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Full Text : Die Grammatik

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Inu

—

IV

Vorrede.

keine Verwirrung eintrete, kommt weniger Gebildeten ganz un—
faßbar vor. Ich war öfter in der Lage, mich darüber zu ver—
breiten, daß ich die Kenntniß so vieler Sprachen zwar hoch schätze,
aber durchaus nicht für etwas ganz Besonderes halte und
habe oft meine Methode, eine Sprache zu lernen, auseinander—
gesetzt. Die Grundlage aller philologisch-sprachlichen
Thätigkeit ist die gründliche Kenntniß des grammati—
kalischen Gebäudes, das Erfassen des Sprachorganismus,
 das Verstehen dessen, was Sprache ist, heißt und
will. Diese unschätzbare Bildung erwirbt sich nur der Stu—
dirende und selbst da nur jener, der sich mit ganzer Seele
in den schönen Bau der Sprache hineinlebt und wäre es nur des
Nutzens halber.
Die Grammatitk ist nicht ein Complex von Regeln, sie
braucht nicht zerstückt und erleichtert zu werden, sie ist selber für
jedes forschende Auge klar und übersehbar und was das Vortheil—
hafteste ist, für jede Sprache gleich. Wer so die Grundgesetze
der Grammatik, die Eintheilung aller Wörter in drei große Gruppen
von declinir-, conjugirbaren und indeclinablen kennt, wem die
technischen Ausdrücke der Grammatik in der Antike geläufig
geworden sind, der kann sich an das Studium nicht nur einer
Sprache, sondern was gerade ich vortheilhaft versucht habe und
an mir selber glücken sah, an das Studium ganzer Sprach—
stämme machen, und so war es ein Plan, den ich bis zur
Stunde nicht aufgegeben habe, wie der große Fr. Bopp eine
oergleichende Grammatik des Sanskrit, Zend, Armenischen, Grie—
chischen, Lateinischen, Lithauischen, Altslavischen, Gothischen und
Deutschen (Berlin 18837 — 1862. 2. Aufl. 3 Bde.) und Fr. Diez
eine Grammatik aller romanischen Sprachen (Bonn 1860. 2. Aufl.
3 Th.) herausgaben, eine vergleichende Grammatik des ger—
manischen Sprachstammes (Deutsch, Englisch, Schwedisch,
Dänisch ꝛc.) und, wenn die Kräfte reichen, auch des slavischen
Stam mes zu vollenden.
Diese Art eines gleichsam en gros betriebenen Sprachstudiums
hätte zwar für jeden Stand unberechenbaren Nutzen, doch ist
es klar, daß nicht jedem Gebildeten, der vielleicht die juristische
            
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