Die papuanischen Kai-Leute aus Neu-Guinea
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lie Hilfe des Knaben, weil er und die Seinen ihm später eine Frau besorgen.
Für das Mädchen erhalten sie den Kaufpreis. Nach dem Tode einer Frau
erben die Brüder und Onkel ihre Töpfe, Tragnetze und das Feld, das sie
bestellt hat. Ihre Tochter erhält nichts. Der Sohn erbt die Fruchtbäume, die
Betel- und Kokospalmen, die Pandanüs- und Brotfruchtbäume seines Vaters.
Sind die Söhne beim Tode des Vaters schon erwachsen und leben dessen
Brüder nicht mehr, so sind sie die nächsten Erben. Erst wenn ein Sohn nicht
vorhanden ist, erbt der Schwestersohn. Die Gatten besitzen kein Erbrecht
gegeneinander. Vermächtnisse an persönlichem Besitz, wie Messer oder
Fruchtbaum, können wohl gemacht werden, nicht jedoch an Familienbesitz
in Eberhauern oder Hundezahntaschen.
Diebstahl kann vor allem an Feldfrüchten, an Schweinen und an Juwelen
erfolgen. In allen diesen Fällen wird es sich um Leute eines fremden
Gaues handeln, somit um Angehörige einer anderen politischen Einheit.
Daher vermischt sich die Reaktion gegen eine solche Tat mit der Einstellung,
die man dem betreffenden Fremden entgegenbringt.. Felddiebstahl löst
große Erbitterung aus und führt, wenn man den Dieb auf frischer Tat ertappt,
nicht nur zu Tötung, sondern auch dazu, daß man ihn auffrißt, obwohl
sonst der Kannibalismus bei den, Kai nicht verbreitet ist.. Schweinediebstahl
geschieht hauptsächlich in der Form, daß fremde Tiere in einer Fallgrube
gefangen werden. In einem solchen Fall muß Schadenersatz geleistet
werden, wenn die Sache bekannt wird. Diebstahl an Eberhauern und Hundezähnen
ist deshalb schwierig, weil die besseren Stücke ziemlich bekannt sind
und der Dieb Gefahr läuft, erkannt zu werden und sein Leben zu verwirken,
wenn er sich nicht rechtzeitig flüchtet.
Ein Gerichtsverfahren gibt es nicht, da jede Autorität, die ein
solches abzuhalten vermöchte, fehlt. Diebstahl wie jede Missetat ist Angelegenheit
der betroffenen Parteien, ihrer Familien und Gemeinden. Daher
führen Brüche der Rechtsordnung leicht zu Fehden. Vor allem aber treibt
die Angst vor Zauber und die Rache für vermeintliche Verzauberung dazu,
zu den Waffen zu greifen. Obwohl die Leute leicht in Erregung geraten, ist
doch ein unüberlegter in der Hitze des Zornes unbedacht verübter Mord
ein äußerst seltenes Ereignis.
Auch das Oberhaupt eines Dorfes entschließt sich nicht leichten Herzens
zu einem Kriegszug. Dazu kommt noch, daß er oft noch eine Menge Kämpfer
aus befreundeten Dörfern für Eberhauer, Hundezahntaschen mieten muß
(60££). Nur unter bisher befreundeten Dörfern wird als Kriegserklärung ein
zerbrochener Speer geschickt. Sonst aber erfolgt der Überfall gewöhnlich
bei Tagesgrauen überraschend. Gelingt er, so werden die erwachsenen Männer
getötet, Frauen und Kinder aber manchmal geschont. Man raubt, was man
leicht mitnehmen kann, und läßt im übrigen das Dorf verfallen. Bei Zauberern
begnügt man sich häufig nicht damit, sie totzuschlagen, sondern sie werden
zerstückelt und die Stücke umhergestreut. Die Beute der Plünderer ist
persönliches Eigentum. Nach erfolgreich verlaufenem Kriegszug versichern
die verbündeten Oberhäupter einander ihre gegenseitige Freundschaft und
schließen durch Austausch von Eberhauern und Hundezahntaschen