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Full Text : Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813

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IX.
kegtsmsnt s?r die Ingenieurs und Feldmesser
bey der K?nigl. Churm?rkischen Krieges- und Domainen-Cammer, und was dieselbe
bey Vermessung der Aemter, Pertinenzien, Forsten, Str?hmen, Gr?nzen, und bey

Auseinandersetzung der Gemeinheiten zu beobachten haben.

I)s Dato Verlin, den 25. Lsxt. 1772.

1.
Wenn derjenige, welchem eine Vermessungs-Arbeit committiret wird, vorhero
vorschriftsm??ig exaiuiviret und Allerh?chst approbiret worden; so wird erforderlich
 seyn, da? er seine Instruments, und Me?-Ketten vorzeiget, um zu sehen, ob
solche accurat und solchergestalt! beschaffen find, da? damit eine zuverl??ige Arbeit
angefertiget werden k?nne.

Weshalb denn 2.

besonders wegen der Me?-Kette unumg?nglich n?thig ist, da? auf der Churm?rkfchen
 Krieges- und Domaiuen-Cammer, ein richtiges Rheml?ndisches Maa? von
f?nf Ruthen (welches auf dem Fu?-Boden der Vor-Cammer, mit eingeschlagenen
N?geln bezeichnet werden kann), angefertiget werde, um darnach die Ketten zu
messen und deren Richtigkeit zu pr?fen, weil die Richtigkeit des ganzen Plans davon
 abh?nget. 3.

Da es nicht genimg ist, da? die Kette nur einmahl examiniret wird, sondern
dergleichen Rectificirung bey dem Anfang einer jeden Vermessung, auch wohl w?hrend
 der Arbeit alle acht Tage und ?fter, wenn es n?thig, geschehen mu?, weil
bekannterma?en die Ketten sich ziehen, und das Maa? ver?ndern, so wird erforderlich
 seyn, da? nicht nur auf jedem Amte, sondern auch bey jedem Magistrat, ein
dergleichen Probe-Maa? von f?nf Ruthen Nheiul?ndifch angefertiget werde (welches
ein Bau-Bedienter besorgen kann), nach welchem die Ingenieurs die Richtigkeit der
Ketten, in Beyseyn des Beamten oder Magistrats zu ex-nniniren und zu vergleichen
 haben. Und damit man von der Richtigkeit ?berzeuget sey, so mu? bey
?berreichung der I^lli?aticm der Vermessungs-Kosten, jederzeit ein Attest vom
Beamten oder Magistrat beygeleget werden, da? die Kette bey der Vermessung vom
ersten Anfange bis zu deren Beendigung, nach dem Probe-Maa?, richtig befunden
worden. -t.

Die Geometrische Plans von specieller Aufnahme derer Feld-Marken, werden
durchgehends nach dem sogenannten Cammer-Maa?, das ist, nach dem verj?ngten
            
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