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hoffe ich den ersten Versuch einer solchen genauen Be«
schreibung vielleicht bald dem Publicum übergeben zu kön-
nen. — Indem ich mir aber hier nur zum Ziel gestellt
habe, Einiges aus der medizinischen Praxis der Anstalt
während der vier letzten Jahre mitzutheilen, glaube ich
folgend& Wenige über ihre innere Einrichtung voraus-
schicken zu müssen, da ich sie wohl mit Recht nicht allein
dem Auslande, sondern selbst dem grössten Theile des In»
landes als fast gänzlich unbekannt voraussetzen darfı —
Das Kaiserliche Erziehungshaus zu St. Petersburg,
im weitern Sinne, im Gegensatz zu dem Moscowischen,
zerfällt in drei grosse Abtheilungen: das St, Petersburg’«
sche, das Gattschina’sche und die sogenannte Dorf-Expe-
dition, Jede von ihnen bildet zwar ein besonderes Ganze
und hat ihren eigenen Chef*), doch besitzen sie alle drei
ein gemeinschaftliches Band in ihrem Oberchef,. dem mit
ihrer Oberaufsicht Allerhöchst beauftragten Ehrenmitgliede
des Pupillen - Conseils **), gegenwärtig Sr. Erlaucht dem
Herrn Grafen v. Willhorsky, Alle drei verfolgen densel-
ben Zweck: die Verpflegung, Erziehung und spätere Ver-
sorgung der Zöglinge. Die Aufnahme derselben findet nur
im St, Petersburg’schen Erziehungshause Statt, und zwar
werden sie in demselben als wirkliche Findlinge nicht
Ba ieftken zn Zement].
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*) Vom St. Petersburg’schen ist es gegenwärtig der schon er-
wähnte Herr Staatsrath v. Götz, vom Gattschina’schen der Herr di-
mittirte Ingenieur-Obrist v. Brümmer und von der Land-Expedition
der Herr Collegienrath v. Mey.‘ Die medizinische Controle führt
als Medizinal-Inspector aller Anstalten der Hochseligen Kaiserin
Maria, Sr. Exc, der Herr Leibmedikus Geheimerath v. Rühl.
**) Das Pupillen-Conseil besteht aus 8 Allerhöchst dazu ernann-
fen Reichsgrosswürdenträgern, bildet die Oberverwaltung mehrerer
mit dem Erziehungshause verbundengr Anstalten und steht unmit-
telbar unter Sr. Majestät dem Kaiser, Höchstwelcher die Ober-
protection der Anstalten, seit dem Hinscheiden Ihrer Majestät der
Kaiserin Maria, zu übernehmen geruht hat, und in allen Angelegen-
heiten von einiger Wichtigkeit, auf den Vortrag derselben durch
den für alle Anstalten fungirenden Staatssecretär, Sr. Exc, den
Herrn Geheimerath v. Willamow, Höchstselbst entscheidet,
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