Das Gottesgericht bei den Ewe. 71
schauenden Menge der schadenfrohe Ruf: ,Etsi aka, elsi aka!“ Er ist
im aka stecken geblieben!
4. Akadakpo- auch yikpo- oder gadedzomeka (HeiBeisenprobe).
Bei der Anwendung dieser Art von Gottesgericht wird ein Busch-
messer oder ein anderes passendes Stück Eisen ins Feuer gelegt und rot-
glühend gemacht oder ein Holzpfahl tüchtig angebrannt und damit dem
Missetäter über die FuBsohle gestrichen. Hat der Betreffende das, wessen
man ihn bezichtigt, nicht getan, so leidet er keinen Schaden, wührend
er im andern Fall schwere Brandwunden davontrügt. Daß das nicht
geschieht, bestreicht der aka-Priester die FuBsohle mit dem klebrigen
Saft der Kaschokel und der Betreffende geht heil aus dem aka hervor
(siehe auch Spieth S. 160).
5. Amidzodzo- oder amifiefieka (HeiBolprobe).
. Bei der Anwendung dieser Art von Gottesgericht wird siedendes
Öl angewendet. In diesem Fall muß der Beschuldigte seine Hand in sieden-
des Palmöl stecken oder solches wird ihm in die hohle Hand geschöpft.
Wieder wird dabei der zähe Saft der Kaschokel angewendet, mit dem er
seine Hand bestreicht, welche er dann in die Schüssel hält und wenn das
Öl hell brennt, so schlägt er mit seiner Hand ins Öl hinein. Dann wirft
der aka-Priester zwei Salzkörner in das Öl. Ist jemand im Recht, so platzen
die Salzkörner nicht; hat er aber die Sachen, deren er beschuldigt wird,
getan, so zerplatzen sie. Das rührt daher, daß der aka-Priester vorher die
Salzkörner, ehe er sie in das Öl wirft, mit seinem Speichel benetzt hat
(siehe auch Spieth S. 720). Denjenigen, welchem das Öl die Hand nicht
verbrannt hat, führt er bei den Anwesenden herum, um ihnen dessen Hand
zu zeigen. Dagegen derjenige, welchem das Öl die Hand verbrannt hat,
wird von den Anwesenden verhöhnt, was für diesen selbst, wie für seine
Angehörigen, eine große Schande ist.
Das, was dem Gottesgericht bei den Ewe sein Ansehen und seine
Macht gegeben hat, ist, daß der aka-Priester verschiedene Narkotika
und Gifte kennt und weiß, welche Wirkung sie haben: Entweder, daß
sie den Menschen krank und siech werden lassen, oder ihm den Verstand
rauben, oder gar nach einer bestimmten Zeit seinen Tod herbeiführen.
Darum schon die Vorsicht beim Trinken! Wenn ein Neger z. B. einem
andern einen Trunk Palmwein anbietet, oder um einen Schluck Wasser
gebeten wird, so wird er diesen nicht reichen, ehe er selbst einen Schluck
davon genommen hat, zum Beweis dafür, daß kein Gift darinnen ist. Die
Kenntnisse dieser Gifte benützen die aka-Priester bei Anwendung des
Gottesgerichts. Da sind zu nennen der Rotwasserbaum. Der Absud
seiner Rinde getrunken, wirkt brechreizend oder betäubend. Ferner der
milchweiße Saft des tredzo-Baumes und des Pfeffers; auch der Saft des
kakle und gbato, auch des le und dza u. a., welch letztere auch zum betäuben
der Fische angewendet werden. Je nach der Pflanze wird der Saft aus der
Rinde, den Blüttern, dem Stengel oder der Frucht gewonnen und ange-
wendet, oder auch ein Absud davon hergestellt. Aber der aka-Priester
kennt auch die Gegenmittel, womit er die Giftwirkung aufheben oder gar
unschädlich machen kann. Freilich, wenn das nicht rasch geschieht, so
nimmt der im aka stecken Gebliebene Schaden nicht blo an seinen Augen,
sondern es hat vóllige Erblindung zur Folge.
Abgesehen von den kórperlichen Schüdigungen hat das Gottesgericht
der Ewe schon viel Unheil gezeitigt. Viele wurden dadurch um Hab und
Gut gebracht und sind mit ihren Angehórigen lebenslang in Schuldhaft
geraten oder gar in die Sklaverei gewandert, abgesehen von den mora-
lischen Schüdigungen, welche sie dadurch erlitten haben. Aus Haß hat
man diesen oder jenen bezichtigt, sie hätten diesen und jenen verzaubert