228 VI Kapitel. Einrichtungen, denen Kollektivvorstellungen zugrunde liegen usw.
Schilderungen näher prüft, wird man gewahr, daß in den meisten
Fällen Verbote und Verhaltungsmaßregeln den beiden Eltern
auferlegt werden. Die Forscher ‚haben das größte Gewicht auf die Rolle
des Vaters gelegt, sei es, weil sie, wie es oft geschieht, beträchtlicher
ist, sei es. weil ihnen der Fall ungewöhnlicher und der Erwähnung
würdiger scheint. Und wenn die von dem Vater beobachteten Vorschriften
wichtiger und genauer sind, so rührt dies daher, weil die
Wesenspartizipation zwischen dem Kind und ihm lebhafter vorgestellt
und gefühlt wird als die, welche zwischen Mutter und Kind vorgestellt
und gefühlt wird. ‚Diese Partizipation ist ‚durch Dobritzhoffer
vortrefflich ins Licht gerückt worden; er hat die Couvade in allen
Einzelheiten beschrieben: Enthaltung von Nahrungsmitteln, von jeder
lebhaften‘ Betätigung ete., sonst ist es die Schuld des Vaters, wenn
das Kind stirbt. Ein Indianer weist es zurück, eine Prise zu nehmen,
weil er seinem Kind durch sein Nießen ein Leid zufügen könnte.
Kurzum, die Abiponen glauben, daß ein jedes Unbehagen des Vaters
auch immer auf das. Kind Einfluß hat, der Verbindung und der
Sympathie zufolge, die zwischen ihnen besteht. !)
M. von den Steinen hat uns ebenfalls eine detaillierte Beschreibung
der Couvade, wie er sie in Brasilien‘ beobachtet hat, gegeben.
„Die Ehemänner verließen das Haus nur für die Befriedigung
der Notdurft, sie lebten ausschließlich von dünnem Pogu, in Wasser
verkrümmelten Mankiodafladen: Alles andere würde dem Kinde schaden;
es wäre gerade so, als ob das Kind selbst Fleisch, Fisch oder
Frucht esse... Die Indianer verachten diejenigen, die die Sitte nicht
üben... Der Vater ist Patient, insofern er sich mit dem Neugeborenen
eins fühlt... Der Vater, der niemals (bei der Geburt) dabei ist, fastet
nicht nur, er nimmt auch, wie wir von dem darob hocherstaunten
Apotheker der brasilischen Militärkolonie erfuhren, wenn das Kind
krank ist, die Medizin ein, die ihm für das Kind übergeben wird. « ?)
Nach v. Martius werden‘die Verbote in gleicher Weise dem Vater und
der Mutter auferlegt. »Nach der Geburt hängt der Vater seine Hängematte
neben der seiner Frau auf, um mit ihr die Wochen zu halten, die so lange
währen, bis die Nabelschnur abfällt. Während dieser Zeit wird die
Mutter als unrein. betrachtet, und das Lager des Gatten wird durch
eine Wand aus Palmblättern abgesondert, wenn er keine besondere
Hütte für die beiderseitigen Wochen besitzt. Während dieser Zeit darf
weder Vater noch Mutter eine Arbeit verrichten, der Vater die Hütte
abends nur auf Augenblicke verlassen. Das gewohnte Bad ist ihm
untersagt . .. (Gewisse Tabus betreffen die Nahrung.) — Noch sonderbarer
ist aber das Verbot, sich mit den Nägeln der Hand den Körper
oder den Kopf zu kratzen, wozu jederzeit ein Stück aus der Blattrippe
der Cucurit-Palme neben dem‘ Lager hängt. Das Überschreiten dieser
ı) Dobritzhoffer, Historia de Abiponibus. IT, p. 231 sag.
?)- Von den Steinen, Unter den Naturvölkern ‚Zentral-Brasiliens. (Volksausgabe,
289 ff.)