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Volltext: Zeitschrift für Volkskunde, 50.1953

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Traufe und Flur grenze 
begleiten einen, bis man die Grenze erreicht (ebd. 624). Von der 
Grenze her weht ein Geisterwind (ebd. 344), und als der Teufel eine 
Braut entführte, verschwand sie an der Grenze (ebd. 19). An diese 
Gruppe schließt sich nun noch eine Sondergruppe an: ein spukhafter 
Heuwagen fährt bis „knapp vor das Dorf“ (ebd. 272); ein spukhaftes 
Kalb oder ein Hund (ebd. 345), ein Schwarzer Hund (ebd. 561), die 
Wilde Jagd (ebd. 317 Anm. 5) kommen bis zu den Dorf zäunen oder 
zu den Gartenzäunen hinterm Dorf (ebd. 289). Hier scheint es sich 
um ein Zwischenglied zwischen dem Dachtraufen- und Flurgrenzen 
zug zu handeln, denn das Voigtland zeigt ja jenen Typus der Stra 
ßendörfer, bei dem die hinter der enggestellten Häuserzeile gelege 
nen Gärten sich gleichtief ins Feld erstrecken und durch Hecken 
zäune von dem zwischen dem Dorfe und den Feldern hinlaufenden 
Wege abgeschieden sind. 
Das bisherige Ergebnis zusammenfassend aber wird man sagen dür 
fen, daß in der zwischen einer westlichen und einer östlicher ge 
legenen mittleren Zone Traufen- und Flurgrenzen sich etwa im Ver 
hältnis 1 : 1 gegenüberstehen, wobei von Westen nach Osten eine 
Zunahme des Flurgrenzenzuges zu bemerken ist. 
Ich sagte, der Schluß, es handle sich bei dem Dachtraufen- und Flur 
grenzenzuge um eine Aussage, hinter der einmal das Haus und ein 
diesem entsprechender Rechtsgedanke, ein andermal die Sippe und 
ihr Friedensraum stehe, erhält durch die eben auf gewiesene geogra 
phische Lagerung der Sagen anscheinend eine Bekräftigung. Daß das 
Haus, um mit einem Wort auf die zeitliche Lagerung des Problems 
hinzuweisen, eine Freiung, ein Rechts- und Friedensgebiet darstelle, 
wird uns durch Zeugnisse der Volksrechte als im ersten nachchrist 
lichen Jahrtausend gültig bewiesen. Die Sippe als Rechts- und Frie 
denselement scheint zeitlich schwieriger zu fixieren. Eine Anzahl von 
Siedlungsforschern, unter ihnen zuletzt Helbok, ließen, wie bereits 
bemerkt, die westoberdeutsche Landnahme sippenweise geschehen; 
Homberg hat dagegen eingewendet, daß sippenhafte Siedlungen 
erst in der Merowinger- und Karolingerzeit urkundlich sichtbar 
würden; wäre schon die Landnahme sippenweise geschehen, dann 
müßte im 8. Jahrhundert, in der neunten oder zehnten Generation, 
der Aufbau längst zerwachsen sein. Wie dem nun auch immer sei. 
ein Blick auf die Saga-Literatur und die nordischen Volksrechte läßt 
erkennen, daß eine sippenmäßige Aufgliederung des Volkes noch 
nach der Jahrtausend wende eine Wirklichkeit gewesen ist. Damit 
aber wäre die Möglichkeit, daß die Sagen des vorderen, westlichen 
Kolonisationsraumes eine Ordnung widerspiegelten, in welcher 
sippenmäßiges Denken wirksam war, gegeben. 
Dazu käme schließlich noch ein zweites. Das ostdeutsche Dorf ist, im 
Gegensatz zu dem „gewachsenen“ westdeutschen, aus einem ein 
maligen Akt hervorgegangen; die sämtlichen Bauern werden an 
einem Tage oder innerhalb eines kurzen Zeitraumes angesetzt. Das
	        
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