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Satzung der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde e. V.
S ] Name und Aufgaben der Gesellschaft
(1) Die Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde e.V. (DGV) ist eine Vereinigung
von Völkerkundlern und an der Völkerkunde interessierten Personen und
Institutionen, die der Förderung der Wissenschaft dient.
(2) Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
(a) Sie unterstützt die völkerkundliche Forschung und Lehre.
(b) Sie erteilt Empfehlungen und Auskünfte zu völkerkundlichen Fragen.
(c) Sie bemüht sich um den Ausbau der völkerkundlichen wissenschaftlichen
Einrichtungen.
(d) Sie wirkt an der Verbreitung gesicherten völkerkundlichen Wissens mit und
eibt, in der Regel unter Einschaltung von Vorlagen, Mitteilungen und
Veröffentlichungen heraus.
(c) Sie veranstaltet wissenschaftliche Tagungen.
(f) Sie beteiligt sich an der Klärung von Berufs-, Fach- und Studienfragen.
(g) Sie fördert die Zusammenarbeit und den Gedankenaustausch ihrer Mitglieder
und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit.
(h) Sie pflegt die Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften und zu den
völkerkundlichen Institutionen des Auslandes.
(i) Sie setzt sich zum Ziel, in der Öffentlichkeit für die aussereuropäischen
Völker und ihre Probleme Verständnis zu erwecken und die Kenntnisse über sie
zu vertiefen.
(3) Die DGV hat eigenes Vermögen. Sie verfolgt als Gesellschaft, die der
Förderung der Wissenschaft dient, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abs6&hnitts " Steuerbegünstigte Zwecke". der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.