Das Eigentum .des Toten, ‚289
sorgfältig aufbewahrt, um in der Folgezeit verwendet zu werden.« Es
sind dies in der Tat Gegenstände von hohem mystischen Wert, die
der Australier selbst erhalten. hat, sei es von. seinen Ahnen, sei es
von seinen Eltern. Er war selbst sozusagen bloß ihr Nutznießer, wie
er etwa bloß der Nutznießer der Churinga ist... Aber »unmittelbar
nach seiner Beerdigung wird das Zeltlager. des Mannes oder der Frau,
welches der Ort des Todes gewesen ist, verbrannt und. alles, was es
enthält, zerstört..., wenn es sich um eine Frau handelt, so bleibt
absolut nichts erhalten«.!).In Südaustralien wird alles, was dem
Toten gehört hat, seine Waffen, seine Netze ete. in das Grab neben
den Körper gesenkt.?) In der Provinz Vietoria wirft der Zauberer
alle persönlichen Wertsachen‘ des Toten, die er hat zusammenbringen
können, in die Grube .;. dann fragt er, ob der Betreffende noch etwas
anderes besessen habe; wenn man ihm irgend ein Objekt bezeichnet,
läßt er es bringen und zum Übrigen legen. Alles, was ihm während
seines Lebens gehört hat, muß unbedingt jetzt, da er gestorben ist,
ganz in der Nähe seines Körpers deponiert werden.?) — Im Archipel
Bismarck (Inseln des Westens). wird »aller bewegliche Besitz des Verstorbenen
auf das Grab gelegt und erst nach etwa drei Wochen verbrannt...«4)
— Bei den Bororö »erleidet die Familie einen empfindlichen
Verlust, wenn eines ihrer Mitglieder stirbt, denn all das, wovon
der Verblichene Gebrauch machte, wird in den Fluß geworfen oder
mit ihm begrä£ben...«5) Dobrüzhoffer hat dieselbe Sitte bei .den
Abiponen konstatiert. »Alle Geräte, die dem. Menschen, der soeben
gestorben ist, gehört haben, werden auf einem Scheiterhaufen verbrannt.
Außer den Pferden, die auf.dem Grab geopfert werden, tötet
man auch sein Kleinvieh, wenn ‚er solches hatte. Das Haus, das er
bewohnte, wird niedergerissen. Seine Frau, seine Kinder und. der
übrige Teil seiner Familie müssen anderswo Unterkunft finden: da
sie selbst kein Haus haben, halten sie sich für einige Zeit bei einer
anderen Person auf oder suchen unter Strohmatten einen Schutz, der
erbärmlich genug ist. Den Namen einer jüngst verstorbenen Person
mit, lauter Stimme auszusprechen, gilt bei den Abiponen als ein
schweres Verbrechen. «°) In Kalifornien »opfern die Ko-ma-cho alles, was
dem Toten gehört hatte, bis auf sein Pferd. Bei den Nishinam wird
der Körper verbrannt, sobald das Leben daraus entflohen ist, und
mit ihm alles, was der Verblichene in Besitz hatte „.. Bei den Wintun
wird alles, was dem Dahingeschiedenen gehört hat, ins Grab geworfen,
sofern es ohne allzuviel Mühe hineingeht, mitinbegriffen heutzutage
seine Messer, seine Gabeln, seine Whiskyflaschen ... Alles
1) Spencer and Gillen, The native tribes of central Australia, P. 497.
. ?) Beveridge, The Aborigines of the lower Murray. Journal and Proceedings
of the Royal Society of N. S. Wales. 1884, p. 29. ;
3) Brough Smyth, The Aborigines of Vietoria. I, p. 104.
4) Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee. S; 441.
») Von den Steinen, Unter den Naturvölkern Zentralbrasiliens. S. 384—389,
5) Dobritzhoffer, An account of the Abipones. U, p. 273—274,
Lövy-Brühl, Das Denken der Naturvölker.
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