ßer ist die Ausbeutung der Pächter; und dadurch wird jede Intensivierung
des Landbaues gehemmt, wenn nicht ganz verhindert. Obwohl
dieses System im Verhältnis zu anderen Pachtsystemen nur wenig angewandt
wird, ist doch schon an diesen wenigen Stellen seine verhängnisvolle
Wirkung zu erkennen. In Kwangtung eignen sich Grundbesitzer
und Hauptpächter bis 75% des Bodenertrages an, während der
achter, trotzdem er vom frühen Morgen bis zum späten Abend auf
dem Felde arbeitet, nur noch 25% bekommt 73). Das Ergebnis ist, daß
der Pachter, abgesehen von den unfruchtbaren Böden, sich schwerlich
entschließt, irgendwelche Meliorationen vorzunehmen oder intensive
Bewirtschaftung zu treiben. Denn er weiß nicht, ob er den gleichen
Boden länger bebauen oder seine Meliorationskosten wieder herauswirtschaften
kann; oder ob der Grundbesitzer oder Hauptpächter
nicht gerade wegen des Anwachsens des Bodenertrages den Pachtzins
erhöhen wird. Er weiß nur, daß sein Anteil an der Ertragssteigerung
bestimmt sehr gering wäre. So ist es für ihn vorteilhaft, Raubbau und
extensive Landkultur zu treiben. Besonders drückend ist d;e Unterpacht
im Bezirk Dading, wo der Pächter außer der Pacht Nebenabgaben
und Arbeitsdienst zu leisten hat. Diese Leistungen sind natürlich
nicht immer notwendig mit der Unterpacht verbunden, sondern sind
überhaupt ein Überbleibsel der sogenannten Produkten- und Arbeitsrente,
die noch heute in den entlegenen Gegenden existiert.
3. Abschnitt.
Das Pachtproblem in der neuen Gesetzgebung.
Das Pachtproblem tritt in den verschiedenen Gegenden Chinas in
mehr oder weniger brennender Form in den Vordergrund. Im Süden
des Landes sind 68 v. H. der ländlichen Bevölkerung Pächter und Halbpächter,
dagegen in Zentralchina 31% und im Norden 49%. Ferner
gibt es im Süden mehr tyrannische Grundbesitzer als im Norden. Daher
liegt der Schwerpunkt des Pachtproblems im Süden. Zur Lösung
dieses Problems kann man von zwei Seiten her kommen. Einmal durch
Abschaffung der Pachtverhältnisse überhaupt, dadurch daß man jedem
wirklichen Bebauer ein Stück Land gibt. Das wäre aber nicht möglich
ohne große Veränderung der Bodenbesitzverhältnisse, und zwar durch
Enteignung des Großgrundbesitzes oder durch Ankauf des Bodens. Der
Ankauf kann aber weder vom Pächter selbst, der keinen Kredit hat,
noch vom Staat, der die notwendigen Mittel nicht aufbringen könnte,
ausgeführt werden. Ebenso müßte eine innere Kolonisation aus finanziellen
Gründen scheitern. Der zweite Weg zur Lösung des Problems
74) Magyar, a. a. O. 74