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Wildbeuter des Wassers
Letztere zerfallen in Sippen, die durch Iguana, Pangolin und eine Schlange
gekennzeichnet sind. Die Ya-Wembe sind ‘alle Leopard-Menschen und führen
sich auf den gemeinsamen Ahnherrn Wembe zurück, der in die achte oder
neunte Generation zurückversetzt wird. Von Wembe stammen 6 Söhne,
die Eponyme von 6 großen exogamen Klans (Zituka) sind. Höchstwahrscheinlich
ist der ganze Stamm der Ya-Wembe aus einem einzigen exogamen „‚totemistischen““
„Klan‘“ hervorgegangen. Einer der erwähnten heutigen Klans
der Ya-Wembe, die Ya-Likina, spaltete sich in jüngerer Zeit in zwei Agglomerationen,
von denen die eine am rechten, die andere am linken Ufer des
Flusses sich ansiedelte und für sich je eine exogame Einheit bildete. Man
ersieht daraus, daß die totemistische Gruppe nicht immer mit der exogamen,
die enger sein kann, zusammenfällt.
Obgleich die jungen Leute sich den Eltern keineswegs unterordnen, wirken
doch die Sexual- und Heiratsvorschriften mit magischer Macht. Die Leute
gleichen Totemnamens betrachten sich als Brüder und Schwestern. Das
geht soweit, daß heute die missionierten Personen noch so weit an den Gedanken
des Tabu der Namensgemeinschaft sich gebunden fühlen, daß ein
mit dem Namen „Josef“ Getaufter sich weigert, ein Mädchen, das „Josefine“
benannt wurde, zu heiraten (Bert. [20] 79).
Die erwähnten Klans zerfallen wieder in Sippen, die stärker oder schwächer
sind. Diese Sippen sind rangmäßig gestaffelt, und zwar darnach, ob sie ihre
Herkunft auf einen älteren oder jüngeren Sohn: des eponymen Klanahnen
als Stammvater zurückleiten. Dem Vertreter derjenigen Sippe, die sich
von dem ältesten Sohn herleitet, fällt der Vorrang zu. Weiterhin wird
ebenso der Vorrang der Familien errechnet. Der älteste in der Linie gilt
als das anerkannte Oberhaupt des Ganzen. Ihm fällt es zu, bei kriegerischen
Verwicklungen seine Leute zu den Waffen zu rufen. Dieser Verpflichtung
entspricht das Recht, den Löwenanteil an der Beute oder den Frauen sich
zu sichern. So gelangte die Spitzensippe zu einer wirtschaftlichen Überlegenheit
und zu größerer Stärke. Dadurch sind die Sippen der jüngeren
Nachkommen in eine gewisse Abhängigkeit von den anderen gelangt; als
Folge davon erscheint die gesamte Bevölkerung hierarchisch gestaffelt.
Hat z.B. der Angehörige einer untergeordneten Sippe einen Leopard
erlegt, so muß er das Fell dem Oberhaupt der Spitzensippe anbieten. Sonst
fällt aber den Spitzensippen kein Recht zu, Abgaben zu beanspruchen. Auch
in der Lebensweise der einzelnen treten keine Verschiedenheiten auf. Die
Frauen des Oberhauptes erfreuen sich keiner bevorzugten Stellung. Geradeso
wie die anderen arbeiten sie mit ihrer Hacke in den Pflanzungen, sammeln
Feuerholz mit einem Beil, besitzen einige Messer und einen kleinen Hühnerhof.
Nur haben die Senioren eine größere Zahl von Frauen erworben, etwa
sieben oder acht. Doch werden die Frauen nach „Messerfrauen““ und „„Schildfrauen“
unterschieden. Letztere sind Kriegsgefangene, erstere mit Messer
gekaufte, die unter dem Schutz ihrer Brüder und Eltern stehen. Für die
Töchter und Schwestern müssen von ihrer Verheiratung an die Schwiegersöhne
und Schwäger Leistungen verrichten, die eine Rente darstellen, die
nicht dem F amilienhaupt selbst zufällt, sondern dazu dient, dessen Söhne
und jüngere Brüder auszustatten.