinen Augen, 
sondern es hat vóllige Erblindung zur Folge. 
Abgesehen von den kórperlichen Schüdigungen hat das Gottesgericht 
der Ewe schon viel Unheil gezeitigt. Viele wurden dadurch um Hab und 
Gut gebracht und sind mit ihren Angehórigen lebenslang in Schuldhaft 
geraten oder gar in die Sklaverei gewandert, abgesehen von den mora- 
lischen Schüdigungen, welche sie dadurch erlitten haben. Aus Haß hat 
man diesen oder jenen bezichtigt, sie hätten diesen und jenen verzaubert 
 
	        
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