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Full Text : Der Scheintod der Neugeborenen, 1. : /, Geschichtlicher Teil

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theilte  er  unter  die,  welche  neben  ihm  stunden;  eine  aber  behielt  er  für  sich,
und  nun  bat  er  sie,  es  ebenso  als  er  zu  machen.  Er  fing  an,  den  unbeweglichen
Körper  des  Menschen  an  allen  Orten,  vorzüglich  unter  den  Fusssohlen  zu
peitschen;  die  Umstehenden  machten  es  ihm  nach.  Anfänglich  machte  dieses
unerwartete  Verfahren,  dass  jedermann  ihn  für  närrisch  hielt;  aber  nach  Verlauf ­
  einer  Viertelstunde  fing  der  vermeintlich  todte  Mensch  an,  sich  zu  bewegen. ­
  Er  erholte  sich  darauf  bald  gänzlich  unter  dem  Geklatsche  des  Volkes,
welches  ihm  mit  lauter  Stimme  Beifall  zurief.  Rhazes  stieg  wieder  auf  seinen
Maulesel  und  ritt  weiter.  Das  Gerücht  von  dieser  Begebenheit  breitete  sich  in
der  ganzen  Stadt  aus  und  kam  sogar  bis  zu  den  Ohren  des  Königs,  der  ihn  zu
sich  rufen  liess  und  ihm  sagte:  Ich  wusste  wohl,  dass  Sie  ein  geschickter  Arzt  sind,
aber  das  hätte  ich  nicht  geglaubt,  dass  Sie  Todte  wieder  auferwecken  können.”
Rhazes’  Nachfolger,  Avicenna,  ist  der  Ansicht,  dass  eine
schwere,  vier  Tage  lang  dauernde  Geburt  stets  den  Tod  des  Kindes
zur  Folge  habe  („si  partus  fuerit  difficilis  quatuor  diebus,  tum  foetum
mori  necessarium”).
Aus  diesem  Grunde  scheint  er  sich  bemüht  zu  haben,  in  gewissen ­
  Fällen  die  Geburtsdauer  künstlich  abzukürzen;  Weydlich
schreibt  ihm  die  Erfindung  einer  Zange  (!)  zur  Entwickelung  lebender
Kinder  zu,  indem  er  sagt:  „Sein  Hauptverdienst  in  seinem  Fache
beruht  darauf,  dass  er  die  erste  uns  bekannt  gewordene  Beschreibung
einer  Geburtszange  zur  Herausziehung  lebendiger  Kinder  lieferte.”
Abulkasem  behandelt  in  seinem  zum  grossen  Theil  chirurgische
Fragen  betreffenden  Werke  nur  nebenbei  geburtshilfliche  Probleme.
Sowie  man  bei  den  Entbindungen  auf  das  kindliche  Leben  nur
wenig  Rücksicht  nahm,  so  waren  auch  Fruchtabtreibung  und  Kindermord
bei  den  Arabern  nicht  selten,  trotzdem  der  Koran  letzteren  ausdrücklich ­
  verbot.
Es  bedurfte  eben  langer  Zeit,  bis  die  Begriffe  über  die  Daseinsberechtigung ­
  der  Neugeborenen  geklärt  waren;  dies  erhellt  am
deutlichsten  aus  der  Stellung,  welche  die  Araber  dem  Kaiserschnitte
gegenüber  einnahmen.  Jahrhunderte  hindurch  verbot  ein  eigenes  Gesetz ­
  die  Ausführung  desselben  an  der  Todten;  wurde  durch  einen
ungehorsamen  Arzt  ein  solcher  vorgenommen  und  das  Kind  lebend  zur
Welt  gebracht,  so  musste  man  es  alsobalcl  tödten,  da  es  kein  Geschöpf
Gottes,  sondern  des  Teufels  sei,  „denn  Leben  könne  nicht  von  Todten
geboren  werden”.
Spät  erst  drang  die  Givilisation  durch;  heute  ist  bei  den  Arabern
der  Kaiserschnitt  auch  an  Verstorbenen  erlaubt  (Oppenheim,
Rique).
Die  tiefgreifenden  Umwälzungen  in  den  Anschauungen,  welche
die  Lehren  des  Christenthum  es  allenthalben  mit  sich  brachten,
wurden  auch  für  unsere  Frage  von  grösstem  Einflüsse.
Erst  mit  dem  Augenblicke,  wo  der  Macht  des  Christenthumes
der  Schutz  sowohl  der  Ungeborenen  als  der  Neugeborenen  unter-
            
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