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theilte er unter die, welche neben ihm stunden; eine aber behielt er für sich,
und nun bat er sie, es ebenso als er zu machen. Er fing an, den unbeweglichen
Körper des Menschen an allen Orten, vorzüglich unter den Fusssohlen zu
peitschen; die Umstehenden machten es ihm nach. Anfänglich machte dieses
unerwartete Verfahren, dass jedermann ihn für närrisch hielt; aber nach Verlauf
einer Viertelstunde fing der vermeintlich todte Mensch an, sich zu bewegen.
Er erholte sich darauf bald gänzlich unter dem Geklatsche des Volkes,
welches ihm mit lauter Stimme Beifall zurief. Rhazes stieg wieder auf seinen
Maulesel und ritt weiter. Das Gerücht von dieser Begebenheit breitete sich in
der ganzen Stadt aus und kam sogar bis zu den Ohren des Königs, der ihn zu
sich rufen liess und ihm sagte: Ich wusste wohl, dass Sie ein geschickter Arzt sind,
aber das hätte ich nicht geglaubt, dass Sie Todte wieder auferwecken können.”
Rhazes’ Nachfolger, Avicenna, ist der Ansicht, dass eine
schwere, vier Tage lang dauernde Geburt stets den Tod des Kindes
zur Folge habe („si partus fuerit difficilis quatuor diebus, tum foetum
mori necessarium”).
Aus diesem Grunde scheint er sich bemüht zu haben, in gewissen
Fällen die Geburtsdauer künstlich abzukürzen; Weydlich
schreibt ihm die Erfindung einer Zange (!) zur Entwickelung lebender
Kinder zu, indem er sagt: „Sein Hauptverdienst in seinem Fache
beruht darauf, dass er die erste uns bekannt gewordene Beschreibung
einer Geburtszange zur Herausziehung lebendiger Kinder lieferte.”
Abulkasem behandelt in seinem zum grossen Theil chirurgische
Fragen betreffenden Werke nur nebenbei geburtshilfliche Probleme.
Sowie man bei den Entbindungen auf das kindliche Leben nur
wenig Rücksicht nahm, so waren auch Fruchtabtreibung und Kindermord
bei den Arabern nicht selten, trotzdem der Koran letzteren ausdrücklich
verbot.
Es bedurfte eben langer Zeit, bis die Begriffe über die Daseinsberechtigung
der Neugeborenen geklärt waren; dies erhellt am
deutlichsten aus der Stellung, welche die Araber dem Kaiserschnitte
gegenüber einnahmen. Jahrhunderte hindurch verbot ein eigenes Gesetz
die Ausführung desselben an der Todten; wurde durch einen
ungehorsamen Arzt ein solcher vorgenommen und das Kind lebend zur
Welt gebracht, so musste man es alsobalcl tödten, da es kein Geschöpf
Gottes, sondern des Teufels sei, „denn Leben könne nicht von Todten
geboren werden”.
Spät erst drang die Givilisation durch; heute ist bei den Arabern
der Kaiserschnitt auch an Verstorbenen erlaubt (Oppenheim,
Rique).
Die tiefgreifenden Umwälzungen in den Anschauungen, welche
die Lehren des Christenthum es allenthalben mit sich brachten,
wurden auch für unsere Frage von grösstem Einflüsse.
Erst mit dem Augenblicke, wo der Macht des Christenthumes
der Schutz sowohl der Ungeborenen als der Neugeborenen unter-