Behandlung des Scheintodes.
Die Behandlung des Scheintodes der Neugeborenen ist
eine selbstverstándliche Pflieht des Arztes wie der Hebamme. Das
Gesetz fordert in derartigen Fällen selbst von Laien die Leistung des
nöthigen Beistandes und ahndet folgegemäss dessen Unterlassung. Der
Satz, dass „einige die Wiederbelebungsversuche tief asphyktischer
Neugeborener nicht zu eifrig betreiben wollen, da man mit Wahrscheinlichkeit
nur ein Wesen rette, das sich und seinen Nächsten zur
Last sei” (citirt bei Burghardt), klinet zumindest befremdend.
Zu einer erfolgreichen Behandlung der Asphyxie des Neugeborenen
bedarf es eines richtigen Verständnisses der physiologischen
Wirksamkeit der einzelnen Verfahren, einer zweckmässigen
Wahl derselben und einer sachverständigen Beurtheilung ihres
Erfolges.
Unter allen Umständen ist es nothwendig, zielbewusst, nach einem
bestimmten Plane, mit Ueberlegung und Ruhe vorzugehen. Nichts
ist verkehrter als das Hin- und Herrasen mit einem scheintodten
Kinde, um in gänzlich zweckloser Folge alle denkbaren Methoden aufeinander
zu hàufen, ein Vorgehen, welches besonders vielen Hebammen
eigen ist. Aber es gibt auch Aerzte, die es nicht besser machen. —
Von der Hast der , Arbeit" hángt der Erfolg sicherlich nicht ab. Ganz
im Gegentheile! Niemals wird richtiges und wichtiges zu thun leichter
versäumt, als wenn man in stürmischer Hast selbst den Kopf verliert
und ihn allen Anwesenden auch noch verdreht.
Für den Erfolg der Behandlung sind eigene Erfahrung und
persónliche Geschicklichkeit in erster Linie ausschlaggebend. Doch
gehórt auch ,Glück" dazu, um ein Kind aus einem tief asphyktischen
Zustand zu voller Lebensfrische wieder zu erwecken; ist doch das
Ausbleiben des gewünschten Erfolges hàufig von Complicationen abhàngig,
die in dem einen Falle eben bestehen, wührend sie in einem
anderen, ganz ähnlichen, glücklicherweise fehlen.